Durch voxenergie endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 96 Views | 04.10.2018 | 20:15 Uhr
geschrieben von Anastasia Eisel

voxenergie GmbH (Berlin)

Nach fast 6 Wochen immer noch keine Kündigungsbestätigung

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 8790192368

Obwohl ich den Stromvertrag rechtzeitig (am 29.11.2017 um 19:07 die Bestätigung von voxenergie per E-Mail erhalten) widerrufen konnte, habe ich fast ein Jahr später im August 2018 eine E-Mail von der Fa. voxenergie erhalten: "Terminbestätigung: ab dem 04.09.2018 fließt der Strom von voxenergie durch Ihre Leitungen". (Absurd)

SCHLAGWORTE

Nach einem sofortigen Telefongespräch mit einem Ma (voxenergie) hieß es: " Sie haben nur den Vertrag gekündigt, der Auftrag muss extra gekündigt werden". So etwas habe ich noch nie gehört/erlebt!

Hinzu kommt die Tatsache, dass ich im Juni 2018 umgezogen und bei meinem "alten" Stromlieferant geblieben bin (musste nur einen neuen Vertrag mit dem abschließen). D.h. voxenergie hat meine Wohnung keinen einzigen Tag mit Strom beliefern können!

Darüber wurde der Mitarbeiter der Fa. voxenergie ebenfalls informiert. Er meinte, dass die Bearbeitung meiner Kündigung (Auftrag) schnell vom Tisch sein wird. Leider ist dies immer noch nicht der Fall. Das Kündigungsschreiben hat die Fa. voxenergie per E-Mail am 22.08.2018 und am 28.08.2018 per Post erhalten.

Anfang September kam die E-Mail mit der Bitte, das Umzugsformular (B) auszufüllen, sowie den Nachweis für den Auszug (Kündigungsbestätigung Vermieter) zukommen zu lassen. In dem Telefonat vor einer Woche hat mir die Mitarbeiterin voxenergie bestätigt, dass alle benötigten Unterlagen vorliegen und sie warten auf die Rückmeldung meines Grundversorgers.

Gestern habe ich schon wieder eine E-Mail erhalten, mit der Bitte, das Umzugsformular auszufüllen! Wie soll ich das verstehen! Ich wollte diese Angelegenheit friedlich und schnell klären. Jetzt aber verliere ich meine Geduld!

Ich behalte mir vor, in 5 Tagen die Verbraucherzentrale Bayern einzuschalten. Die Bundesnetzagentur würde ich ebenfalls in Kenntnis setzen.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Ich fordere die sofortige Abmeldung


Firma hat geantwortet nach 21 Tage nach 21 Tage
25.10.2018 | 11:31
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Eisel,

wir nehmen Bezug auf Ihre Onlinebeschwerde.

Sie haben uns am 05.09.2018 beauftragt, Ihnen unseren Tarif bereitzustellen.

In dem Gespräch ging es gerade nicht um die Zusendung von Informationsmaterial über unsere Tarife, sondern um den Abschluss eines Vertrages. Alle für den gewählten Tarif wesentlichen Informationen wurden Ihnen mitgeteilt und Sie erklärten sich mit der Bereitstellung des Stromtarifes der voxenergie einverstanden.

Richtig ist, dass Sie keinen Auftrag unterschrieben haben. Wie Ihnen jedoch bekannt sein wird, kommen Verträge im Recht sehr häufig ohne Wahrung der Schriftform zustande. Ein Auftrag muss daher nicht notwendig unterschrieben sein. Anders wären beispielsweise Auftragserteilungen über das Internet oder bei Versandhäusern in der heutigen Zeit undenkbar.

Als entsprechende Vertragsbestätigung erhielten Sie am 07.09.2017 unsere Auftragsbestätigung mit entsprechender Widerrufsbelehrung.

Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht nach Auftragserteilung haben Sie jedoch keinen Gebrauch gemacht, weshalb der Tarif nach Ablauf der Widerrufsfrist entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung für Sie eingerichtet wurde.

In der Auftragsbestätigung wurde Ihnen explizit mitgeteilt, um welche Lieferadresse es sich handelt.

Ihr zugesandter Widerruf ist bei uns im System vom 27.11.2017 hinterlegt. Der Widerruf bezog sich auf unser zugesandtes Schreiben vom 06.11.2017.

Hierbei hat es sich um einen Auftrag zu einem Tarifupdate gehandelt. Diesen Auftrag haben Sie fristgerecht widerrufen. Hierzu erhielten Sie am 29.11.2017 eine Bestätigung.

Sie geben an, dass Sie bereits im Juni 2018 umgezogen sind. Die Erstmeldung über Ihren Umzug lag uns erst am 22.08.2018 per E-Mail vor.

In dem Zusammenhang verweisen wir auf unsere AGB Punkt 9.1 "9.1. Der Kunde hat voxenergie einen Umzug spätestens vier Wochen vorher anzuzeigen und das genaue Umzugsdatum und die neue Wohnanschrift mitzuteilen und das ihm durch voxenergie übermittelte Umzugsformular vollständig ausgefüllt nebst der angeforderten Nachweise einzureichen. "

Dieser Pflicht sind Sie leider nicht nachgekommen. Eine Umzugsbearbeitung und eine Abmeldung Ihrer Verbrauchsstelle konnte somit nicht zu Ihrem Wunschtermin ausgeführt werden.

Am 06.09.2018 haben wir Ihnen das notwendige Umzugsformular und weitere Informationen zur Bearbeitung zugesandt.

Die erforderlichen Unterlagen haben wir von Ihnen unverzüglich erhalten.

Nach Erhalt der Unterlagen wurde Ihre Verbrauchsstelle unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen rückwirkenden Abmeldungsfrist zum 11.09.2018 abgemeldet.

Wir hoffen, dass wir Ihr Anliegen zu Ihrer vollsten Zufriedenheit bearbeitet haben.

Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


13.10.2018 | 21:49
von Anastasia Eisel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 04.10.18 habe ich die langersehnte Kündigungsbestätigung erhalten. Als Ende der Vertragslaufzeit hat Voxenergie 30.11.2018 vermerkt. Im August hieß es jedoch, dass der Auftrag (der Vertrag konnte ich bereits im November 2017 erfolgreich widerrufen) mit sofortiger Wirkung gekündigt werden kann. Am 06.10.18 habe ich eine Mahnung von Voxenergie erhalten (s. a. meine 2. Beschwerde).


29.10.2018 | 22:25
von Anastasia Eisel endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Kündigungsbestätigung habe ich am 04.10.2018 per E-Mail erhalten. Die Aussage in dem Antwortschreiben von Voxenergie, dass ich als entsprechende Vertragsbestätigung am 07.09.2017 die Auftragsbestätigung mit entsprechender Widerrufsbelehrung erhalten habe, stimmt gar nicht. Am 05.09.17 habe ich zwar eine E-Mail von Voxenergie erhalten, mit der Bitte (Zitat) : " Wie mit Ihnen besprochen, benötige ich Ihr Einverständnis, um Ihre Bestellung abzuschließen. Bitte antworten Sie hierfür mit "Ja" auf diese E-Mail (service spider monkey voxenergie.de) und schicken diese gleich an mich zurück. " - kein einziges Wort über die Widerrufsbelehrung! Fazit: das Unternehmen ist seinen Informationspflichten im Fernabsatz nicht ordnungsgemäß auch in Textform
nachgekommen (vgl. § 355 Abs. 4 Satz 3 BGB). Als Nächstes habe ich ein Formular (Stammdatenblatt) per Post und am 15.09.17 per E-Mail erhalten. Dieses habe ich nicht ausgefüllt, da ich weiterhin auf die Vertragsbestätigung wartete. Erst am 06.11.17 hat sich Voxenergie gemeldet - "Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Tarifwechsel. wir haben Ihren kürzlich erteilten Auftrag entgegengenommen und freuen uns. zu bestätigen", wobei ist zu erwähnen, dass die Preise bzw. der "neue" Tarif mit den Preisen, die in der E-Mail vom 05.09.2017 genau übereinstimmten! Genau aus diesem Grund bin ich davon ausgegangen, dass dieses Schreiben die Vertragsbestätigung ist. Nur dieses Schreiben enthilt die Seite mit Verbraucherinformationen und die Widerrufsbelehrung! Ich hoffe nur, dass die Fa. Voxenergie meine Daten nach dem 30.11.2018 (Kündigungsbestätigung) nie mehr wieder verwenden wird (habe schon Einiges über solche Vorfälle gehört und gelesen. P.S. Ich warte immer noch auf die Antwort sietens Voxenergie auf meine Beschwerde bzgl. der Abmahnung (Rechnung, die ich gar nicht begleichen soll/muss, s. a. meine 2. Beschwerde)




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