Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 224 Views | 20.07.2018 | 10:43 Uhr
geschrieben von Bernd Burkard

Stromio GmbH (Kaarst)

Versteckte Preiserhöhung von 30 Prozent

Bestell-/Kundennummer: 122712899

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

wie ich Ihnen bereits am 15.07.2018 schriftlich mitgeteilt habe, verstößt meiner Meinung nach Ihr Schreiben vom 14.12.2017, in der Sie „Neue Preise für Ihren Stromtarif“ angekündigt haben, gegen §42 (3) EnWG. Sie haben weder im Betreff Ihres Schreibens noch im Text auf „transparente und verständliche Weise“ die Preiserhöhung mitgeteilt. Sie haben im dritten Absatz lediglich die neuen Werte für Arbeits- und Grundpreis genannt, nicht aber die aktuell gültigen Preise.

Ich habe meinen Sachverhalt mit dem der 365 AG und der ExtraEnergie aus den Jahren 2013 und 2014 verglichen. In diesen Fällen haben u. a. das Landgericht Düsseldorf (AZ: 12 O 177/14) und das Amtsgericht Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) zu Gunsten der Verbraucher entschieden und die Praktiken der Stromanbieter kritisiert.

Zudem zweifle ich die rechtliche Grundlage der Preiserhöhung von 30 Prozent nach der ersten Hälfte der Vertragslaufzeit von zwei Jahren an. Zuletzt vermute ich, dass Sie Ihren Gewinnanteil mit dieser Preiserhöhung steigern. Dies ist aber nicht zulässig, da Sie nur unvermeidbare Kostensteigerungen ohne Erzielung eines zusätzlichen Gewinns an die Kunden weitergeben dürfen und dabei Kostensenkungen auch zeitlich ebenso und nach den gleichen Maßstäben berücksichtigen müssen wie Kostensteigerungen. Für Details verweise ich auf verbraucherhilfe-stromanbieter.de/preiserhoehung-strom/.

Vor diesem Hintergrund erwarte ich die korrigierte Rechnung und die Überweisung des Guthabens bis zum 03.08.2018.

Viele Grüße

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Zurücknahme der Preiserhöhung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.07.2018 | 11:59
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


23.07.2018 | 16:01
von H. Carmaker | Regelverstoß melden
Strompreiserhöhungen dürfen selbstverständlich vom Anbieter durchgeführt werden, und es besteht keinerlei Recht, von diesem Anbieter die Rücknahme zu fordern. Es besteht lediglich die Möglichkeit, aus besonderem Grund zu kündigen, so ist das auch im verlinkten Beitrag nachzulesen.

24.07.2018 | 14:57
von Bernd Burkard noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde ist noch nicht gelöst.


14.08.2018 | 15:08
von Bernd Burkard gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hat mir die Möglichkeit einer kurzfristigen außerordentlichen Kündigung angeboten, die ich genutzt habe.




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