Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 182 Views | 22.08.2018 | 12:47 Uhr
geschrieben von Sven Kreuer

Immergrün Energie (Köln)

Preiserhöhung des Grundpreises um satte 219 %

Bestell-/Kundennummer: 28003R1325

Ich habe eine E-Mail des Unternehmes immergrün-Energie GmbH bekommen, in dem mir mitgeteilt wurde, dass sich die AGB ändern würden. Zudem wurde in der E-Mail über eine Anpassung des monatlichen Grundpreises von 28 Euro hingewiesen. Zitat: . "Zeitlich zusammengelegt werden die Anpassungen mit der Erhöhung des für Sie geltenden monatlichen Grundpreises von 28 Euro ab diesem Zeitpunkt. ". Diese Angabe war im Text gut versteckt, da kein Absatz gemacht wurde und es im Fließtext eingearbeitet war. Zudem fehlt die Angabe darüber wie hoch der Grundpreis vorher gewesen ist. Alter Grundpreis war 8,77 €/Monat. Neuer Grundpreis soll dann 28 €/Monat sein. Das ist eine Preissteigerung von satten 219 %!

SCHLAGWORTE

Dieser ernorme Preisanstieg ist in keinster Weise gerechtfertigt und nach meinem Dafürhalten sittenwidrig.

Weiterhin warte ich auch immer noch auf meinen Sofortbonus in Höhe von 100 Euro. Dieser sollte eigentlich 6 Monate nach Vertragsabschluß ausgezahlt werden.

Auch haben wir von immergrün noch nicht eine einzige Stromrechnung gesehen. Die Abschlagszahlungen gehen aber immer pünktlich auf das Konto von immergrün ein.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Rücknahme des deutlich überhöhten Grundpreises auf das alte Niveau oder Sonderkündigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.08.2018 | 12:47
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Kreuer,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


01.09.2018 | 22:47
von Sven Kreuer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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