Von HDI Versicherung beantwortete Beschwerde. | 567 Views | 02.09.2018 | 21:11 Uhr
geschrieben von Jörg Pawlowski

HDI Versicherung AG (Hannover)

Forderung der Erstattung von Reparatur- und Ausfallkosten

Ihre Schadennummer: XX-XXX-XXXXX-XXX A

SCHLAGWORTE

Kraftfahrzeughaftpflichtschaden vom 31.01.2018 ihres Versicherungsnehmers XXXXXXXX; Versichertes Fahrzeug: XX-XX-257 / XX-XXXXXX-XXXXX

Bezugnehmend auf den mir entstandenen Nutzungsausfall des o. g. Schadens beantrage ich seit nunmehr 7 Monaten die angefallenen Nutzungsausfallkosten für die Dauer von drei Tagen gem. Sanden/Danner/Küppersbusch der Nutzungsausfallklasse D.

Ferner widerspreche ich der von Ihnen vorgenommenen „Korrektur“, der mir entstandenen -und durch mich aufgebrachten- Reparaturkosten nach wie vor.

Etwaige Differenzen der Stundenverrechnungssätze einzelner Fach- und Vertragswerkstätten sind i. d. R. nicht bekannt. Ferner ist es einem Geschädigten, der tagtäglich auf sein Fahrzeug angewiesen ist m. E. nach nicht zumutbar, sich erst „auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen zu lassen“ – anstatt sich schnellstmöglich um Reparatur und Wiederherstellung der Verkehrstauglichkeit seines Fahrzeuges zu kümmern – davon unabhängig, ob das Fahrzeug schon älter als drei Jahre ist.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

In meinem Schreiben vom 6. Februar teilte ich mit, dass sich das Fahrzeug bereits in der Werkstatt befinde – erst durch Ihr Schreiben vom 28. Februar, erfuhr ich von der im Schreiben aufgeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, auf welche Sie sich beziehen.

Sollte also die Kenntnis über günstigere Stundenverrechnungssätze und somit günstigeren Reparaturmöglichkeiten von einem Geschädigten vorausgesetzt werden, so sollte es gleichermaßen die Pflicht der gegnerischen Versicherung sein, frühestmöglich und unverzüglich darauf hinzuweisen. Dieses Versäumnis lege ich der HDI zur Last.

Ich kann keinen Nutzen daraus ziehen, erst 22 Tage später Anschrift und Kontaktdaten einer von Ihnen ermittelten Werkstatt zu erhalten, bzw. die daraus entstandene Differenz im Nachhinein „korrigiert“ zu bekommen.

Ich verweise nochmals auf das Ihnen vorliegende Schadengutachten der DEKRA vom 06.02.2018 und die darin genannten Reparaturkosten. Gez. 30.08.2018

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an HDI Versicherung AG: Erstattung der Nutzungsausfallkosten nebst Rechnungskorrektur


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.09.2018 | 10:46
Firmen-Antwort von: HDI Versicherung AG
Abteilung: Kommunikation

Sehr geehrter Herr Pawlowski,

vielen Dank für Ihren Beitrag in diesem Forum.

Wir kümmern uns momentanum die Klärung des Sachverhalts und melden uns direkt bei Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

HDI Versicherung AG

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (3)


03.09.2018 | 21:36
von Matthes | Regelverstoß melden
Wo ist das Problem? Reichen Sie doch einfach eine Reparaturrechnung ein. Alles andere geht unberechtigt zu Lasten der Versichertengemeinschaft!

04.09.2018 | 19:43
von Matthes | Regelverstoß melden
Jede Versicherung zahlt die Originalteile, wenn sie wirklich verbaut wurden. Demnach, Rechnugn vorlegen udn gut ist. Fiktiv, also nach Gutachten sieht das anders aus.

20.09.2018 | 16:43
von Jörg Pawlowski noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!