Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 348 Views | 01.08.2018 | 12:09 Uhr
geschrieben von Matthias Meyer Meyer

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Kündigung nach Widerspruch der Änderung der AGBs

Bestell-/Kundennummer: BEV-Kundennummer: 802691

Ich habe am Mitte Juni ein Schreiben von der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH bekommen in denen ich über Änderungen der AGBs der BEV informiert wurde.

SCHLAGWORTE

Außerdem steht folgendes in dem Schreiben: „Ihre Zustimmung zur Änderung der alten AGB gilt als erteilt, wenn Sie nicht bis zum 31.07.2018 in Textform widersprechen".

Eine Woche später habe ich gegen die Änderungen der AGBs widersprochen.

Anfang Juli habe ich daraufhin eine Kündigungsbestätigung zum 31.07. erhalten, obwohl ich nie gekündigt habe, sondern lediglich den Änderungen der AGBs widersprochen habe.

Am 11.07. wurde mir telefonisch bei der BEV gesagt, ich soll gegen das Schreiben erneut einen Widerspruch einlegen

Am 11.07. habe ich auch dem Kündigungsschreiben per Fax widersprochen

Am 26.07. wurde mir telefonisch bei der BEV gesagt, dass mein Fax vom 11.07. noch nicht bearbeitet wurde und dass stand jetzt mein Vertrag zum 31.07. endet.

Jegliche weitere Bearbeitung per Telefon wurde seitens der BEV abgelehnt.

Meine Vermutung ist, dass es der BEV nur darum geht, den Neukundenbonus der nach 12 Monaten fällig wäre, nicht zu zahlen.

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich würde gerne den Vertrag, den ich mit der BEV abgeschlossen habe und der noch bis zum Mitte November 2018 läuft, erfüllen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erfüllung des Vertrages bis zum 13.11.2018


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.08.2018 | 12:09
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Herr Meyer,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (3)


06.08.2018 | 07:52
von Matthias Meyer Meyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher noch keine Reaktion von der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH.


13.08.2018 | 08:37
von Matthias Meyer Meyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe nach inzwischen über 4 Wochen immer noch keine Rückmeldung von der BEV erhalten! Mir steht als privater Verbraucher im Sinne des § 13 BGB in erster Linie gemäß § 111a EnWG ein Anspruch auf ein Beschwerdeverfahren beim Unternehmen zu.
Danach sind Energieversorgungsunternehmen (Lieferanten, Netzbetreiber) und Messstellenbetreiber verpflichtet,
Beanstandungen von Verbrauchern innerhalb von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Aber dies scheint die BEV nicht zu interessieren.


17.09.2018 | 08:49
von Matthias Meyer Meyer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!