989 Views | 31.08.2008 | 20:52 Uhr
geschrieben von Jan Wenzelburger

EUROPCAR Autovermietung GmbH (Hamburg)

Belastung eines Schadens trotz bestätigter Mängelfreiheit

Ich habe im Internet bei Europcar einen Mietwagen für Spanien gebucht. Bei Rückgabe liess ich mir schriftlich bestätigen, dass der Wagen ohne Mängel zurückgegeben wurde.

Dennoch wurden mir nach Rückkehr nach Deutschland zusätzlich zur Mietgebühr 82 € für einen angeblich defekten Reifen von der Kreditkarte eingezogen.

Meine Reklamation bei der Beschwerdestelle in Deutschland war erfolglos. Da die spanischen Kollegen einen defekten Reifen festgestellt haben, könne man hier nichts machen, zumal die Gesellschaften im Ausland rechtlich eigenständig seien.

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Meine Forderung an EUROPCAR Autovermietung GmbH: Erstattung des Betrages, da mir im Abnahmeprotokoll die Mängelfreiheit schriftlich bestätigt wurde.


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Kommentare und Trackbacks (1)


31.08.2008 | 21:53
von Werner Barthel | Regelverstoß melden
Sauerei. Da kann man ja im Nachhinein sonst was erfinden. Mir ist bei Sixt etwas ähnliches passiert. Erst als ich darauf hingewiesen habe, dass von unserer Firma in Zukunft keine Kostenerstattungen mehr für Anmietungen bei Sixt gemacht werden, haben die eingelenkt. Die Begründung ist schon der Hammer. Schließlich haben die ja auch keine Probleme, das Geld für eine Anmietung in Spanien in Deutschland entgegenzunehmen.



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