Von voxenergie beantwortete Beschwerde. | 277 Views | 15.08.2018 | 21:48 Uhr
geschrieben von Helmut Zernick

voxenergie GmbH (Berlin)

Ignoriertes Sonderkündigungsrecht / Nichtfreigabe des Zählers

Unlauterer Vertragsabschluss durch tel. Werbung Erhöhung d. Abschlags ohne vorherige Ankündigung Ignorierung d. fristgerechten Widerrufs Ignorierung

Sachverhalt:

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Nach telefonischer Werbung kam ein Vertrag zur Stromversorgung zu Stande wobei ohne Einverständnis der Zähler beim Vorversorger abgemeldet wurde.

Anfangs schien jedoch alles gut zu laufen (Abschlag und Kosten waren moderat). Plötzlich jedoch im April 2018 wurde der Abschlag ohne vorherige Ankündigung um 30,00 Euro auf 132,27 Euro erhöht. Es gab keinerlei Korrespondenz dazu im Vorfeld trotz entsprechenden Informationen zu Preisanpassungen ("Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung schriftlich mitgeteilt. "). Es kam jedoch nix dergleichen. Der sofortige Widerruf dieser einseitigen Vertragsveränderung mit sofortiger Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechtes sowie dem sofortigen Entzug des Lastschriftmandates wurde von voxenergie per SMS mit folgendem Wortlaut bestätigt und angenommen: "Bezugnehmend auf Ihre Mitteilung teilen wir Ihnen mit, dass wir den Widerruf anerkennen. Somit wurde Ihr Auftrag bei voxenergie GmbH storniert. Ihr voxenergie Team. " . gesendet von 0177655979691. (siehe Foto1)

SCHLAGWORTE

Nun ging der Ärger erst richtig los. Der Vertrag wurde nicht beendet. Der Stromzähler wurde nicht freigegeben. Der Entzug des Lastschriftmandates wurde von voxenergie ignoriert und im Mai und Juni weiter die 132,27 Euro abgebucht, nebenbei bemerkt ist der Diebstahl. Aller Schriftverkehr und Anrufe wurden mit Schreiben von verschiedenen Abteilungen doppelt und mit verschiedenen hinhaltenden Aussagen per Post und per E-Mail beantwortet. Jedoch nichts davon bezog sich weiter auf den Widerruf sowie den schon bestätigten Widerruf.

Letztendlich kam eine Abschlussrechnung mit einem geschätzten Verbrauch (Abschlussdatum 16.03.2018) von 3.260kWh. Man beachte, dass der tatsächliche Verbrauch zum 05.06.2018 mit Foto (inkl. Tageszeitung als Tagesnachweis) einen Verbrauch von 3230kWh ergab. D.h. zu diesem Zeitpunkt war noch nicht einmal, der in der Abrechnung zum 16.03.2018 verwendete Zählerstand erreicht. Das ist reine Abzocke.

Dann kam eine neue Abschlussrechnung mit Datum vom 04.07.2018. Der Berechnungszeitraum ist mit Abschlussdatum 16.03.2018 (siehe Foto2). Diese ergab ein Guthaben von 253,32 Euro, was auch innerhalb kurzer Zeit überwiesen wurde. Mit dieser Abschlussrechnung wurde das Ende des bis 16.03.2018 bestandenen Stromliefervertrages erneut bestätigt (Wortlaut: "Nächstmöglicher Kündigungstermin: Der Vertrag ist bereits beendet. " siehe Foto3).

Damit aber nicht genug, denn der Zähler wurde immer noch nicht freigegeben.

voxenergie jedoch lässt immer noch nicht locker. Für Juli wurde ein Abschlag mit einer Überzahlung verrechnet. Mit Datum 07.08.2018 kam eine Mahnung über einen offenen Rechnungsbetrag 103,69 Euro, das beträfe die Abschlagsrate Monat 08.2018 und 2,50 Euro Mahnkosten. Wie wir herausfanden, ignoriert voxenergie weiterhin Ihre Bestätigung des Vertragenden und fordert uns auf eine Bestätigung eines nicht vorhandenen Umzuges vorzuweisen. Eine entsprechende Äußerung oder Erklärung unsererseits gab es jedoch zu keinem Zeitpunkt.

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Wie kann all das sein, wenn es doch keinen Vertrag mehr gibt, von voxenergie bestätigt!

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Endgültige schriftl. Bestätigung des Vertragsendes! Freigabe des Zählers! Rücküberweisung, der im Juli 2018 verrechneten Überzahlung auf die Ihnen bekannte Bankverbindung!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.08.2018 | 09:52
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Zernick,

bezugnehmend auf Ihre Beschwerde teilen wir Ihnen nach der Überprüfung des Sachverhaltes Folgendes mit:

Sie haben uns am 02.01.2017 durch ein unterschriebenes Formular beauftragt, die Belieferung Ihrer Abnahmestelle um weitere 24 Monate zu verlängern. Aus systemtechnischen Gründen war dafür eine neue Schaltung notwendig, sodass Ihr Altvertrag zum 16.03.2018 beendet wurde und der neue Vertrag am 17.03.2018 aktiv wurde. Den neuen Schaltungstermin haben wir Ihnen mit unserem Schreiben vom 03.02.2017 mitgeteilt. Ebenfalls erhielten Sie unsere Terminbestätigung vom 19.02.2018 mit den dazugehörigen Tarifkonditionen.

Wir bitten zu beachten, dass in Ihrem Fall keine Preisanpassung stattfand. Den monatlichen Abschlag für den neuen Vertrag haben wir wunschgemäß bereits angepasst und Sie darüber informiert.

Nachdem für den Altvertrag die Abschlussrechnung erstellt wurde, hat uns Ihr zuständiger Netzbetreiber einen neuen Endzählerstand mitgeteilt. Selbstverständlich haben wir daraufhin die Abschlussrechnung korrigiert und an Sie am 02.07.2018 per Post übersandt.

Beachten Sie bitte auch: Die Aussage, dass der Vertrag bereits beendet ist, bezog sich auf den Altvertrag! Sie werden immer noch durch voxenergie beliefert.

Weiterhin setzten wir Sie darüber in Kenntnis, dass uns Ihr zuständiger Netzbetreiber über Ihren Auszug informiert hat. Daraufhin haben wir Sie kontaktiert und um entsprechende Nachweise gebeten. Wir werden mit Ihrem Netzbetreiber diesbezüglich Rücksprache halten.

Unsere SMS-Bestätigung für den fristgerechten Widerruf bezog sich auf Ihre Laufzeitverlängerung vom 27.02.2018. Ihr ursprünglicher Vertrag wurde davon nicht betroffen.

Ihr Schreiben mit dem Entzug der Einzugsermächtigung haben wir erhalten und bearbeitet. Die Bestätigung hierzu haben wir Ihnen am 15.05.2018 zukommen lassen. Der Einzug des Abschlags für den Monat Mai 2018 und die Bearbeitung haben sich überschnitten, wir bitten dies zu entschuldigen. In Juni fanden keine weiteren Abbuchungen mehr statt.

Für entstandene Unannehmlichkeiten bitten wir Sie um Entschuldigung und hoffen, Ihr Anliegen nunmehr zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet zu haben.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
voxenergie-Qualitätsmanagement

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Kommentare und Trackbacks (1)


16.08.2018 | 07:27
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Lassen sie die Abschläge, die trotz Vertragsende weiter eingezogen werden, einfach jedesmal bei ihrer Bank zurückgeben.



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