Von primastrom beantwortete Beschwerde. | 111 Views | 05.08.2018 | 11:40 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2423801

primastrom GmbH (Berlin)

Vertragsverlängerung ohne Nachweis

Bestell-/Kundennummer: 7890142505

Ich kündigte meinen Stromvertrag schriftlich zum 30.04.2018, da ich zu meiner Lebensgefährtin gezogen bin und diese bereits von einem Stromanbieter versorgt wird, mit dem sie auch zufrieden ist.

SCHLAGWORTE

Nach 2-maliger schriftlicher Aufforderung erhielt ich heute endlich die Abschlussrechnung.

Ich hatte einen Stromvertrag bei primastrom in 12.2016 abgeschlossen mit 24-monatiger Kündigungsfrist.

Auf der heute erhaltenen Abschlussrechnung steht aber ein Zeitraum bis 03.12.2019.

Ich rief die Hotline an, sprach mit dem Mitarbeiter P. S., der mir mitteilte, dass ich angeblich im November 2017 telefonisch den Vertrag um weitere 12 Monate verlängert habe.

Dies entspricht aber nicht der Wahrheit. Warum sollte ich einen noch über 13 Monate gültigen Vertrag verlängern? Im November 2017 wusste ich bereits, dass ich ausziehen werde.

Ich erhielt auch keine Info darüber, dass mein Vertrag um weitere 12 Monate verlängert wird.

Ich bin entsetzt über solche Methoden.

Ich werde mich an meinen Anwalt wenden, der mein Recht auf eine ordnungsgemäße Kündigung durchsetzen wird.

Ich kann primastrom nicht weiterempfehlen, denn solche Methoden sind verbraucherfeindlich.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Akzeptieren der Kündigung zum 01.12.2018 und Korrektur der Schlussabrechnung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.08.2018 | 12:00
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter primastrom-Kunde,

bezugnehmend auf Ihre Beschwerde teilen wir Ihnen nach der Überprüfung des Sachverhaltes Folgendes mit:

Da Sie einen Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen haben, und nach dem Umzug nicht mehr durch primastrom beliefert werden wollten, wurde die Grundgebühr bis zum regulären Vertragsende berechnet. Hierzu möchten wir auf unsere AGB verweisen: Punkt 9.1 weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass ein vorzeitiges Beenden des Vertrages nur in Betracht kommt, sofern eine Weiterbelieferung an der neuen Abnahmestelle nicht möglich ist, oder primastrom dort keinen Dienst anbietet.

Sie haben uns am 07.11.2017 fernmündlich beauftragt, Ihren Tarif um weitere 24 Monate zu verlängern. Wir verweisen hierzu auf unser Bestätigungsschreiben vom 10.11.2017. Da Sie von Ihrem Widerrufsrecht keinen Gebrauch gemacht haben, wurde die Laufzeitverlängerung entsprechend für Sie eingerichtet. Daraus resultiert auch das Kündigungsdatum zum 03.12.2019.

Nur aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht verzichtet primastrom auf die Berechnung der Grundgebühr. Die Abschlussrechnung wurde entsprechend korrigiert und per Post an Sie versendet.

Für entstandene Unannehmlichkeiten bitten wir Sie um Entschuldigung und hoffen, Ihr Anliegen nunmehr zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet zu haben. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

primastrom-Qualitätsmanagement

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Kommentare und Trackbacks (1)


06.08.2018 | 13:49
von H. Carmaker | Regelverstoß melden
Es gibt einen nicht unwichtigen Unterschied zwischen einer Kündigung und einer Auszugsmeldung. Sie sollten dem Anbieter den Auszug melden, es kann dann aber, je nach Anbieter, zu weiteren Forderungen bzgl. Nichterfüllung des Vertrages kommen.



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