Durch HARK endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 438 Views | 02.08.2018 | 01:39 Uhr
geschrieben von Christian De Graeve

HARK GmbH & Co. KG (Duisburg)

Nicht abnahmefähige Montage eines Kaminofens

Mangelhafter und deshalb nicht abnahmefähiger Einbau eines Kaminofens durch einen von Fa. HARK beauftragten Fachbetrieb. Nachbesserung wird abgelehnt

Ich habe einen HARK Kaminofen zusammen mit betriebsfertigem Einbau gekauft. Der Einbau erfolgte durch einen Fachbetrieb, der von Fa. HARK ausgewählt und beauftragt wurde.

SCHLAGWORTE

Mein zuständiger Bezirks-Kaminkehrer verweigert jedoch die Abnahme wegen Einbaumängeln und hat uns eine schriftliche Mängelanzeige geschickt, die wir an Fa. HARK weitergeleitet haben. Die Firma HARK verweigert aber trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderung die Nachbesserung.
Wir hatten den Kaminofen im März 2018 komplett mit Montage bei der Firma HARK gekauft und man hat uns vertraglich zugesichert, dass er betriebsfertig installiert wird.

Der Kaminkehrer bemängelt die nicht fachgerechte Ausführung im Bereich des Anschlusses Rauchgasrohr/Kamin. Der gemauerte Kamin ist mit Rigips-Platten vollflächig verklebt. Unser Kaminkehrer fordert, dass rund um die Durchführung des Rauchgasrohres die Rigips-Platte entfernt und durch eine feuerfeste Platte ersetzt werden muss.
Der Verkäufer von HARK hatte uns bereits beim Kauf darauf hingewiesen, und wir haben diese Zusatzleistung mit beauftragt und auch schon bezahlt. Dennoch hat der installierende "Fachbetrieb" (von Fa. HARK beauftragt) vor Ort anders entschieden, und keine feuerfeste Platte eingesetzt - prompt wurde genau das vom Kaminkehrer beanstandet und der positive Feuerstätten Bescheid wurde verweigert. Sowohl der installierende Fachbetrieb als auch die Firma HARK weigern sich nun jedoch, den Mangel nachzubessern und wir dürfen den Ofen bis jetzt noch immer nicht betreiben.

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Letzter Stand vom 31.07.2018: Leider hat die Firma HARK die vom Kaminkehrer gesetzte Frist zur Nachbesserung (Ende Juli) ohne Nachbesserungsversuch verstreichen lassen.

Ebenso hatten wir parallel drei! Mahnungen per Einschreiben gesendet, auf die es keine schriftliche Reaktion gab. Am Telefon hatte uns vorletzte Woche noch der Verkäufer zu erklären versucht, dass es gar kein Problem gäbe da das Einsetzen einer Brandschutzplatte nach Auffassung der Firma HARK nicht erforderlich sei.

Diese Einschätzung der Firma HARK steht aber im krassen Gegensatz zum Mängelbericht unseres Kaminkehrers und auch zu einem Gutachten unserer Hausbaufirma, in dem das Einsetzen einer solchen Platte rund um den Anschluss des Rauchgasrohres dringend angeraten wird.

Das Verhalten der Firma HARK gegenüber ihren Kunden ist uns deshalb völlig unverständlich, da wir diese Brandschutzplatte ja bereits zu Anfang mit bestellt und am Montagetag auch schon mit bezahlt hatten. Der Verkäufer selbst hatte uns beim Vertragsabschluss darauf hingewiesen und diesen Umstand bei der Kalkulation der Montagekosten mit berücksichtigt. Was läge also näher, als dem Kunden einfach das zu liefern, was er gekauft hat?

Nun müssen wir wohl selbst einen seriösen Ofensetzer suchen, der die Brandschutzplatte am Kamin nachträglich einsetzt, so dass der Ofen im Herbst hoffentlich in Betrieb gehen kann. Schade um das viele Geld!

Wir wollen uns noch gar nicht vorstellen, wie die Abwicklung eines Garantiefalls mit der Firma HARK wohl ablaufen würde.

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Meine Forderung an HARK GmbH & Co. KG: Vollständiger und abnahmefähiger Einbau des gekauften Kaminofens


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Kommentare und Trackbacks (4)


09.08.2018 | 08:43
von Christian De Graeve noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma Hark hat sich bei uns bisher immer noch nicht mit einem Lösungsvorschlag gemeldet. Unser Ofen hat deshalb noch immer keine Freigabe durch den Kaminkehrermeister und darf nicht betrieben werden. Wir vermuten, dass Hark die Kundenzufriedenheit ab dem Moment egal ist, ab dem der Ofen vom Kunden bezahlt wurde.
Wir sind von Hark bitter enttäuscht worden. Gemessen an dem sehr hohen Preis für den Ofen ist das ein harter Schlag. Wir würden mit den zwischenzeitlich gemachten schlechten Erfahrungen dort nichts mehr kaufen.


24.08.2018 | 11:55
von Christian De Graeve noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma Hark hat leider bis heute keines unserer Schreiben beantwortet oder in einer anderer Weise versucht, den Mangel zu beseitigen.


28.08.2018 | 21:00
von Christian De Graeve noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ein Mitarbeiter aus der Öffentlichkeitsarbeit bei Hark hat sich heute per E-Mail bei uns gemeldet. Er hat jedoch auch keine konkreten Vorschläge zur Lösung angeboten.
Unser zuständiges Landratsamt hat uns mittlerweile angemahnt, den Mangel an der nicht fachgerechten Ofeninstallation endlich zu beseitigen und uns bei Nichterfüllung ein Bußgeld angedroht. Es wurde dazu ein kurzfristiger Nachtermin gesetzt.
Aus diesem Grund können wir jetzt nicht mehr weiter darauf warten oder hoffen, dass Hark hier noch in die Gänge kommt und haben auf eigene Kosten einen fachkundigen Ofensetzerbetrieb mit der Nachbesserung beauftragt.
So weit wäre es nie gekommen, wenn es bei der Fa. Hark auch nur einen Ansatz von Kundenservice geben würde.


28.08.2018 | 21:00
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19.09.2018 | 11:23
von Christian De Graeve endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma Hark hat das von ihren Monteuren und von ihrer nicht vorhandenen Kundenbetreuung verursachte Problem (keine Abnahme des Ofens wegen grober Montagemängel) durch nicht-reagieren und nicht-kommunizieren ausgesessen. Wir haben die Geduld verloren und die Behebung der Mängel auf eigene Kosten an einen qualifizierten Fachbetrieb vergeben. Unser Kaminkehrer und das Landratsamt hatten uns bereits mit einem Bussgeld gedroht, falls wir die Mängel nicht rechtzeitig abstellen (lassen).
Ich kann es nicht fassen, dass Hark immer noch mit dem Slogan "Die Nr. 1 im Kamin- und Kachelofenbau" wirbt.




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