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502 Views | 26.07.2018 | 21:08 Uhr
geschrieben von Monika Harder
Bestell-/Kundennummer: Keine Kundennummer
Auf meinem privaten Briefkasten steht ganz deutlich: Keine Werbung bittte. Und ich fand darin dann die Einwurfwerbung von Apollo Konstanz.
Wenn eine Firma wie Apollo -Optik meine Briefkastenaufschrift: keine Werbung bitte,
einfach ignoriert und die Werbeblätter trotzdem einwirft, ist das Nötigung nach dem geltenden Recht.
Meine Forderung an Apollo-Optik Holding GmbH & Co. KG:
Bitte unterlassen Sie das in Zukunft die Werbung.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Urteile hierzu (wegen unerlaubter Werbung = Nötigung)?
Es ist also der Briefträger, der an diesem Tag beim Einwurf der Schreiben den Aufkleber übersehen hat. Ich halte einen derartigen Fehler des Briefträgers, die derzeitigen Außentemperaturen im Blick, für ausgesprochen verständlich und auch für total verzeihbar, sollten solche Fehleinwürfe kein Dauerzustand sein.