Durch Deutsche Bahn gelöste Beschwerde. | 196 Views | 11.08.2018 | 20:05 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7393097

Deutsche Bahn AG (Berlin)

Geldnachforderung trotz Kündigung

Zunächst sollte ich erwähnen, dass ich ein sehr gewissenhafter Mensch bin und alle mir bekannten vertraglichen Pflichten eingehalten habe.

SCHLAGWORTE

Ich habe meine Deutsche Bahn Jahreskarte zum 31.05.2018 gekündigt.

Am 31.07.2018 erhielt ich einen Brief, worin mir eröffnet wurde, da ich die Fahrkarte nicht zum 05.06.2018 zurückgesandt habe, ich jetzt 163,20 Euro (2 Monatsbeiträge) in Rechnung gestellt bekomme.

Mir wurde zu keiner Zeit mittgeteilt, dass die Fahrkarte zurückgesandt werden muss.

Ich habe daraufhin umgehend die Fahrkarte per Einschreiben zurückgesandt und zudem einen Brief beigefügt, worin ich widerspreche (Rücksendung der Fahrkarte wurde nicht mittgeteilt).

Heute (09.08.2018) erhielt ich einen Brief von der Deutschen Bahn. Darin teilten Sie mir mit, dass ich ein Schreiben am 09.05.2018 erhalten habe, worin steht, dass ich die Fahrkarte zurücksenden soll. Wie bereits geschrieben, wurde mir kein Brief zugestellt.

Man sollte erwähnen, dass bereits in der Vergangenheit Briefe von Nachbarstraßen bei mir eingeworfen wurde (umgekehrt durchaus vorstellbar). Ich habe die Briefe immer dem Empfänger übergegeben. Ich würde aber nicht drauf wetten, dass ich umgekehrt meine Post erhalten würde.

Sollte über diesen Weg die Forderung weiterhin bestehen, werde ich meine Rechtsschutzversicherung einschalten, damit diese den Sachverhalt prüft.

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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: Umgehende Aufhebung der Forderung von 163,20 Euro.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


23.09.2018 | 10:04
von ReclaBoxler-7393097 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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