565 Views | 03.08.2018 | 10:31 Uhr
geschrieben von Nicole Fertig

toom Markt (Köln)

Blosstellung einer Kundin, die sich um 86,11 Euro verrechnet hat

Ich möchte mich über das Verhalten ihrer Mitarbeiter beschweren.

SCHLAGWORTE

Weil ich dringend einen Transporter gebraucht habe für einen kleinen Umzug meines Sohnes,

habe ich mich telefonisch beim toom Baumarkt über die Möglichkeiten einer Mietung eines Transporters informiert und man ließ mich im glauben, dass es die Summe von 200,-Euro nicht überschreiten wird wegen irgendwelcher Pauschale und man bestellte mich um 16 Uhr anstatt um 18 Uhr zur Abholung, was man mir auch im Nachhinein anrechnete.

Bei der Abgabe war ich bereits durch den Umzug übermächtig, was man auch sah.

Ich habe auch keine korrekte Abname des Transporters vollzogen.

Kilometerstand ist mir bis heute nicht bekannt, sondern mir wurden 800 Kilometer berechnet, die mich zu einer Summe von 403,- brachten.

Bis auf 86,11 Euro hatte ich bezahlen können.

Ich hatte aber keine Möglichkeit mehr an diesem Tage das nachzuholen und wollte es am nächsten Tag gleich tun.

Daraufhin wurde ich nicht gehen gelassen, sondern wurde lautstark von den Mitarbeitern inkl. dem vorgesetzten behandelt wie ein Dieb, lautstark mit Befehlston mich festhalten wollen, obwohl ich lediglich durch falsche Beratung einen kl. Defizit hatte, den ich auch natürlich am nächsten Tag bezahlt hätte, wurde ich vor der Kundschaft und anderen Mitarbeiter- denunziert, was ich ungeheuerlich finde. Ich brach in Tränen aus. Meine Nerven am Ende vor all diesen Leuten. Das war sehr unangenehm, weil ich doch nichts schlimmes getan habe und behandelt wurde, als wäre ich ein Dieb.

Ich möchte morgen gerne wissen, wie viel Kilometer ich tatsächlich gefahren bin,

damit ich ihnen nichts mehr schuldig bin,

aber geht man so mit Kunden um.

Trau mich heute nicht unter Leute,

das geht doch so nicht.

Man ließ mich dann doch gehen, aber noch mal mit einer Androhung,

ob ich denn wüsste, was mich erwarte, wenn ich am nächsten Tag um 8,00 Uhr nicht das Geld ablieferte?

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Meine Forderung an toom Markt: Neuberechnug meines tatsächlichen Kilometerstands.


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Kommentare und Trackbacks (4)


04.08.2018 | 00:59
von Siggi C. | Regelverstoß melden
Ich an ihrer Stelle würde nichts weiter unternehmen (insbesondere NICHT zahlen oder nochmal persönlich oder mündlich mit ihnen verhandeln, da sie dem offensichtlich nicht gewachsen sind), sondern diesen "netten" Herrschaften folgendes per Fax oder Einschreiben Einwurf schicken;

Werter Herr xx (der Geschäftsführer),

nach dem Umgang von ihnen und ihrem Personal am xx haben ich und mein Rechtsanwalt lange überlegt, ob hier - von einer Strafanzeige wegen (versuchter) Nötigung und ggf. einer Konsultation von lokaler Presse/Medien abgesehen - überhaupt noch eine Erwiderung zweckdienlich ist. Da wir uns jedoch nicht auf das selbe Niveau wie in ihrem Hause scheinbar üblich begeben wollen, teile ich ihnen außergerichtlich abschließend folgendes mit;

Es war vereinbart, dass die Dienstleistung xx zu einem Preis von xx angeboten wird. Dieser Preis ist auch nach Prüfung gleichwertiger Angebote am Markt mehr als angemessen. Als absolute Obergrenze kann jedenfalls mangels abweichender Vereinbarung ein Preis von 200,00€ (die sog. "übliche Vergütung") angesetzt werden, wobei hier die angesprochene, ggf. über das vereinbarte Maß hinausgehende Nutzung bereits einkalkuliert ist. Keinesfalls wird darüber hinaus etwas geschuldet. Daher habe ich zu o. g. Termin ihre berechtigte Forderung sogar übererfüllt.

Daher muss ich Sie nun auffordern, den überzahlten Betrag unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang dieses Schreibens auf mein u. g. Konto zu überweisen. Sollte dies nicht geschehen wird mein Anwalt dies für Sie kostenpflichtig regulieren. Ebenso wäre eine von ihnen persönlich ausgesprochene, ehrliche Entschuldigung inkl. einer angemessenen Wiedergutmachung menschlich das Mindeste.

Ich bin in dieser Angelegenheit ausschließlich schriftlich zu kontaktieren.

gez. xx

Damit sollte die Angelegenheit jedenfalls erledigt sein. Bestenfalls gibt es sogar noch das zuviel gezahlte Geld zurück und einen Gutschein (wenn man denn überhaupt in diesem Laden nochmal einkaufen will).

06.08.2018 | 09:13
von Siggi C. | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-5514201:

Die Einwände sind bezüglich der Umstände des Vertragsabschlusses zwar durchaus berechtigt (meines Erachtens ist hier auch nicht nur Müdigkeit/Stress die Ursache, sondern eine gewisse „Devotheit“ von immer mehr Kunden ggü. vermeintlich stärkeren Vertragspartnern, offensichtlich ein Bildungsproblem, hier wäre die Schule gefragt – Stichwort Wirtschaft und Sozialkunde - Vertragsverhandlungen, aber das ist ein Thema für sich)

1. Das laute Zureden auf eine offensichtlich nicht auf eine Kundin, die offensichtlich unfähig ist, auf Augenhöhe zu verhandeln ist - jedenfalls i. V.m. dem versuchten Festhalten und dem überhöhten Wucherpreis - (der tatsächlich angemessene wurde ja zu diesem Zeitpunkt bereits entrichtet, die Personalien lagen vor, somit war dies keinesfalls gerechtfertigt und diente ausschließlich der Einschüchterung, um eine als verwerflich anzusehende Handlung zu erzwingen, wörtlicher Tatbestand der [versuchten] Nötigung) entsprechend strafwürdig.

Allenfalls kann dies am Nachweis scheitern, wenn der Gegner offensichtlich böswillig lügt und sich kein entsprechend glaubwürdiger Zeuge findet. Allerdings dürfte auch hier der Sachverhalt für sich sprechen, jeder Richter mit Erfahrung dürfte hier klar erkennen was Sache ist.

2. Mangels zweier übereinstimmender Willenserklärungen (man kann hier leider mangels Belege nur spekulieren, aber der Vertrag wurde offensichtlich seitens der Kundin nicht verstanden, offenbar war hier auch der Preis als wesentlicher Vertragsbestandteil nicht klar erkennbar, was jedoch Voraussetzung ist um einen wirksamen Vertrag eingehen zu können) wird nur die übliche Vergütung geschuldet, welche bereits bezahlt ist (max. ca. 100€ für die Miete + max. 0,50€ pro km). Zudem ist – selbst wenn man einen wirksamen Vertrag annehmen möchte – der Preis von +400€ für die Leistung um mehr als 2/3 des üblichen überhöht und somit auch rechtlich Wucher = unwirksam.

3. Wird TOOM sich – jedenfalls nach Kenntnis dieses Vorgangs in der zentralen Führungsebene/Presseabteilung – hüten weiter gegen die Kundin vorzugehen, auch wegen drohender schlechter Presse und Umsatzausfall, da diese ja offensichtlich die Öffentlichkeit nicht scheut. Vielmehr dürfte hier nach einem klarstellenden Schreiben seitens des Kunden (wie meinem Entwurf) nach Absprache mit der Führungsebene jedenfalls Schadensbegrenzung (Entschuldigung, evtl. Gutschein) folgen. Kann mir auch nicht vorstellen, dass der Konzern allgemein daran interessiert ist, mit solchem Umgang Kunden zu verlieren, ich gehe eher davon aus, dass hier durch einzelne lokale Mitarbeiter dieser Filiale sehr kurzsichtig und fehlerhaft entschieden worden ist.

Insofern denke ich, ist der Entwurf insgesamt ne gute Lösung, um fortzufahren.

10.08.2018 | 11:55
von Nicole Fertig noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es geht nicht darum, niçht bezahlen zu wollen, sondern die umgangsform war nicht zu akzeptieren. Der genaue kilometerstand ist bis heute nicht geklärt. Hab ich vielleicht doch zu viel bezahlt? Wenn die tatsächlichen gefahrenen kilometer bekannt sind und ich diesbezüglich noch was zu bezahlen habe werde ich dem natürlich auch nachkommen.


10.08.2018 | 12:07
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Sie wissen doch aber, wo sie mit dem Wagen gefahren sind. Dann kann es doch kein Problem sein, zumindest näherungsweise die gefahrenen Kilometer zu berechnen.



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