Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 258 Views | 06.10.2018 | 14:24 Uhr
geschrieben von Markus Ensch

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Fehlerhafte Jahresabrechnung, keine Boni ausgezahlt

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

Ihre Jahresrechnung vom 19.09.2018 (Rechng. -ID 1V. 654107-ME. 365000-5161767Z/575606) für o. a. Vertrag ist nicht korrekt.

Sie haben vom 01.09.2017 bis 03.09.2018 Dreizehn Abschläge von jeweils 115,00 Euro abgebucht. In Summe sind das 1495,00 Euro und nicht wie von Ihnen Ausgewiesen 1265,00 Euro.

Außerdem wurde der Neukundenbonus von 189,67 Euro und der Erstwechslerbonus von 30,00 Euro nicht Ausbezahlt. Nach meiner Rechnung habe ich ein Guthaben inkl. Boni von 450,19 Euro bei Ihnen.

Ich erwarte, dass Sie mir innerhalb einer Frist von 14 Tagen eine korrekte Jahresabrechnung zusenden, und mein Guthaben inkl. des Neukundenbonus und des Erstwechlerbonus auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.

Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).

Sollten Sie meinen Forderungen nicht nachkommen, werde ich bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen, sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Auszahlung meines Guthabens inkl. Neukundenbonus und Erstwechslerbonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.10.2018 | 14:24
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Kundin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


09.10.2018 | 10:24
von Markus Ensch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie erwartet keinerlei Stellungnahme von der BEV.


10.10.2018 | 03:25
von Markus Ensch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ein Teil der Forderung wurde meinem Konto gutgeschrieben. Der Verbleib einer Abschlagszahlung sowie der Erstwechslerbonus von 30 EUR ist noch immer nicht geklärt. Ich habe noch keine korrigierte Jahresabrechnung erhalten.


21.10.2018 | 17:02
von Markus Ensch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die BEV hat geschrieben das die Rechnung korrekt wäre, hat aber ein paar Tage vorher eine Abschlagszahlung und den Neukundenbonus überwiesen. Also war die Abrechnung wohl doch nicht korrekt
Der Erstwechslerbonus von 30 EUR fehlt immer noch.


05.11.2018 | 13:43
von Markus Ensch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


10.11.2018 | 16:27
von Markus Ensch gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe mich nun, nachdem meine außerordentliche Kündigung erstmal nicht akzeptiert wurde, mittels Anwalt aus dem Vertrag Befreit. Da wurde mir auch plötzlich der Erstwechslerbonus von 30 Euro Gutgeschrieben.
Jetzt bin ich mal auf die Endabrechnung gespannt.




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