Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 213 Views | 26.07.2018 | 17:41 Uhr
geschrieben von Lisa Mahler

Immergrün Energie (Köln)

Unberechtigter Nichterfüllungsschaden über 149,36 Euro

SCHLAGWORTE

Ich beziehe mich auf die Rechnung RES01097104 vom 28.06.2018. Es handelt sich um die Schlussrechnung eines Gasliefervertrages, den ich wegen Umzugs kündigen musste. In der Rechnung wurde kommentarlos ein "Nichterfüllungsschaden" in Höhe von rund 149,36 Euro netto in Rechnung gestellt. Ich habe mich vor der Kündigung beim Kundenservice telefonisch informiert wie eine Kündigung wegen Umzugs erfolgen kann. Dabei wurde eine Vertragsstrafe in dieser Höhe mit keinem Wort erwähnt. Ich habe die Rechnung am 28.06.2018 widersprochen und nach der Forderungsgrundlage gefragt, dasselbe habe ich auch per Post geschickt. Die Antwort erfolgte am 17. Juli per E-Mail, es wurde mir einen "Rabatt" von 50% angeboten, und dabei wurde keine klare Aussage/ Erklärung zur meiner Frage beantwortet. Mir hat man die Rechnung am 28.06.2018 erneut widersprochen, das "Angebot" abgelehnt und geschrieben, dass ich darauf bestehe eine klare Antwort zu meiner Frage zu bekommen. Am 19. Juli haben die mit folgenden Satz auf meine E-Mail "geantwortet". "Dieses Angebot erfolgt aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Durch Zahlung des Betrages ist ein vermeintlicher Bonusanspruch abgegolten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in Ihrem Fall über dieses Angebot hinaus kein weiteres Entgegenkommen erfolgen wird. Bonusansprüche sind in den AGB zu Ihrem Vertrag eindeutig geregelt und bei nicht vertragskonformem Verhalten ausgeschlossen. " Letztendlich wurde ich doch am 24.07.2018 einfach abgemahnt! Meine Anfrage wurde komplett ignoriert, auch per Post habe ich keine Antwort Formale bekommen. Am Telefon konnte mir die Mitarbeiterin nicht weiterhelfen und per E-Mail haben sie mir nur mit vorgeschriebene sinnlose Standard Texte geantwortet.

Die Verweise sind nicht einschlägig, da es sich dabei nicht um außerordentliche Kündigungen aufgrund eines Umzugs handelt. Vielmehr geht es hierbei um außerordentliche Kündigungen seitens des Anbieters aufgrund des Zahlungsverhaltens (ausbleibende Zahlungen) des Kunden.

Immergrün hat mich einerseits nicht über mögliche Vertragsstrafen in dieser immensen Höhe informiert. Außerdem sehe ich keine gesetzliche Grundlage für die Forderung, die Verweise seitens Immergrün sind nicht einschlägig. Ich hoffe daher in beiderseitigem Interesse auf eine umgehende Rechnungskorrektur inklusive Streichung des "Nichterfüllungsschadens".

Sollte die Korrektur nicht binnen zwei Wochen erfolgen, werde ich weiter Schritte zur Wahrung meiner Interessen einleiten. Ich werde mein Anliegen dann auch dem Verbraucherschutz und der Bundesnetzagentur melden.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Korrektur der Rechnung RES01097104 bezogen auf dem unberechtigten Nichterfüllungsschaden in Höhe von 149,36 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.07.2018 | 17:41
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrte Frau Mahler,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPBkundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (2)


27.07.2018 | 07:38
von H. Carmaker | Regelverstoß melden
Einige Anbieter behalten es sich vor, bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch z. B. einen Auszug, die vereinbarten Boni und Rabatte zu streichen oder zu kürzen.
Möchte man solche Fälle vermeiden, so ist es oft günstiger, Strom und Gas mit Anbietern abzuschließen, die keine Boni zahlen, aber einen durchgehenden günstigen Preis bieten. Die Lockangebote der Discounter sind da eher zu meiden.

30.07.2018 | 08:23
von Lisa Mahler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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