1347 Views | 05.12.2009 | 15:07 Uhr
geschrieben von Aurelia Bilsing
Unglaublich, aber wahr! Am Donnerstag, dem 3.12.09, hielt der Regionalexpress RE7 zwar an meinem Zielbahnhof in Meerbusch-Osterath, jedoch öffneten sich die Türen nicht. Die Kontaktaufnahme über die Sprechanlage funktionierte auch nicht. Statt dessen fuhr der Zug nach Krefeld weiter.
Wer erstattet mir nun die Taxikosten für die Heimfahrt, oder hätte ich in Krefeld im Hotel übernachten sollen?
P.S. Es wäre darüber hinaus nett zu erfahren, ob ich in diesem Fall nicht die Notbremse hätte ziehen dürfen.
Meine Forderung an Deutsche Bahn AG:
Taxikosten
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
1.) Haben Sie beim Halten im Bahnhof auch auf den grünen Knopf gedrückt?
2.) Wenn Sie schwanger gewesen und unmittelbar vor der Niederkunft gestanden hätten, wäre die Betätigung der Notbremse gerechtfertigt gewesen. Ansonsten waren Leib und Leben nicht in Gefahr, also keine Notbremse.
3.) Auch keine Freiheitsberaubung, da hier ein Vorsatz nicht zu erkennen ist.
4.) Sie hätten mit dem nächsten Zug zurück nach Meerbusch fahren können. Es sei denn, Sie können beweisen, einen wichtigen Termin verpasst zu haben. Ansonsten keine Erstattung der Taxikosten.