Durch real,- SB-Warenhaus gelöste Beschwerde. | 820 Views | 04.09.2018 | 11:50 Uhr
geschrieben von Reiner Krawall

real,- SB-Warenhaus GmbH (Mönchengladbach)

Einwegpfand - Rücknahme verweigert - Pfandgeld-Unterschlagung

real Oststeinbek unterschlägt Einwegpfand

Am 03.08.2018 gegen 10:00 Uhr stand ich an der Information des real Discounters Oststeinbek, um mir das Einwegpfand erstatten zulassen, weil die Automaten stark verformte oder platt gefahrene Dosen nicht erkennen und annehmen.

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Dieses Prozedere kam in den letzten Jahren hin und wieder vor, weil ich während des Gassiganges meines Hundes, die achtlos weggeworfenen und teilweise zerdrückten Dosen mitnehme (Geld stinkt ja bekanntlicher Weise nicht), um mir dann bei real, das darauf erhobene Pfand erstatten zu lassen. Dieses wandert in ein kleine Spardose, wovon wir für den Hund mal Leckerlis oder eine neue Leine kaufen.

Fast jedes Mal, wenn ich versuchte, diese deformierten Dosen, auf denen eindeutig das Einwegpfand-Label noch überwiegend zu erkennen, ist abzugeben, wurde die Annahme immer wieder mit der Begründung durch die Angestellten verweigert, dass man diese Dosen nicht mehr annehmen würde.

Daraufhin druckte ich mir 2009 die offizielle Rücknahmeverpflichtung der Deutschen Pfandsysteme GmbH aus und nahm diese von nun an immer mit. Plötzlich "flutschte" das mit der Dosenrücknahme und mit der Pfandgeldauszahlung, bis zum o. g. Datum.

Erneut stand ich an der Info, um 4 deformierte Dosen abgeben zu wollen, aber dieses Mal sollte ich keinen Erfolg haben!

Die Mitarbeiterin, die mich offensichtlich erkannt hatte, winkte mir bereits schon abweisend zu, noch während Sie eine andere Kundin bediente. Als ich an der Reihe war und die Dosen auf den Tresen gelegt hatte, schob sie mir die Dosen wieder entgegen und bemerkte, dass diese Dosen nicht mehr angenommen werden, Grund: Anweisung der Geschäftsführung! Sie drehte sich wortlos um und ließ mich damit stehen.

Wieder zückte ich die DPG Verordnung und rief der Angestellten hinterher, dass die Pfandrücknahme für jedes Unternehmen verpflichtend sei, dass an sich an dem Pfandsystem beteiligte. Sie kam wieder auf mich zu und bekräftigte ihre Ablehnung damit, dass Sie angewiesen worden ist, diese Dosen nicht mehr anzunehmen. Daraufhin wollte ich den Geschäftsführer sprechen. Sie griff zum Telefonhörer und ließ sich, die ablehnende Anweisung erneut bestätigen.

SCHLAGWORTE

Nun war jedoch mein Kampfgeist geweckt, denn die Weigerung die Dosen zurück zunehmen, um damit die Auszahlung des Pfandentgeldes zu verweigern, stellte für mich die vorsätzliche Unterschlagung dieser Sicherheitsleistung dar, auf die ich rechtmäßig einen gesetzliche Anspruch habe.

Ich wies die Angestellte darauf hin, dass ich die Polizei rufen würde, wenn sie die mir zustehende Auszahlung des Pfandbetrages weiter verweigerte. Erneut berief sie sich auf ihre Weisungen, worauf hin ich die Polizei anrief und die Beamtin am anderen Ende der Leitung den Sachverhalt erklärte und um Unterstützung bei der Durchsetzung meines Rechtes bat.

Nach 20 Minuten kam ein anderer Angestellter von real auf mich zu, stellte sich als Abt. Leiter vor und ich schilderte ihm erneut mein Anliegen und verwies auf die DPG Verordnung. Diese las er sich durch und verwies nach kurzer Zeit (ich nehme an, dass die Abt. Leiter auf die Ablehnung dieser Ansprüche geschult werden) auf Punkt 3 der DPG Verordnung, wo die Annahmeverweigerungsgründe aufgeführt waren und berief sich darauf.

Es entbrannte eine kurze Diskussion, die er mit folgender Bemerkung beendete: "Wir bleiben bei unserer Entscheidung und wenn Sie damit nicht einverstanden sind, dann können Sie uns ja verklagen! " drehte sich zu seiner Kollegin um und ließ mich auch stehen! Ich war fassungslos von der Ignoranz und der Kundenunfreundlichkeit, dass mir in dem Augenblick auch die entsprechenden Worte fehlten.

Nach weiteren ca. 40 Minuten trafen zwei Polizeibeamtinnen ein, denen ich auch den Sachverhalt schilderte und mit einem recht scharfen Ton bekam ich von der einen Beamtin folgende Antwort:

1. Es liege keine Straftat vor, weil die Weigerung, mir die Auszahlung des Pfandbetrages zu verweigern, keine Unterschlagung im Sinne des Strafgesetzes sei, weil sich der Händler darauf beruft, dass er diese Dosen nicht zurücknehmen müsse. Meinen Einwand, dass die Dosen zwar beschädigt, aber Pfandlabel trotzdem erkennbar sei und damit Einlösungspflichtig zwingend bestünde, entgegnete sie mit: "Wenn Sie darauf bestehen, müssten Sie das durch ein gerichtliches Verfahren klären lassen, ich kann und werde das nicht entscheiden! "

Weitere Einwände wiegelte die Beamtin erneut sehr harsch ab und dann ließen auch die mich stehen und ich dachte so bei mir: "Das kann doch alles nicht wahr sein, das ein Millionenschwerer Discounter sich unverhältnismäßig um die Auszahlung "eines Euros (1,00 Euro) drückt" und die Polizei mich wegen dieser Bagatelle auf den Rechtsweg verweist, obwohl "jedes 5 jährige Kind" weiß, dass unsere Gerichte gerade auch deshalb überladen sind, weil solche Kleinigkeiten nicht mehr auf dem "kleinen Dienstweg" geregelt werden.

Dabei hätte die Polizeibeamtin mit einem Blick auf meine Dosen dieser ganzen Posse ein schnelles, unbürokratische und menschliches Ende bereiten können und damit auch der Justiz ein "unnötiges" Verfahren erspart, aber nein, es denkt wieder jeder nur an sich!

"Ich" sage ihnen, warum ich auf diesen 1,00 Euro so bestehe, weil unverantwortliche Menschen dieses Geld, das durch das Nichteinlösen des Pfandes von jährlich über 180 Millionen Euro an Altenheime, Essenstafeln und Bedürftige nicht gespendet werden, sondern "unberechtigt" in die Taschen der Konzerne wandern, die damit ihre Werbung subventionieren, um uns noch mehr zu verschaukeln, wie sie es bereits eh schon machen. Nur real Deutschland sacken sich so unberechtigt jährlich mindestens 12 Millionen ein (von den Zinsen ganz zu schweigen)! Und mich will man zu einem Gerichtsverfahren nötigen, obwohl ich im Recht bin! Das ist nicht richtig und nicht Gerecht! Doch wie heißt es so schön: "Der Klügere gibt nach! " Und ich gebe sehr oft nach und habe dies auf meine Art und Weise geregelt. Wie? Das kann ich leider nicht verraten, ich würde mich sonst strafbar machen!

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Meine Forderung an real,- SB-Warenhaus GmbH: Verwendung des ganzen Einwegpfandes aus Nichteinlösung für Essenstafeln, Altenheime, soziale Zwecke oder Rententopf


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.09.2018 | 10:12
Firmen-Antwort von: real,- SB-Warenhaus GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Krawall,

wir würden den Sachverhalt gerne prüfen und Ihnen eine Rückmeldung dazu geben.

Würden Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten über die E-Mail-Adresse kundenorientierung spider monkey real.de oder unsere kostenlose Kundenhotline 08 00 / 5 03 54 18 zur Verfügung stellen, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können?

Vielen Dank vorab dafür.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr real-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


04.09.2018 | 13:16
von Sebastian Nitschke | Regelverstoß melden
Einerseits frage ich mich, wie ein erwachsener Mann weiß, dass man die Gerichte wegen Überlastung wegen so etwas nicht belasten sollte. Andererseits es aber für nötig hält, die Polizei damit zu beschäftigen. Die haben sicherlich auch nichts Besseres zu tun.
Nun ja, und dann noch 40 Minuten im REAL an der Info stehen und auf 1,- € warten. Da hat wohl jemand zu viel Zeit.
Nichtsdestotrotz, gibt es für Ihr Anliegen die passenden Stellen, hier das Ordnungsamt:

https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/migration_files/media73361A.pdf

05.09.2018 | 18:50
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Genau mein Gedanke!

Als Polizist hätte ich auch deutliche Worte gefunden. Da werden zwei Polizisten wegen solch einer Nichtigkeit gerufen und abgehalten, ihren eigentlichen Dienst zu tun.

Das Verhalten von Real ist falsch. Sie müssten die Dosen zurücknehmen.

Aber hier sollte man froh sein, kein Hausverbot kassiert zu haben. Denn Real kann sich seine Kunden aussuchen. Umgekehrt übrigens auch. Wenn ich so enttäuscht von einem Händler bin, kaufe ich dort nichts mehr ein und fertig.

03.04.2019 | 13:37
von Reiner Krawall gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem mir die Hauptfiliale Unterstützung bei dem Problem angeboten hat, bin ich gespannt, wie meine REAL FIALE reagiert, wenn ich in Kürze einen ganzen Einkaufswagen voll mit den entsprechenden verformten Dosen vor ihnen stehe! Dieses Mal wird die Reaktion auch gefilmt und auf YT gepostet werden!


03.04.2019 | 14:21
von Reiner Krawall | Regelverstoß melden
Ich möchte hier noch einmal auf die gemachten Kommentare eingehen.
Punkt 1:
Damit es zu genau solchen Streitigkeiten NICHT kommt, wurde zu Beginn der Einführung des EINWEG-Pfandes eine Verordnung erlassen, denen die Händlern zugestimmt und sich derer verpflichtet haben!
Nach dieser Verordnung konnte ich alle Dosen abgeben und hatte keine Probleme!
Punkt 2.
Sinn UND Zweck dieser VO war es, dass der Endverbraucher und der Händler klare Richtlinien an die Hand bekamen, wann ein Einwegpfand entstand und wann es wieder ausgelöst werden sollte und konnte!
Punkt 3:
Erst auf Grund der Tatsache, dass mit der NICHTAUSLÖSING von Pfandentgelten in Millionenhöhe (180 Mio 2016), ein nicht unerheblicher Guthabenüberschuss entstand, wurde auf erneutem Druck eine zweiten Fassung dieser Verordnung erlassen, indem die Rücknahmeverpflichtung Seitens der Händler, zum Nachteil des Verbrauchers, aufgeweicht wurde (wie so oft pers. Anmrk.)!

Für mich ist es auch NICHT nachvollziehbar, dass ein so großes Unternehmen wie REAL, das damit jährlich ca. 12 Mio € (lt. TV Bericht aus 2018) einnimmt, sich wegen einiger "Dosen" so ein Wind macht. Zumal das Guthaben aus der Nichteinlösung NICHT dem Unternehmen zusteht, sondern den Verbrauchern! Lösen es die Verbraucher NICHT ein, so steht es dem Staat zu. und Staat sind "wir alle"! Wenn es nach mir ginge, dann gehört das Einwegpfand abgeschafft und auch der ganze Plastikmüll, der unnötiger Weise auch gerade dadurch mit entsteht!



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