Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 209 Views | 11.07.2018 | 10:18 Uhr
geschrieben von Tilo B.

Immergrün Energie (Köln)

Kündigung nicht akzeptiert durch vorzeitigen Vertragsbeginn

Bestell-/Kundennummer: 21707020304

Mein bisheriger Stromanbieter Immergrün Energie (365 AG) akzeptiert meine Kündigung nicht, obwohl diese innerhalb der Kündigungsfrist eingegangen ist

Am 24.06.2018 habe ich über das Vergleichsportal CHECK24 einen neuen Stromvertrag abgeschlossen und meinem neuen Stromanbieter gebeten den bestehenden Vertrag zu kündigen. Die Belieferung von Immergrün Energie hat am 01.10.2017 begonnen, so dass der Vertrag zum 30.09.2018 gekündigt werden sollte. Der Vertrag mit dem neuen Anbieter und auch die Belieferung sollte somit am 01.10.2018 beginnen.

SCHLAGWORTE

In der letzten Woche (05.07.2018) habe ich dann von der 365 AG, Mutterkonzern der er Immergrün Energie, die Kündigungsbestätigung für den 25.07.2019 erhalten. Laut der E-Mail und der Aussage einer Mitarbeiterin der Kundenhotline soll der Vertrag bereits mit dem Versand der Auftrags- bzw. Vertragsbestätigung begonnen haben. Demnach hätte der Vertrag bereits am 26.07.2017 und somit mehr als zwei Monate vor der Belieferung begonnen. Bei meiner Recherche im Internet bin ich auf mehrere Beiträge und auch Gerichtsurteile aufmerksam geworden, die o. g. Vorgehen in den AGB als verbraucherunfreundlich oder mindestens widersprüchlich bezeichnen.

Seit meinem Stromvertrag mit Flexstrom hatte ich nicht mehr so viel Ärger mit einem Stromanbieter. Eine zeitliche Differenz zwischen dem Vertragsbeginn und dem Belieferungsbeginn kam in den vergangenen 10 Jahren nicht einmal vor. Zudem stand weder in der Auftragsbestätigung noch in der Vertragsbestätigung ein Hinweis zu dem früheren Vertragsbeginn oder die Kündigungsfrist. Lediglich im Kleingedruckten (AGB) gab es einen versteckten Hinweis. Aus meiner Sicht wird dieses Vorgehen absichtlich gewählt, um Kunden langfristig (über das 1. Jahr hinweg) an das Unternehmen zu binden. Die Kündigungsfrist beträgt zudem 12 Wochen und ist somit besonders lang. In Verbindung mit dem frühzeitig Vertragsbeginn (immer mindestens ca. 8 Wochen vor Lieferbeginn) muss man also ca. 20 Wochen bzw. fast ein halbes Jahr vor dem Ende der einjährigen Belieferung kündigen.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Ich fordere die Immergrün Energie bzw. die 365 AG auf, meine (aus meiner Sicht) fristgerechte Kündigung zu akzeptieren und mir den Wechsel zu meinem neuen Stromanbieter zu ermöglichen. Zeitgleich würde ich dem Unternehmen empfehlen, die AGBs anzupassen oder den früheren Vertragsbeginn klar und deutlich zu kommunizieren, um weitere Vorgänge dieser Art und so auch negative Aufmerksamkeit zu vermeiden.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Immergrün Energie: Fristgerechte Kündigung zum 30.09.2018


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.07.2018 | 10:18
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrterKunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (1)


27.07.2018 | 22:28
von Tilo B. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!