116 Views | 24.08.2018 | 10:24 Uhr
geschrieben von C. Boron

Deutsche Post AG (Bonn)

Bei eBay gekaufte Artikel kommen nicht an (Normalbriefe)

Sehr geehrte Deutsche Post,

SCHLAGWORTE

wieder einmal wartete ich umsonst auf meine bestellte Ware, von der ich weiß, dass diese mit Ihrem Unternehmen versendet wurde, bei mir aber nicht ankam. Daraufhin beschwerte ich mich (mal wieder) bei Ihnen, worauf eine mündliche Entschuldigung am Telefon folgte, doch die Probleme mit der Zustellung reißen nicht ab. So wurde am 30.07.2018 eine Briefsendung aufgegeben, die mich bis heute nicht erreicht hat. Vielen Dank dafür.

Wenn ich mir überlege, dass wenn ich die Bestellungen schon nicht bekommen habe, wie es dann mit Briefsendungen aussieht, von denen ich nichts weiß, wie zum Beispiel Post von der Krankenkasse oder anderen Institutionen. So gerate ich unverschuldet in Verzug nur, weil die Postbediensteten nicht korrekt zustellen.

Auffällig ist dabei, dass die "Schlamperei" erst in den Sommerferien begonnen hat, neues, meist ausländisches Aushilfspersonal wurde mit der Zustellung betraut, Ortsunkenntnis tat dazu sein Übriges. So wurde ein Brief wieder (zum Glück) zum Absender zurückgeschickt mit der Aufschrift - "Empfänger unter angegebener Adresse nicht zu ermitteln". Der Brief wurde mir ein zweites Mal zugeschickt und kam an. Seltsam, oder? Der gleiche Name, die gleiche Adresse, der gleiche ordnungsgemäß beschriftete Briefkasten.

Auch, wenn die Briefe nicht versichert verschickt wurden, so habe ich als normaler Endverbraucher doch wohl das Anrecht, dass die Post ordnungsgemäß bei mir ankommt, oder? Muss ich mir jetzt alles versichert zuschicken lassen, damit ich weiß, wo meine Sendung abgeblieben ist? Das kann und will ich nicht tragen. Wie wäre es, wenn die Deutsche Post den Differenzbetrag zwischen normalen Porto und Einschreiben bezahlen würde?

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: Ich wünsche mir eine korrekte Zustellung, ansonsten müsste das Unternehmen dafür haftbar gemacht werden


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


25.09.2018 | 21:58
von C. Boron noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die mit bei meiner telefonischen Beschwerde mitgeteilte Emailadresse, an die mich wenden sollte, fühlt sich nicht zuständig. Auch die versprochene schriftliche Kontaktierung (Stellungnahme der Deutschen Post) lässt bis heute auf sich warten.




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