BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Kündigung nach Widerspruch der Änderung der AGBs
Bestell-/Kundennummer: BEV-Kundennummer: 802691
Ich habe am Mitte Juni ein Schreiben von der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH bekommen in denen ich über Änderungen der AGBs der BEV informiert wurde.
Außerdem steht folgendes in dem Schreiben: „Ihre Zustimmung zur Änderung der alten AGB gilt als erteilt, wenn Sie nicht bis zum 31.07.2018 in Textform widersprechen".
Eine Woche später habe ich gegen die Änderungen der AGBs widersprochen.
Anfang Juli habe ich daraufhin eine Kündigungsbestätigung zum 31.07. erhalten, obwohl ich nie gekündigt habe, sondern lediglich den Änderungen der AGBs widersprochen habe.
Am 11.07. wurde mir telefonisch bei der BEV gesagt, ich soll gegen das Schreiben erneut einen Widerspruch einlegen
Am 11.07. habe ich auch dem Kündigungsschreiben per Fax widersprochen
Am 26.07. wurde mir telefonisch bei der BEV gesagt, dass mein Fax vom 11.07. noch nicht bearbeitet wurde und dass stand jetzt mein Vertrag zum 31.07. endet.
Jegliche weitere Bearbeitung per Telefon wurde seitens der BEV abgelehnt.
Meine Vermutung ist, dass es der BEV nur darum geht, den Neukundenbonus der nach 12 Monaten fällig wäre, nicht zu zahlen.
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich würde gerne den Vertrag, den ich mit der BEV abgeschlossen habe und der noch bis zum Mitte November 2018 läuft, erfüllen.
01.08.2018 | 12:09
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Herr Meyer,
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Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Danach sind Energieversorgungsunternehmen (Lieferanten, Netzbetreiber) und Messstellenbetreiber verpflichtet,
Beanstandungen von Verbrauchern innerhalb von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Aber dies scheint die BEV nicht zu interessieren.
Beschwerde ist gelöst