Durch primacall gelöste Beschwerde. | 248 Views | 28.09.2018 | 10:23 Uhr
geschrieben von Dave Rademacher

primacall GmbH (Berlin)

Erhöhung des monatlichen Bankeinzugs

Bestell-/Kundennummer: 8980733313

Sehr geehrte Damen und Herren,

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ich habe vernommen, dass Sie mir in diesem Monat einen Betrag i. H. v. 24,95 Euro von meinem Konto abgebucht haben. Ich habe einen Vertrag über 18,95 Euro abgeschlossen. Ich habe keiner Preiserhöhung zugestimmt und auch keine zusätzlichen Leistungen bestellt o. ä.

Auf jegliche E-Mails von mir wurde Ihrerseits nicht reagiert. Ich habe Ihrer Lastschrift somit widersprochen und heute von Ihnen eine Mahnung inkl. Mahngebühren erhalten i. H. v. 33,45 Euro.

Ich halte das für eine Frechheit, auf Kundenanfragen nicht zu reagieren, aber sofort Mahnkosten und Rücklastschriftgebühren zu veranschlagen.

Ich bitte um Rücknahme der Mahnung und um Abbuchung der vereinbarten Zahlsumme i. H. v. 18,95 Euro.

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Meine Forderung an primacall GmbH: Monatliche Abbuchung von 18,95 Euro und Rücknahme der (1.) Mahnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.10.2018 | 14:13
Firmen-Antwort von: primacall GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Rademacher,

wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen. Wir möchten uns hiermit für etwaige Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Wir haben Sie schriftlich darüber informiert, dass wir auch in Zukunft unseren hohen Qualitätsansprüchen gerecht werden wollen und in diesem Zuge alle aktuellen Tarifmodelle harmonisiert haben. Die Leistungen Ihres bisherigen Tarifes haben wir erweitert! Ab dem 16.08.2018 telefonieren Sie kostenlos in das deutsche Festnetz. Die monatliche Grundgebühr für Ihren neuen Tarif beträgt 24,95 EUR (inkl. Festnetz-Flatrate) statt 18,95 EUR (zzgl. Gesprächskosten in das deutsche Festnetz).

Hierzu verweisen wir auch auf unsere AGB (Ziffer 2.8.a) :

„PRIMACALL ist berechtigt, bei Änderung oder Wegfall des Produktes durch Umstellung auf neue Technologien durch den Netzbetreiber, ein wenigstens gleichwertiges oder höherwertiges Produkt zur Verfügung zu stellen. Das neue Produkt kann dabei auch weitere und umfangreichere Leistungen als das ursprüngliche Produkt beinhalten. “

Unsere Forderung ist nach vorliegender Sachlage berechtigt. Eine Stornierung des Rechnungsbetrages ist demnach ausgeschlossen.

Unter Berücksichtigung des von Ihnen vorgetragenen Sachverhaltes und aus Kulanz und ohne

Anerkennung einer Rechtspflicht erklärt sich primacall dennoch bereit Ihre aktuellen Mahngebühren zu stornieren.

Wir hoffen, Ihnen den Sachverhalt hinreichend erläutert zu haben und stehen Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primacall - Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


05.10.2018 | 14:29
von Dave Rademacher gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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