Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 287 Views | 07.09.2018 | 11:14 Uhr
geschrieben von Uwe Radtke

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Nach 3 Monaten immer noch keine Endabrechnung

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnr.: 546257/Kd.-nr.: 637084

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Schlussabrechnung steht nach 3 Monaten immer noch aus. Bitte nun um sofortige Zusendung, und Ausgleich meines Guthabens, unter Berücksichtigung des 15% Bonus, auf mein Ihnen bekanntes Konto.

Freundliche Grüße

Uwe Radtke

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Guthaben gemäß korrekter Endabrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.09.2018 | 11:14
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


10.09.2018 | 14:36
von Uwe Radtke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch keine Reaktion von dem Bayerischen Energieversorger BEV.


17.09.2018 | 17:45
von Uwe Radtke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die BEV hat sich nicht mehr gemeldet. Noch immer keine Schlussabrechnung erhalten!
Habe das Verhalten der BEV an marktwächter spider monkey vzbv.de gemeldet.
Sobald mir möglich werde ich die Schlichtungsstelle involvieren.
MfG


01.10.2018 | 19:10
von Uwe Radtke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es liegt mir immer noch keine Endabrechnung von der BEV vor. Zwischenzeitig hat man mir wohl den 12. Abschlag in Höhe von 123,- € zurück überwiesen. Das kann allerdings längst nicht ausreichend sein. Sollte mir in einer Woche noch immer keine Endabrechnung vorliegen, werde ich so bald als möglich die Schlichtungsstelle einschalten. In jedem Fall ist ein Stromliefervertrag mit der BEV nicht zu empfehlen!


23.10.2018 | 10:35
von Uwe Radtke gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die BEV hat nun, nach 4 Monaten, erst nach einschalten der Schlichtungsstelle Energie, sich mit der Endabrechnung bei mir gemeldet.
Von diesem Energielieferanten (BEV, kann ich jedem nur abraten!




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