Durch Einrichtungshaus Ostermann endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 220 Views | 13.08.2018 | 10:48 Uhr
geschrieben von Ingrid Marxen-Busch

Einrichtungshaus Ostermann GmbH & Co.KG (Witten)

Ostermann nicht zu empfehlen! Unverschämter Umgang mit Kunden

Ich habe im vergangenen Jahr ein teures Boxspringbett (Schlaraffia) bei Ostermann gekauft und hälftig angezahlt. Bis zur Lieferung wurde im Febr. /März die mittlere Etage in unserem Haus von Handwerkern und in Eigenleistung komplett renoviert. Unmittelbar vor Ostern 2017 wurde das Bett in Einzelteilen geliefert und aufgebaut. Beim Transport nach oben wurde sofort das Parkett im Flur, das wenige Tage zuvor in der gesamten Etage für 1200,00 Euro abgeschliffen und geölt worden ist und somit in einem neuwertigen Zustand war, durch eine tiefe Druckstelle und mehrere lange Kratzer beschädigt. Nach dem Aufbau des Bettes stellte ich fest, dass das komplette Bett falsch war.

SCHLAGWORTE

Trotz des doppelten Schadens und sofortiger Nachricht der Monteure an Ostermann sowie meiner sofortigen Nachricht, zahlreicher Telefonate, E-Mails und Briefe mit Fotos im Anhang hat Ostermann wochen- bzw. monatelang kein einziges Mal reagiert und sich bei mir gemeldet, um beide Schadensfälle zu klären, geschweige denn, um sich zu entschuldigen.

In der Zwischenzeit begutachtete der Parkettfachmann den Schaden und sagte, dass das Parkett im Flur erneut abgeschliffen und geölt werden muss. Da wir ein komplett offenes Treppenhaus über mehrere Etagen haben und beim Abschliff die Türen zu den angrenzenden Zimmern nicht geschlossen werden können, konnten diese selbstverständlich nicht vorher eingeräumt werden. Daher war die gesamte Etage unbewohnbar und alle Möbel monatelang im ganzen Haus verteilt.

Erst nach 4 Wochen wurde mir mitgeteilt, dass die Ware vertauscht worden ist, erst nach 8 Wochen wurde die falsche Ware wieder abgeholt und erst nach 3 Monaten meldete sich die Versicherungsabteilung, nachdem ich einen Beschwerdebrief an die Geschäftsleitung geschrieben hatte.

Ich saß monatelang im absoluten Chaos, was fast alle Lebensbereiche - und Situationen betraf. Weitere Renovierungsarbeiten (Fensteranstrich) in den anderen Etagen mussten verschoben werden, mehrtägige Besuche mussten abgesagt werden, der eigene Urlaub musste wegen des Chaos verschoben werden usw.

Das richtige Bett wurde endlich nach 3 Monaten geliefert, der Schaden wurde von der Versicherung erst nach mehr als 3 Monaten bezahlt; noch weitere Wochen wären nötig gewesen, um einen Termin für den Parkettabschliff zu bekommen und die Renovierungsarbeiten durchführen zu lassen, um die Wohnung wieder säubern und einräumen zu können.

Somit sprechen wir von 4 Monaten Verzögerung, verursacht durch Ostermann, um die Etage wieder bewohnen zu können.

Durch massive gesundheitliche Probleme und zahlreiche Arzttermine war ich zu der Renovierung damals nicht mehr in der Lage. So halfen meine erwachsenen Kinder und Schwiegerkinder, wenigstens das Chaos provisorisch zu beseitigen.

Aufgrund des monatelang zugemuteten Chaos, erwartete ich eine Entschädigung und hielt seinerzeit die Restzahlung bei Lieferung nach Absprache zurück. Jetzt, nach einem Jahr, erhielt ich eine Mahnung über diese Restzahlung!

Nach meinem Widerspruch bleibt Ostermann dabei, dass mir für das monatelange Chaos kein Cent Entschädigung gezahlt wird und die Mahnung Bestand hat. Für Ostermann ist somit der Vorgang abgeschlossen (Formulierung in dem Schreiben von Ostermann).

So eine Behandlung ist mir als Kundin in vielen Jahrzehnten noch nie passiert! Ich bin entsetzt über den unverschämten Umgang mit den Kunden.

Ostermann kann ich nicht weiterempfehlen!

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Meine Forderung an Einrichtungshaus Ostermann GmbH & Co.KG: Eine angemessene Entschädigungszahlung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.08.2018 | 16:39
Firmen-Antwort von: Einrichtungshaus Ostermann GmbH & Co.KG
Abteilung: Reputationsmanagement

Sehr geehrte Frau Marxen-Busch,

wir bedauern sehr Ihren Ärger und möchten uns für die beschriebenen Unannehmlichkeiten entschuldigen! Das sollte nicht passieren. Gerne würden wir für Sie noch einmal intern nachhaken. Bitte schicken Sie uns hierzu Ihre Kaufvertragsnummer via E-Mail an rpm spider monkey ostermann.de. Nur so können wir Sie in unserem System zuordnen und uns daraufhin bei Ihnen persönlich zurückmelden.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und verbleiben bis dahin
mit freundlichen Grüßen

Ihr OSTERMANN Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


25.08.2018 | 13:45
von Ingrid Marxen-Busch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Einrichtungshaus Ostermann hat sich bis jetzt nicht gemeldet


30.08.2018 | 21:08
von Ingrid Marxen-Busch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich war verhindert, sofort auf das Schreiben von Ostermann vom 27.8.2018 zu reagieren und meine Kundenvertragsnummer mitzuteilen. Dies habe ich heute erledigt und hoffe nun auf ein Entgegenkommen des Möbelhauses.


13.09.2018 | 23:33
von Ingrid Marxen-Busch endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Einrichtungshaus Ostermann lehnt jede Form der Entschädigung ab und begründet das mit dem gesetzlich zustehenden Nachbesserungsrecht. Man habe alle Monierungen in einem angemessenen Zeitraum erledigt.
Angemessen heißt bei Ostermann:
Die geschädigte Kundin wochen- bzw. monatelang ignorieren statt kontaktieren; sie monatelang in der Ungewissheit lassen, wann und ob die Schäden überhaupt behoben werden; sie erst nach 4 Wochen über die Falschlieferung informieren; erst nach 4 Wochen die neue Ware bestellen; erst nach 8 Wochen die falsche Ware wieder abholen; erst nach 12 Wochen wegen des Haftpflichtschadens anrufen; erst nach 13 Wochen die neue Ware liefern; und alles erst nach massivem Druck kundenseits; erst nach 14 Wochen den Haftpflichtschaden erledigen; weitere 4 Wochen wären nötig gewesen für einen Termin zur Behebung des Schadens, somit sprechen wir von 18 Wochen! bis die Kundin ihre Wohnung wieder einrichten und bewohnen kann.

Angemessen? Nein eine Frechheit!




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