Von Einrichtungshaus Ostermann beantwortete Beschwerde. | 846 Views | 04.10.2018 | 20:57 Uhr
geschrieben von Lisa-Marie Beckmann

Einrichtungshaus Ostermann GmbH & Co.KG (Witten)

Von Führungsposition belogen und zum Küchenkauf gedrängt

Bestell-/Kundennummer: 07 0 700342

Wir sind im August umgezogen und waren daher regelmäßig in den letzten Monaten im Ostermann Bottrop, um unsere neue Küche zu planen. Da wir eine Anreise von rund 250 km hatten, haben wir selbstverständlich vor jeden unserer Besuche telefonisch diesen Termin vereinbart.

SCHLAGWORTE

Zu Beginn der Küchenplanung hat Herr F. uns beraten. Nach einigen Beratungsterminen hatten wir unsere Küche fertig geplant. Diese beinhaltete unter anderem eine Rückwand (tlw. aus Glas) und ein kleines Eckstück.

Nachdem uns ein Angebot von Herrn F's. Vorgesetzen - leider wissen wir seinen Namen nicht - von 8.300,00 Euro gemacht worden ist, wollten wir über dieses Angebot gerne nochmal nachdenken. Ein Küchenkauf ist nichts alltäglich, daher sind wir der Meinung, dass einen Kunden auch die Möglichkeit gegeben werden sollte, über diese Investition nochmal nachzudenken. Allerdings wurden wir schon bei diesem Termin deutlich unter Druck gesetzt, den Vertrag noch an diesen Tag zu unterschreiben.

Nachdem wir uns nochmal Gedanken zu der Küche gemacht hatten, wollten wir einen weiteren Termin mit Herrn F. um zu prüfen, ob eine Küche ohne Rückwand und ohne für uns interessanter wäre. Da Herr F. zu diesem Zeitpunkt allerdings über eine längere Zeit krankgeschrieben war, haben wir einen Termin bei seiner Vertretung, Frau Z., gemacht.

Bei diesem Termin haben wir mit Frau Z. die ursprüngliche Küche ohne Rückwand, ohne Eckstück und mit weiteren kleinen Anpassungen geplant, um eine Vergleichsplanung zu haben. Frau Z. hat ebenfalls Ihren Vorgesetzen für eine Preisabstimmung dazu geholt. Uns wurde ein Angebot von 7.250,00 Euro gemacht.

Wir haben Frau Z. deutlich gesagt, dass wir gerne aber noch Änderungen an diese geplante Küche vornehmen möchten. Unter anderen, weil wir uns noch nicht sicher waren, ob die Küche nun das Eckstück und die Rückwand beinhalten soll oder nicht. Frau Z. hat sich allerdings am Ende dieses Termins, geweigert noch weitere Anpassungen vorzunehmen, bevor das Aufmaß von Ostermann erstellt worden ist. Sie sagte uns, dass nach dem Aufmaß mit großer Wahrscheinlichkeit noch Anpassungen vorgenommen werden müssten und wir im Rahmen dieser Anpassungen auch uns entscheiden könnten, ob wir die Küche mit oder ohne Rückwand und Eckstück kaufen möchten, bzw. noch weitere Anpassungen vornehmen könnten. Dabei wurden wir ebenfalls, wie bei dem Termin zuvor, unter Druck gesetzt den Vertrag endlich zu unterschreiben.

Da uns Frau Z. versicherte, dass all unsere Änderungswünsche nach dem Aufmaß noch angepasst werden können, haben wir den Vertrag unterschrieben. Dabei ist Frau Z. aufgefallen, dass in den Kundendaten noch die alte Adresse enthalten war. Nachdem Frau Z. dies angepasst hatte, wurde diese Küchenplanung unter einer neuen Auftragsnummer im System abgespeichert. Wir haben den Vertrag unterschrieben und das Aufmaß wurde erstellt.

Nachdem das Aufmaß an Ostermann verschickt wurde haben wir einen neuen Termin bei Frau Z. gemacht, um die letzten Anpassungen an der Küche vorzunehmen. Unter anderem hatten wir uns entschieden, die Küche inkl. Rückwand und Eckstück zu kaufen. Im Grunde wollten wir also die Küchenplanung, die wir mit Herrn F. gemacht hatten. Ggf. hätten wir noch kleine Anpassungen vorgenommen u. a. wenn das Aufmaß dies verlangt hätte.

Da Frau Z. allerdings ihre Küchenplanung unter einer neuen Auftragsnummer im System abgespeichert hatte, wurde die Küchenplanung von Herrn F. automatisch gelöscht. Daher mussten wir mit Frau Z. die Küche, bzw. die Rückwand und das Eckstück nochmals planen. Wir hatten diesen Termin ausgemacht, mit den Gedanken, dass wir auf die Planung von Herrn F. zugreifen können und die gewünschten Anpassungen schnell erledigt sind. Dies war nicht der Fall, stattdessen mussten wir die Küche tlw. Neuplanen. Insbesondere die Neuplanung des Eckstücks war sehr Zeitintensiv, da es sich um eine ungewöhnliche Eckplanung handelt.

Die Anpassungen der Küche haben wir daher an diesen Termin mit Frau Z. auch nicht fertig stellen können. Dazu kommt, dass zu diesem Zeitpunkt nie erwähnt wurde, dass eine gelöschte Planung wiederhergestellt werden kann.

Da Frau Z. nach diesem Termin Urlaub hatte, haben wir ihr unsere verbleibenden Anpassungswünsche mitgeteilt. Sie versicherte uns, dass sie die Anpassungen vor ihrem Urlaub vornimmt und wir einen Termin bei ihrer Urlaubsvertretung - Frau Y. - machen können. Bei diesem Termin sollte dann nur noch die Finale Küchenabstimmung erfolgen. Somit sind wir bei einem dritten Kundenberater gelandet.

Nach einigen Tagen hat sich Herr F. bei uns gemeldet und uns geholfen, einen Termin bei Frau Y. zu bekommen, da wir bis zu diesem Zeitpunkt niemanden bei Ostermann Bottrop erreichen könnten. Dazu kommt, dass nur auf Nachfrage sich herausgestellt hat, dass Frau Z. die besprochenen Anpassungen nicht durchgeführt hat. Diese Anpassungen, auf die wir zu diesem Zeitpunkt warteten, waren immer noch die Rückwand und das Eckstück, die wir vorher mit Herrn F. geplant hatten – also mehrere Wochen zuvor!

Da Frau Z. unsere Anpassungswünsche nicht umgesetzte hat, haben wir daher vor dem Termin mit Frau Y. per E-Mail unsere Änderungswünsche (Eckstück und Rückwand) mit Frau Y. besprochen. Frau Y. hat dann auch in Vorbereitung auf unseren Termin diese Anpassungen durchgeführt. Vor Ort haben wir dann die letzten Anpassungen mit Frau Y. vorgenommen. Anschließend hat diese ebenfalls ihren Vorgesetzten dazu geholt, dabei handelt es sich um dieselben Vorgesetze, wie von Herrn F.

Im Grunde wollten wir immer noch die Küche, die uns ein paar Wochen zuvor für 8.300,00 Euro angeboten wurde kaufen. An diesen Termin wurde uns allerdings ein Angebot von 8.700,00 Euro gemacht. Der Vorgesetze von Frau Y. versicherte uns, dass er dieselben Abzüge bei diesem Angebot gewährt hat, wie bei dem letzten Angebot von 8.300,00 Euro. Er sagte, dass er sich nach der Angebotsabgabe immer notiere, auf welcher Basis er diese errechnet hat. Seine Vermutung war, dass kleine Änderungen bei der Planung mit Frau Y. im Vergleich zu der Planung mit Herrn F. vorhanden sind, die diesen Preisunterschied begründen.

Daher war sein Vorschlag, die Planung von Herrn F. wiederherstellen zu lassen und beide Planungen zu vergleichen. Dabei machte er uns den Vorwurf, wieso wir dies nicht schon vorhergesagt, bzw. angefragt hätten. Ebenfalls versuchte er uns vorzuwerfen, dass wir ohne Termin nach Ostermann Bottrop vorbeikommen wurden. Nachdem wir ihm erklärten, dass wir nur mit Terminvereinbarung vorbeikommen und es nicht leicht ist, jemanden bei Ostermann zu erreichen, ging er auf dieses Thema nicht mehr ein. Ebenfalls ist es nicht die Aufgabe, des Kunden zu überlegen, wie Daten, die von Ostermann gelöscht worden sind, wiederhergestellt werden können. Dies den Kunden vorzuwerfen, ist für sich genommen, schon eine Frechheit!

Da wir allerdings immer noch die ursprünglich geplante Küche von Herrn F. (ggf. kleine Anpassungen an das Aufmaß) kaufen wollten, haben wir zugestimmt, einen weiteren Termin zu vereinbaren und bei diesem Termin die beiden Planungen zu vergleichen. Der Vorgesetzte von Frau Y. und Herrn F. hat uns versichert, dass wir die Küche zu dem ursprünglichen Angebot von 8.300,00 Euro kaufen könnten, wenn Herr F. das ursprüngliche Angebot von 8.300,00 Euro und die Planung inkl. Eckstück und Rückwand bestätigen könne. Dies klang nach einem Lösungsweg, mit dem wir hätten leben können.

Allerdings stellte sich an dem nächsten Termin heraus, dass – obwohl Herr F. bestätigte, dass er mit uns eine Küche inklusive Rückwand und Eckstück geplant hatte, die uns für 8.300,00 Euro angeboten wurde – diese Küchenplanung nicht widerherstellt werden konnte. Es konnte lediglich eine Küche ohne Rückwand und ohne Eckstück wiederhergestellt werden.

Nun behauptete der Vorgesetzte von Frau Y. und Herrn F. auch noch, dass die 8.300,00 Euro nur ein Tagesangebot waren und er dieses Angebot nicht nochmal machen könnte. Zwei Tage zuvor hat er uns noch versichert, dass wir die Küche für 8.300,00 Euro kaufen könnten, wenn Herr F. die Planung und den Preis bestätigen kann. Herr F. hat beides bestätigt, doch plötzlich kann die Planung von Herrn F. nicht widerhergestellt werden (bzw. nur eine alte Version) und sein Vorgesetzter behauptet, die 8.300,00 Euro waren nur ein Tagesangebot.

Mittlerweile kommen wir uns von Ostermann sehr veräppelt vor. Zu Beginn wird man immer wieder dazu gedrängt, den Vertrag schnellstmöglich zu unterschreiben, obwohl die finale Küchenplanung noch nicht fertig ist. Dazu kommt, dass sich Kundenberater weigern, weitere Anpassungen vor dem Aufmaß vorzunehmen und der Kunde sich gezwungen fühlt, den Vertrag zu unterscheiben.

Dadurch verliert er seine Handelsposition für weitere Anpassungen, da der Vertrag schon unterschrieben ist. Dazu kommt, dass von Ostermann alte Küchenplanungen gelöscht werden und dem Kunden vorgeworfen wird, nicht nach einer Wiederherstellung gefragt zu haben. Dazu kommt, dass der Kunde immer wieder von Ostermann offensichtlich belogen wurde, unter anderem, mit den Aussagen von den Vorgesetzten von Frau Y. und Herrn F. . Erst sagt dieser, dass er dieselben Rabatte gewährt hat und uns die Küche zu dem ursprünglichen Preis verkaufen wird. Zwei Tage nach dieser Aussage sagt er, es handelte sich um ein Tagesangebot und er wird uns die Küche nicht zu diesem Preis verkaufen, dass die Planung von Herrn F. nicht korrekt widerhergestellt werden konnte, hat ihm dabei offensichtlich in die Karten gespielt.

Als Kunde fühlen wir uns nun sehr hintergangen und würde zum aktuellen Zeitpunkt auf garkeinen Fall einen Küchenkauf bei Ostermann weiterempfehlen!

Uns ist nun aber am wichtigsten, eine Lösung für unsere Küche zu finden. Für uns bestehen daher aktuell zwei Optionen, um endlich unsere Küchenplanung, bzw. Küchenkauf abzuschließen:
1) Ostermann verkauft uns unsere geplante Küche mit Frau Y. für die ausgemachten 8.300,00 Euro inkl. einen zusätzlichen Rabatt aufgrund der Komplikationen und dem schlechten Service. Wir als Kunden sind nicht verantwortlich dafür, dass die Planung von Herrn F. nicht widerhergestellt werden konnte und daher die beiden Küchenplanungen nicht verglichen werden konnten. Daher darf der Kunde auch nicht der leittragende sein! Dazu kommt, dass der Vorgesetzte von Frau Y. und Herrn F. uns mehrmals offensichtlich belogen hat und falsche Tatsachen vorgeworfen hat.
2) Der Vertrag vom 17.08.2019 wird als unwirksam angesehen und wir werden unserer Küche bei einem anderen Anbieter kaufen.

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Meine Forderung an Einrichtungshaus Ostermann GmbH & Co.KG: 1) Ursprungsangebot mit zusätzlichen Rabatt 2) Vertrag wird unwirksam


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.10.2018 | 15:33
Firmen-Antwort von: Einrichtungshaus Ostermann GmbH & Co.KG
Abteilung: Reputationsmanagement

Guten Tag Frau Beckmann,

zunächst einmal möchten wir uns für Ihr ausführliches Feedback bedanken. Nur so haben wir die Möglichkeit unseren Service stetig zu optimieren. Wir bedauern diesen unglücklichen Ablauf sehr und möchten uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten bei Ihnen entschuldigen.
Sie haben bereits auf anderem Wege mit uns Kontakt aufgenommen, sodass Ihr Fall nun unserer Leitung vorliegt. Wir werden persönlich mit Ihnen Kontakt treten, sodass Ihnen schnellstmöglich geholfen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr OSTERMANN Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


05.10.2018 | 11:26
von Martha P. | Regelverstoß melden
Oft macht es Sinn, erst die Rückwand und das Eckstück zu kaufen und die Küche danach anzupassen. Haben Sie das mal versucht?

06.10.2018 | 09:03
von ReclaBoxler-8580208 | Regelverstoß melden
Was für ein Theater beim Küchenkauf. So ein unprofessionelles Planen würde mir zu denken geben. Kaufen Sie die Küche lieber in einem Fachgeschäft. Das muss (erfahrungsgemäß) nicht teurer sein als in einem Möbelhaus, wo der eine nicht weiß, was der andere tut.
Viel Erfolg

14.11.2018 | 16:42
von Lisa-Marie Beckmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Paralel zu meiner Beschwerde auf ReclaBox habe ich direkt an die Beschwerdestelle von Ostermann meine Probleme gerichtet.
Diese haben Sie auch innerhalb weniger Tagen gemeldet und mitgeteilt, dass Sie den Sachverhalt prüfen.
Nach etwa einer Woche habe ich eine neue Rückmeldung bekommen. Offensichtlich kann die urpsprünglich geplante Küche (mit Rückwand und Eckstück) nicht wiederhergestellt werden.
Ostermann ist daher auf die zweite Forderung eingegangen und schrieb "Alternativ und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, würden wir Ihrem Wunsch entsprechen und den Auftrag kostenfrei stornieren. Bitte teilen Sie mir zeitnah Ihre Entscheidung mit. "
Zwei Tage später habe ich auf diese Email geantwortet und bestätigt, dass wir den Auftrag stornieren möchten. Ebanfalls habe ich um eine kurze zuzätzliche Bestätigung gebeten.
Auf diese Email habe ich bisher (rund drei Wochen später) keine Rückmeldung erhalten.
Ich warte daher nur noch auf eine Finale Bestätigung um die Beschwerde abzuschließen.




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