Durch FERIEN Touristik gelöste Beschwerde. | 292 Views | 22.09.2018 | 12:47 Uhr
geschrieben von Thorsten Mäurer

FERIEN Touristik GmbH (Düsseldorf)

Hotelaufenthalt zum 02.10. gebucht Hoteleincheck erst am 03.10.

Bestell-/Kundennummer: 1304943

Urlaub wurde im Januar 2018 gebucht. 9 Tage Antalaya. Abflug am 02.10. um 15:20 Uhr, Ankunft 19:50 Uhr. Flugzeit wurde geändert auf Abflug am 02.10 um 19:20 Uhr, Ankunft um 23:50 Uhr.

Also bin ich erst gegen 00:30 Uhr am 03.10. im Hotel zum Einchecken.

Laut FERIEN Touristik gibt es auf einmal keinen früheren Flug. In meinen Augen Abzocke.

Diese Firma ist nicht empfehlenswert.

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Meine Forderung an FERIEN Touristik GmbH: Früherer Abflug, damit meine bezahlte Buchung eingehalten wird


Firma hat geantwortet nach 20 Tage nach 20 Tage
12.10.2018 | 13:36
Firmen-Antwort von: FERIEN Touristik GmbH
Abteilung: Reklamationen

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihrer Nachricht.

Um Ihre Beschwerde bearbeiten zu können, bitten wir Sie höflich diese schriftlich bei uns einzureichen sobald Sie wieder aus Ihrem Urlaub zurück gekehrt sind.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Reklamationteam

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Kommentare und Trackbacks (4)


20.10.2018 | 23:18
von Klaus Schlesinger | Regelverstoß melden
Am besten per Einschreiben mit Fristsetzung (dreri Wochen sollten ausreichend sein) die Reisepreiseminderung wegen eines Reisemangels geltend machen. Bei einer Flugverlegung von über 4 Stunden mit gleichzeitger Störung der Nachtruhe hat der Reisende Anspruch auf 100 % des anteiligen Tagesreisepreises als Minderungsquote. Für den Fall der Nichtzahlung gerichtliche Klage ohne weitere Vorankündigung androhen.

22.10.2018 | 13:42
von Thorsten Mäurer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ferien Touristik ist nicht im Stande eine Klärung zu erzielen. Verweist an die Fluggesselschaft. LACHHAFT


23.10.2018 | 15:07
von Klaus Schlesinger | Regelverstoß melden
Nachfrage an den Beschwerdeführer: Wie lange vor dem gebuchten Flug wurde die Flugänderung dem Reisenden bekannt gegeben?

26.11.2018 | 13:52
von Thorsten Mäurer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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