BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Falsche Abbuchungen, keine Vertragsunterlagen …
Bestell-/Kundennummer: 1310987
Wir haben im April über Verivox einen neuen Stromvertrag ab 01.07.2018 bei der BEV abgeschlossen. Bis heute haben wir keine Vertragsunterlagen/Rechnung/Zahlungsplan/Auftragsbestätigung bekommen. Wir haben deswegen 4 Mal angerufen (im Juli, August, September und Oktober), eine E-Mail geschrieben, den gleichen Wortlaut postalisch per Einschreiben versendet.
Dann haben wir vor 4 Wochen erstmals Post von der BEV bekommen: eine "letzte Mahnung" unter falscher Anschrift mit der Bitte um Überweisung von 2 x 76,00 Euro, ohne Angabe eines Verwendungszwecks und ohne einer Angaben dazu, wie sich der Betrag zusammensetzt. Normalerweise wird ja zunächst eine Rechnung versendet (oder eben die Vertragsunterlagen), aber die gibt es von der BEV nicht. Laut Verivox hätten wir nur 68,00 Euro/Monat zahlen müssen, nicht 76,00 Euro. Wir haben die 2x76,00 Euro überwiesen.
Dann haben wir wieder eine letzte Mahnung bekommen, wieder für die gleichen Monate und nun auch für den September (also 3 x 76,00 Euro). Wir haben wieder den gesamten Betrag überwiesen.
Nun gab es eine Abbuchung auf unserem Konto von 85,00 Euro für einen Gasanschluss. Wir haben aber gar keinen Gasanschluss.
Außerdem wurde unser Lastschriftauftrag unter der Bedingung erteilt, dass uns die Vertragsunterlagen zugesendet werden. Da dies bis heute nicht geschehen ist, ist der Lastschriftauftrag ungültig, die Abbuchung damit rechtwidrig.
Und zu guter Letzt: Laut Verivox steht uns ein Sofortbonus innerhalb von 60 Tage nach Lieferbeginn zu. Dieser ist nach über 3 Monaten noch immer nicht überwiesen.
Zuletzt war die Hotline von BEV nicht erreichbar. Falls die Hotline erreichbar ist, sind die Kundendienstberater äußerst unfreundlich, inkompetent, wenig hilfsbereit und sprechen i. d. R. nur schlecht Deutsch. Da wir nun gegenüber der BEV eine Gutschrift von etwa 200,00 Euro inkl. Sofortbonus haben, werden wir keine weiteren Zahlungen mehr genehmigen und im Zweifelsfalle Rechtswege einleiten.
Von unserer Seite aus definitiv keine Empfehlung - sowas haben wir noch nie erlebt. Wir sind sehr besorgt darüber, wie es nun weitergeht - immerhin geht es hier um die Stromversorgung. Zum Glück sind wir rechtsschutzversichert.
Nach einem Zählerstand hat übrigens bis heute niemand gefragt, uns ist unklar wohin wir den Stand übermitteln sollen. Ich bin gespannt, wie BEV hier abrechnen will.
05.10.2018 | 08:58
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
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Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team