Startseite > Handel > Möbelhäuser > Höffner > gelöste Beschwerde-Nr.: 176524
Durch Höffner gelöste Beschwerde. | 403 Views | 08.10.2018 | 08:45 Uhr
geschrieben von Stefan Stock

Höffner (Schönefeld)

Schreibtisch gekauft und zurückgebracht, pochen auf ihre AGB

Bestell-/Kundennummer: HÖ- 5407442-6

Wir haben am 22.09.2018 einen Schreibtisch 11350121 gekauft und haben zu Hause festgestellt, dass dieser doch nicht passt, Karton wurde geöffnet und wieder verschlossen.

Am 26.09.2018 Schreibtisch zurückgeben, Begründung Fehlkauf, nicht mehr OVP, Zustand in Ordnung, Ware komplett so steht es auf dem Rückgabeschein.

Im Kundenservice angekommen.

1. Ich wurde dann belehrt, dass ich die AGB lesen soll, erstens ist es eine Frechheit, mit Kunden so um zugehen.

2. Sollte ich mich von 25% des Kaufpreises verabschieden. Nach langen Debatten muss er nur 10% vom Kaufpreis abziehen und selbst das ist nicht fair für Kunden. Mir wurde der Storno Beleg vorgelegt entweder Unterschrift oder gar kein Geld!

3. 05.10.2018 mein Geld ist immer noch nicht eingegangen auf meinem Konto, ich verlange den kompletten Kaufpreis zurück.

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Meine Forderung an Höffner: Zurück Zahlung des vollen Kaufpreises 119,00 Euro auf mein Konto


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.10.2018 | 08:45
Firmen-Antwort von: Höffner
Abteilung: Social Media

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank, dass Sie uns geschrieben haben. Für die Unannehmlichkeiten möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen.

Ihr Feedback leiten wir an die zuständigen Stellen weiter. Die Rückbuchung wurde bereits durchgeführt und wird in dieser Woche Ihrem Konto gutgeschrieben werden.

Liebe Grüße vom Höffner Team.

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Kommentare und Trackbacks (1)


01.11.2018 | 08:54
von Stefan Stock gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe das Geld bekommen jedoch mit 10 % Abzug, für mich nicht nachvollziehbar aber das bestätigt mir das ich die Höffner Gruppe meiden werde




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