Durch Otto (GmbH KG) gelöste Beschwerde. | 160 Views | 24.07.2018 | 17:45 Uhr
geschrieben von Wilfried Erhardt Belkot

Otto (GmbH & Co KG) (Hamburg)

Zahlpläne, Zusagen, die nicht eingehalten werden

Bestell-/Kundennummer: 93815336

Am 23.06.2018 bekam ich auf meiner Bestellung eine Bestellbestätigung von Otto, wo die 10% Rabatt und mein Spar-Guthaben von 06,00 Euro berücksichtigt und von der Kaufsumme abgezogen wurde.

SCHLAGWORTE

Alles super dachte ich und freute mich auf mein Kauf. Nach 14 Tagen erhielt ich eine E-Mail von Otto, dass man meine Bestellung storniert habe aber sofort die Bestellung wieder aktiviert habe. Auf meiner telefonischen Nachfrage begründete es mit einer technischen Panne.

Wenig später bekam ich einen neuen Zahlplan, wo aber die Prozente Rabatt und mein Spar-Guthaben nicht berücksichtigt wurde. Auf telefonischer Nachfrage hängte man den Hörer einfach auf, Gespräch beendet. Ich dachte ich bin in einem falschen Film, denn noch nie hatte ich mit Otto Ärger. Auf erneuten Anruf wurde mir erklärt, dass man es vermerkt habe und ich einen neuen Zahlplan bekomme. Nichts wurde geändert, nur das die zu zahlende Summe eine andere war als bei den beiden Zahlpläne vorher. Bis heute nach vielen Telefonaten bekam ich nur die Antwort, das allesvermerkt sei und ich auf einen Rückruf warten soll. Vergebens, es kam kein Rückruf sondern noch ein vollkommen unverständlicheren Zahlplan. Ich fühle mich von Otto abgezockt und dabei wollte ich doch nur einen richtigen Zahlplan, um meine Raten pünktlich zu zahlen. Aber welchen Zahlplan soll ich nun nehmen? Ich habe drei verschiedene?

Eins weis ich mit Bestimmtheit, es wird die letzte Bestellung bei Otto gewesen sein, ich kaufe demnächst wo anders.

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Meine Forderung an Otto (GmbH & Co KG): Ein verbindlicher Zahlplan, der den Absprachen entspricht


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


24.07.2018 | 22:22
von Wilfried Erhardt Belkot gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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