HDI Versicherung AG (Hannover)
Forderung der Erstattung von Reparatur- und Ausfallkosten
Ihre Schadennummer: XX-XXX-XXXXX-XXX A
Kraftfahrzeughaftpflichtschaden vom 31.01.2018 ihres Versicherungsnehmers XXXXXXXX; Versichertes Fahrzeug: XX-XX-257 / XX-XXXXXX-XXXXX
Bezugnehmend auf den mir entstandenen Nutzungsausfall des o. g. Schadens beantrage ich seit nunmehr 7 Monaten die angefallenen Nutzungsausfallkosten für die Dauer von drei Tagen gem. Sanden/Danner/Küppersbusch der Nutzungsausfallklasse D.
Ferner widerspreche ich der von Ihnen vorgenommenen „Korrektur“, der mir entstandenen -und durch mich aufgebrachten- Reparaturkosten nach wie vor.
Etwaige Differenzen der Stundenverrechnungssätze einzelner Fach- und Vertragswerkstätten sind i. d. R. nicht bekannt. Ferner ist es einem Geschädigten, der tagtäglich auf sein Fahrzeug angewiesen ist m. E. nach nicht zumutbar, sich erst „auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen zu lassen“ – anstatt sich schnellstmöglich um Reparatur und Wiederherstellung der Verkehrstauglichkeit seines Fahrzeuges zu kümmern – davon unabhängig, ob das Fahrzeug schon älter als drei Jahre ist.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
In meinem Schreiben vom 6. Februar teilte ich mit, dass sich das Fahrzeug bereits in der Werkstatt befinde – erst durch Ihr Schreiben vom 28. Februar, erfuhr ich von der im Schreiben aufgeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, auf welche Sie sich beziehen.
Sollte also die Kenntnis über günstigere Stundenverrechnungssätze und somit günstigeren Reparaturmöglichkeiten von einem Geschädigten vorausgesetzt werden, so sollte es gleichermaßen die Pflicht der gegnerischen Versicherung sein, frühestmöglich und unverzüglich darauf hinzuweisen. Dieses Versäumnis lege ich der HDI zur Last.
Ich kann keinen Nutzen daraus ziehen, erst 22 Tage später Anschrift und Kontaktdaten einer von Ihnen ermittelten Werkstatt zu erhalten, bzw. die daraus entstandene Differenz im Nachhinein „korrigiert“ zu bekommen.
Ich verweise nochmals auf das Ihnen vorliegende Schadengutachten der DEKRA vom 06.02.2018 und die darin genannten Reparaturkosten. Gez. 30.08.2018
05.09.2018 | 10:46
Abteilung: Kommunikation
Sehr geehrter Herr Pawlowski,
vielen Dank für Ihren Beitrag in diesem Forum.
Wir kümmern uns momentanum die Klärung des Sachverhalts und melden uns direkt bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
HDI Versicherung AG
Beschwerde ist noch nicht gelöst