STROGON GmbH (Bonn)
Tarif A bestellt, Tarif B in Vertragsbestätigung
Bestell-/Kundennummer: Kunde: 45G1816309 / Vertrag: 45361817416
Neue Tricks bei Gastarifen: Bestellübersicht mit gewünschtem Tarif, Vertragsbestätigung zu anderem, natürlich wesentlich teureren Tarif! Umgehend per Einschreiben widerrufen!
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 07.09.2018 wurde der Bestellprozess auf Ihrem Internetportal (strogon.de) zum Tarif Gas Fest ordnungsgemäß durchgeführt. (Siehe Anhang "STROGON_Bestellprozess. jpg")
Am 11.09.2018 bestätigen Sie den Auftragseingang zum Tarif Gas Flexibel Plus (Siehe Anhang "STROGON_UB_Auftragseingangsbestätigung_1338397. jpg").
Es erfolgt noch am gleichen Tag eine Reklamation (Anhang "UB_STROGON_Reklamation_Service-ID #1338422]. jpg").
Nach zahlreichen, letztendlich nutzlosen Anrufen auf der Servicehotline wird der Vertrag schriftlich widerrufen, der wiederruf wird zum 16.09.2018 per E-Mail bestätigt.
Einen Grund für die "Verwechslung" wurde nie genannt, "man solle einfach den Bestellprozess erneut ausführen".
Bestellprozess am 16.09.2018 zum Tarif "Gas Fest" erneut ausgeführt.
Es folgen am 19.09.2018 insgesamt vier E-Mails von STROGON:
1.) Eine Vertragsbestätigung zum falschen Tarif "Gas Flexibel Plus"
2.) Eine Lieferbestätigung mit Termin 01.10.2018
3.) Eine Widerrufsbestätigung zum neuen Vertrag
4.) Eine E-Mail, dass man die Abnahmestelle leider nicht beliefern kann (Anhang "STROGON_UB_Ablehnung_Gaslieferauftrag. jpg")
Was hier versucht wird, ist die offensichtliche Abzocke an unaufmerksamen Kunden! Fällt es auf, ist plötzlich eine "Belieferung leider nicht möglich". Wer es glaubt.
Ich verlange eine Stellungnahme, Unterlassung, sowie Schadenersatz für meinen Zeitaufwand, sowie den Umstand, wegen der Verzögerung und Verweigerung der Belieferung, nun in die Grundversorgung zu fallen.
Sollten Sie innerhalb 4 Wochen nicht reagieren, werde ich den Vorgang der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorlegen, sowie dem Landesverbraucherschutz Meldung machen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst