Durch STROGON gelöste Beschwerde. | 65 Views | 05.08.2018 | 10:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4083801

STROGON GmbH (Bonn)

Guthaben wird nicht ausbezahlt

Ich bin letztes Jahr auf der Suche nach einem neuen Gasversorger von der EWE zu STROGON gewechselt. Der Wechsel verlief problemlos und die Konditionen erschienen mir unverschämt günstig, heute weiß ich auch zu welchem Preis. Doch der Reihe nach.

SCHLAGWORTE

Auch dieses Jahr sind wir wieder gewechselt, um einer Preiserhöhung seitens STROGON s aus dem Weg zu gehen. Auch der Wechsel zu unserem neuen Versorger (zum 01.04.2018) verlief problemlos. Die Zählerstände wurden pünktlich notiert und an unseren Netzversorger weitergegeben, doch die Endabrechnung seitens STROGON ließ zunächst auf sich warten.

Erst am 15.05.2018 bekamen wir dann die Endabrechnung welche eine Gutschrift in Höhe von circa 270,00 Euro auswies. STROGON räumte sich E.ON großzügiges Zahlungsziel von 30 Tagen ein, doch selbst am 15.06.2018 war noch keine Gutschrift auf meinem Konto erfolgt. Per E-Mail ermahnte ich das Unternehmen daher am 20.06.2018 mir mein Guthaben (inkl. Verzugszinsen) auf mein Konto innerhalb von 7 Tagen auszuzahlen. Nur einen Tag später bekam ich folgende Antwort:

"[. ] Hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir den Auftrag zur Überweisung bereits an das verantwortliche Kreditinstitut übergeben haben. Beim nächsten Zahlungslauf werden Sie Ihre Auszahlung erhalten, bitte haben Sie noch einen Moment Geduld. [.]

Aber natürlich kam kein Geld. Dienstag, den 26.06.2018 rief ich dann telefonisch beim Kundensupport an, oder wie auch immer man diese Hotline nennen sollte. Vom Haustelefon keine Chance durch das bescheuerte Telefonwahlsystem durchzukommen, Tastendrücke werden schlicht nicht erkannt und man wird keineswegs zu einem Servicemitarbeiter durchgestellt, wenn man keine Auswahl tätigt (oder diese einfach nicht erkannt werden wollen). Vom Handy aus funktioniert es komischerweise, zumindest so lange bis ich die meine PLZ eingeben soll, denn die wäre ungültig, sagt man mir. Nach einer kleinen Odyssee landete ich dann tatsächlich bei einer Mitarbeiterin, deren System jedoch gerade nicht korrekt arbeiten wollte, sie versprach mir aber den Fall aufzunehmen und die Auszahlung schnellstmöglich zu veranlassen. Ich verwies noch darauf ansonsten Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einzureichen und rechtliche Schritte einzuleiten, sollte ich mein Geld nicht bekommen, dass laut Aussage bis Donnerstag da sein sollte *hahaha*.

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Heute, der 29.06.2018 noch immer kein Geld in Sicht, also wieder angerufen und die gleiche Odyssee durchgemacht, immerhin hat man ja langsam Übung. Die Mitarbeiterin heute schien verdutzt zu sein, dass mein Geld noch nicht da wäre (gute Schauspielerin?), hängte mich kurz in die Warteschleife und fragte wohl bei der Buchhaltung nach. Jedenfalls bekam ich dann die Aussage meine Auszahlung wäre bereits mit höherer Priorität behandelt worden, das Problem läge nun daran, dass mein Kreditinstitut (neumodisch Bank genannt) die Überweisung erst bestätigten müsste. Wenn diese das bis 12:00 Uhr machen würde, bekäme ich mein Geld noch heute, ansonsten sollte ich nächste Woche damit rechnen. Ende des Telefonates.

Muss dazu sagen, dass mir diese Aussage gleich komisch vorkam, aber da ich ja nicht im Finanzsektor arbeite, habe ich eben bei meiner Bank nachgefragt, wie denn so eine Überweisung generell ablaufen würde und ob eine etwaige Überweisung bei denen im System erkennbar wäre. Ende vom Lied: Ein Geldeingang muss überhaupt nicht in irgendeiner Form bestätigt werden und wird sofort auf das Konto gebucht, wenn ein solcher Geldeingang festgestellt wird. Die gute Frau riet mir noch künftig Lastschriften innerhalb von 8 Wochen zurückbuchen zu lassen, aber das ging ja aufgrund der rasanten Bearbeitungsgeschwindigkeit von STROGON ja nicht. Geschickt eingefädelt

Wäre wünschenswert, wenn ich mein Guthaben zeitnah ausbezahlt bekommen würde. Mein Fazit: STROGON kann ich nicht weiterempfehlen.

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Meine Forderung an STROGON GmbH: Auszahlung meines Guthabens.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


12.08.2018 | 10:20
von ReclaBoxler-4083801 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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