Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 365 Views | 24.07.2018 | 11:34 Uhr
geschrieben von Ivo Blumenbach

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

In Grundversorgung gerutscht wg nicht Bearbeitung der Kündigung

Bestell-/Kundennummer: 436748

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich habe am 14.02.2018 nach AGB meinen Vertrag bei der BEV zum 31.03.2018 gekündigt. Diese Kündigung wurde von der BEV verspätet bearbeitet und mir mitgeteilt die Kündigung erfolgt erst zum 31.03.2019. Mein zukünftiger Energieversorger teilte mir dies auch mit.

Die BEV hat daraufhin weiter die monatlichen Abschläge für April, Mai und Juni abgebucht.

Ende April erhielt ich dann eine Mahnung vom Grundversorger über nicht gezahlten Abschlag für April, da ich keinen Energieversorger hätte. Nach einen Anruf dort wurde mir zugesagt dies zu klären.

Einen Monat später erhielt ich eine weitere Mahnung vom Grundversorger. Nach einem weiteren Anruf hat der Grundversorger direkt mit einem Sachbearbeiter bei der BEV Kontakt aufgenommen. Darauf hat die BEV mir dann endlich schriftlich mitgeteilt, mein Vertrag sei zum 31.03.2018 gekündigt.

  1. Die BEV hat bis heute keine Endabrechnung gestellt (Bestätigung der Kündigung zum 31.03.2018 erfolgte per E-Mail am 04.06.2018, nach etlichen Anrufen im Kundencenter wird mir immer wieder mitgeteilt die Kündigung erfolgt erst zum 31.03.2019)
  2. Die von mir zu viel gezahlten Beträge belaufen sich mittlerweile auf 730,05 Euro.
  3. Durch das Verschulden der BEV bin ich in die Grundversorgung mit überteuerten Beiträgen gerutscht (komisch, dass der Grundversorger eine direkte Verbindung zur Fachabteilung hat, der Kunde aber nur im Callcenter landet und das nach Aussage Callcenter keine Vertragsänderungen vornehmen kann).

Bevor ich den Fall an meinen Rechtsanwalt übergebe, möchte ich der BEV die letzte Chance geben die Sache nun schnell (14 Tage Frist) zu bearbeiten und die zu viel gezahlten Beträge zurückzuüberweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Ivo Blumenbach

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Zusendung einer Endabrechnung und Überweisung der zu viel gezahlten Beträge innerhalb von 14 Tagen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.07.2018 | 11:34
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Herr Blumenbach,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


27.07.2018 | 13:24
von Ivo Blumenbach noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.08.2018 | 14:03
von Ivo Blumenbach noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe noch immer keine Nachricht vom BEV bekommen. Endabrechnung noch immer offen!


20.08.2018 | 10:41
von Ivo Blumenbach gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
BEV hat die von mir zuviel gezahlten Zahlungen zurücküberwiesen, inklusive des Neukundenbonus. Einzig die Endabrechnung fehlt noch in schriftlicher Form.




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