Durch Techem endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 985 Views | 15.09.2018 | 09:08 Uhr
geschrieben von Eckhard Todt

Techem GmbH (Eschborn)

Techem liest Funkzähler nicht aus und erfüllt Vertrag nicht

Bestell-/Kundennummer: 01041790

Aufrechnungsverbot wird als Abwehr jeder Schadensersatzklage in Vordergrund gestellt. Onlinezugang wird gesperrt, eine Passwortrücksetzung per E-Mail existiert nicht. (Serverprobleme oft überlastet)

Nachdem die Bürger und Techem Kunden stetig über den Tisch gezogen werden.

SCHLAGWORTE

Muss ich hier meine Meinung kund tun.

Die Firma Techem hat vor Jahren es versäumt, Funkzähler meiner Liegenschaft auszulesen.

(Ein Vorgang zu dem, der Techniker kein Zugang zum Haus benötigt!)

Im Gerichtsprozess lügt Techem wie gedruckt, und die Aussage von Techem ist bei Gericht mehr wert, wie die des Kunden.

Das ist Partei ergreifend, das AG sollte mehrere Fälle bundesweit durch die Staatsanwaltschaft prüfen!

Das Aufrechnungsverbot ist ein Vertragsbestandteil, damit Techem Geld drücken darf!

Im Dezember drängt die Zeit, seit November ist eine Zusendung der Passwörter postalisch nicht möglich, bzw. funktionieren nicht.

Eine schnelle Rücksetzung des Kennwort existiert nicht! (Eigene Kennwörter vergeben ebenfalls nicht!)

Techem Stuttgart erklärt mir, dass die Abrechnung 1-2 Tage benötigt, erst später wird erklärt,

eine Abrechnung vor Jahresende ist nicht möglich. Es droht nun der Verlust der übersteigenden Kosten aus der NK Abrechnung, da diese nicht den Mietern zugestellt werden kann.

Die Abrechnungen, die ich erhalte, sind Schätzungen. Diese werden unter Zeugen den Mietern zugestellt.

Techem Stuttgart, bzw. die Telefonate laufen über die Zentrale, empfehlen den Schaden aufzurechnen und dies Techem mitzuteilen.

Beim Rechtsstreit vor dem AG Böblingen zieht Techem dann die "Ass" Karte hervor.

"Aufrechnungsverbot"

Der Rechtsstreit führt nicht zur Kündigung, die Knebelverträge die Bundesweit existieren, sind wichtiger.

Eine Kündigung steht mir daher nicht zu, den Schaden muss ich hinnehmen.

Wenn eine Firma eine Nebenkostenabrechnung verspricht und diese ist nicht korrekt,

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hat diese den Vertrag nicht erfüllt.

Die Anwälte von Techem, bringen Lügen hervor die sagenhaft sind, Falscheingabe des Passwort, Zählerauswertung könnte ich selbst auslesen und längst selbst Techem mitteilen, "Ja Frau Richter" es sind keine Flüssigkeitsstäbchen, ich kann diese nicht selbst auslesen.

Zu diesem Zeitpunkt wohne ich 180 km vom Mietobjekt entfernt.

Ich soll die Arbeit die Techem sich bezahlen lässt, selbst durchführen.

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Das Geschäftsverhältnis ist zerrüttet, dass ich mit Techem nichts mehr zu tun haben möchte, dürfte klar sein.

Der Streit wird aber in 6 weiteren Prozessen zugunsten Techem entschieden.

Das ist Abzocke, Techem hat korrekte Abrechnungen nicht geliefert.

Techem muss verpflichtet werden, das Ausleseprotokoll in Kopie dem Kunden, als Nachweis vorzulegen. Bis heute wird das nicht durchgeführt.

Bei Wärmezähler, Wasserzähler wird dies beim Austausch protokolliert.

Techem kann bei Gericht also alles behaupten! Es kann nicht überprüft werden!

Wo es kein Ausleseprotokoll der Funkwärmezähler gibt, kann Techem also keinen Beweis vorlegen.

Ich frage mich wirklich, wie diese Firma vor Gericht Recht bekommt?

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Alle Fehler, die Techem vor Gericht festnageln könnte, werden durch das Aufrechnungsverbot verhindert.

Techem kann ich nicht weiterempfehlen, nur noch befristete Mietverträge, fristlose Kündigungen sobald 2 Monatsmieten fehlen.

Vermietung nur noch an Gewerbetreibende.

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Meine Forderung an Techem GmbH: Rückerstattung aller Gerichtskosten, sowie aller Kosten, bis zum ersten Gerichtsprozess!


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


22.09.2018 | 12:06
von Eckhard Todt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Techem wird bei jedem Kunden eigene Fehler abstreiten, ein Protokoll das mir nach dem Auslesevorgang per Mail zugesendet wird, existiert nicht. Das wäre Qualitätssicherung, wie bei anderen Energieabrechmungsfirmen existieren Probleme bei der Erfassung, Mitarbeiter sind Krank, oder bei Tausch von geeichten Wasserzählern meldet sich die Firma nicht an, die Post landet in leeren Briefkästen, weil keine Abstimmung erfolgt! Es muß Vermieter und Mieter angeschrieben werden! Das können die Firmen nicht einhalten. Im Fall von Techem wurden aber Wärmefunkzähler einfach nicht ausgelesen. Die Berechnungssoftware schätzt die Verbrauchszahlen, für solche Schätzungen habe ich nicht zugestimmt weil es insgesamt absurd ist.
Techem benötigt zum Jahresende 2 Monate Annahmefrist um die eigenen Fehler, wie das fehlende Auslesen zu erkennen. Leider informiert Techem seine Kunden nicht! Es wird an Mitarbeiter gesparrt, das ganze System auf ein Minimum an Aufwand optimiert. Es gibt keine Qualitätssicherung, die mir als Kunden eine Mail sendet, Wärmezähler wurden erfasst, oder bei Wasserzählern hier ist Ihr Protokoll sowie Fotos vom alten bzw. neuen Waaserzähler. Solche Späße machen auch die Stadtwerke, Zähler werden gewechselt. hinter Ihrem Rücken und schon habe ich 1000 Qubikmeter 1.000. 000Liter Wasser und Abwasser mehr verbraucht.
Vor dem LG Stuttgart bekommen die Stadtwerke immer Recht weil hier der Bürger nicht Recht bekommen soll sondern systematisch bestraft wird. Dieses LG und AG wurde von Richter Frank Fahsel als massiv korruptbezeichnet. Mir und meinem Vater wurde durch Austausch des Schuldner, was nicht zulässig ist, das Gesamte Vermögen zugunsten einer korrupten deutsch österreichischen Bank gestohlen. Und blöderweise bin ich leider solvent. Auch eine Qualitätssicherung und Ein aktives Beschwerdemanagement existiert beim AG und LG Stuttgart nicht!
Ohne Anklage ohne Ladung meiner Person, dazu am falschen Gerichtsstand, zur umgehung eines ordentlichen Zivilprozess haben hier Kläger Bank A. und U. einen bestehenden Vergleich hinter meinem Rücken durch einen falschen Vergleich zwischen Anwälten ausgetauscht, mit dem Siegel des Vizepräsidenten.

Wer einen bestehenden Vergleich wissentlich durch einen schlechteren Vergleich ersetzt, versucht ein Schuldumkehr, sowie die Zinslast von 6% auf 16,5% zu erhöhen. Für beide Anwälte verlange ich ein lebenslanges Berufsverbot sowie die Rückgabe meines gesamten Vermögen in den 1. Grundbuchstand.


16.01.2020 | 12:59
von Eckhard Todt endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
In Deutschland gibt es keine Processdokumentation, aus Beweisdaten, Audio oder Videoaufzeichnungen, keine klare Aufzeichnung. Rechtsanwälte können nicht anhand solcher Daten bewertet werden (Daten werden anonymisiert). Das findet nicht statt und damit ist jede Processmanipulation möglich.
Für solche Zustände brauchen wir nicht eine Justiz die das Wort Transparenz nicht kennt! Das trifft aber auch die Verwaltung.
Techem Verträge die von Techem nicht eingehalten werden, sind damit unanfechtbar.
Sollte jeder seine eigenen Schlüsse daraus ziehen.




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