Startseite > Handel > Möbelhäuser > Höffner > gelöste Beschwerde-Nr.: 170759
Durch Höffner gelöste Beschwerde. | 159 Views | 05.07.2018 | 16:30 Uhr
geschrieben von Gerhard Jonissek

Höffner (Schönefeld)

20 statt 9 Wochen für ein Sofa!

Bestell-/Kundennummer: HÖ-6150012-V / 2073651230

Deutlich überschrittene Lieferzeit und Höffner hält es nicht für nötig uns darüber zu informieren!

Am 7. März 2018 haben wir bei der Firma Höffner (Hannover) ein Sofa gekauft.
Auf dem Kaufvertrag wurde eine Lieferzeit von ca. 9 Wochen eingetragen.
Nun, 17 Wochen später, sitzen wir immer noch auf unserem alten Sofa und der Liefertermin, der frühestmöglich angeboten wurde liegt noch weitere 3 Wochen in der Zukunft.

Des Weiteren sind wir sehr enttäuscht darüber, dass es die Firma Höffner nicht für nötig hielt uns, selbst nach Ablauf der 9 Wochen, in irgendeiner Art und Weise darüber zu informieren. Erst auf unser Bemühen wurde überhaupt etwas in die Wege geleitet.

Dies halten wir für keineswegs kundenfreundlich und bereuen es, den Kauf eingegangen zu sein.
Vor einigen Wochen sollte unser Fall an den Kundenservice übermittelt werden, damit geprüft wird, wie es zu all dem kommen konnte. Bis heute haben wir hierzu keinerlei Reaktion erhalten.

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Meine Forderung an Höffner: Erstattung von 10%, alternativ Rücktritt vom Kaufvertrag


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.07.2018 | 16:30
Firmen-Antwort von: Höffner
Abteilung: Social Media

Sehr geehrter Kunde,

es tut uns sehr leid, dass sich die Auslieferung Ihrer Couch vberzögert hat. Dafür müssen wir uns bei Ihnen entschuldigen. Ihr Feedback leiten wir direkt an die zuständigen Stellen weiter. Ein Mitarbeiter wird sich dazu mit Ihnen in Verbindung setzen.

Liebe Grüße vom Höffner Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


18.07.2018 | 22:54
von Gerhard Jonissek noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Höffner hat mir die 10% Entschädigung zugestanden. Diese gelten für mich jedoch nur dann, wenn nun auch der Liefertermin eingehalten wird. Ansonsten halte ich selbst die 10%für nicht angemessen.


22.08.2018 | 22:55
von Gerhard Jonissek gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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