Durch voxenergie gelöste Beschwerde. | 104 Views | 23.08.2018 | 11:57 Uhr
geschrieben von Susanne Rahr

voxenergie GmbH (Berlin)

Am 01.07. ausgezogen & gekündigt. Keine Endabrechnung bis heute

Bestell-/Kundennummer: 8790109188 und 8790109190

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

am 01.07. bin ich aus meiner Wohnung ausgezogen, am selben Tag rief ich bei voxenergie an und wollte die Entzählerstände durchgeben. Natürlich ging dieses nicht.

Stattdessen, habe ich zwei Schriftstücke erhalten, die ich mit allen Infos ausfüllen und zurücksenden sollte.

Dieses habe ich natürlich gemacht, per Fax 2x und per E-Mail 2x. Dazu habe ich die Anmeldebescheinigung von der neuen Stadt, wo ich wohne & die Kündigungsbestätigung meines Vermieters gefaxt.

Angeblich ist beides nie angekommen nach zahlreichen Anrufen und schriftlichem Verkehr mit voxenergie. Warte ich nun fast 8 Wochen auf mein Geld.

Die Frechheit schlecht hin ist, vor einer Woche habe ich eine E-Mail erhalten, dass ich bis Ende des Jahres die Grundgebühr zahlen soll. Wofür denn bitte?

Voxenergie hat alles doppelt und dreifach erhalten von mir und ich möchte doch gerne meine Rückerstattung meiner nicht verbrauchten Gas und Strom Einzahlung haben

Was ist bitte daran so schwer?

Die Zählerstande haben sie seit Monaten. inkl. aller Unterlagen.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Mein Geld


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.08.2018 | 20:09
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Rahr,

bezugnehmend auf Ihre Beschwerde teilen wir Ihnen Folgendes mit:

Ihren Umzug haben Sie uns am 01.07.2018 mitgeteilt. Unsere AGB gibt vor, dass der Umzug vier Wochen vor dem Auszugstermin mitgeteilt werden muss. Grund hierfür sind die gesetzlich bestimmten Abmeldefristen.

Trotzdem war es uns möglich, die Belieferung der alten Abnahmestelle mit Strom und Gas zum 01.07.2018 zu beenden.

Die Abschlussrechnungen für die beiden Verträge sind bereits erstellt und werden Ihnen demnächst zugestellt.

Bezüglich der Zahlung Ihrer Grundgebühr bis zum Vertragsende verweisen wir auf unsere AGB:

https://voxenergie.de/agb/.

Punkt 9.1 weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass ein vorzeitiges beenden des Vertrages nur in Betracht kommt, sofern eine Weiterbelieferung an der neuen Abnahmestelle nicht möglich ist, oder voxenergie dort keinen Dienst anbietet. Grundsätzlich besteht in Ihrem Fall bisher die Annahme, dass eine Weiterbelieferung möglich ist. Die Grundgebühr wird daher bis zum regulären Vertragsende in Rechnung gestellt.

Für entstandene Unannehmlichkeiten bitten wir Sie um Entschuldigung und hoffen, Ihr Anliegen nunmehr zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet zu haben.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
voxenergie-Qualitätsmanagement

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Kommentare und Trackbacks (1)


30.08.2018 | 15:30
von Susanne Rahr gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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