272 Views | 18.07.2018 | 01:21 Uhr
geschrieben von Wilfried-R Schreiner

OBI Group Holding SE & Co. KGaA (Wermelskirchen)

Fehlende Gutschrift bei zurückgegebener Ware

Bestell-/Kundennummer: KD: 395003640 in MR bzw 1001548032/2005674311 im Onlineshop

6 Stück Estrichelemente 20x1500x500 6 Stück Estrichkleber Green line 1 Sack Fermacell gebundene Schüttung

SCHLAGWORTE

Im OBI Onlineshop hatte ich einen größeren Posten an Waren eingekauft. Überzähliges Material sollte im nächstgelegenen Baumarkt zurückgenommen werden. Nach einigem verhandeln wurde mir von einem mürrischen Markt-Vorgesetzen die Rücknahme genehmigt und von einem freundlichen WE-Mitarbeiter abgeladen. Mit dem WE-Schein musste ich zum Lagerbüro zurück, um die Ware einbuchen zu lassen. Dies erfolgte von einem Mitarbeiter, der mir aber keine Kopie der eingebuchten Ware aushändigte. Die Gutschrift würde den vorgegebenen Weg laufen, da Onlinekauf. Leider habe ich mich mit dieser Aussage zufrieden gegeben. Nach mehreren Rückfragen beim OBI-Service meldete sich der stellv. Marktleiter M. bei mir, dass es zu dem angegebenen Zeitpunkt (02.05.2018 gegen 9:15 Uhr) keine Buchung gibt und somit keine Erstattung möglich sei. Ich habe aber selbst gesehen, dass der Mitarbeiter die Waren vom Rückgabebeleg eingetippt hat.

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Meine Forderung an OBI Group Holding SE & Co. KGaA: Erstattung der zurückgegebenen Waren


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Kommentare und Trackbacks (3)


26.07.2018 | 08:23
von Wilfried-R Schreiner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


09.08.2018 | 09:52
von Wilfried-R Schreiner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da ich seitens der Firma keinen Beleg ausgehändigt bekommen habe, werden alle Versuche um Aufklärung ignoriert, es sei denn, ich könnte ein Beleg vorlegen. Meine Frau und ich waren aber zugegen, als der Mitarbeiter den (einbehaltenen) Rückgabebeleg eingebucht hat. Es gibt gesetzliche Aufbewahrungsfristen für derlei Belege aber manchmal auch kriminelle Energie.


30.08.2018 | 20:35
von Wilfried-R Schreiner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, man meldet sich nicht mehr




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