Von Immergrün Energie beantwortete Beschwerde. | 29 Views | 09.10.2018 | 12:15 Uhr
geschrieben von A. Lerner

Immergrün Energie (Köln)

Immergrün unterstellt "Vertragsbeginn ungleich Lieferbeginn"

Bestell-/Kundennummer: 28603E1449

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

am 24.09.18 wurde mein aktueller Strombelieferungsvertrag mit "Immergrün" von meinem neuen Energieversorger in meinem Auftrag fristgerecht (6 Wochen) zum nächstmöglichen Termin, mit Wirkung zum 30.11.2018, gekündigt (eine weitere Kündigung zum 30.11.2018 durch mich persönlich erfolgte anschließend am 03.10.18).

Unzulässigerweise wurde die Vertragskündigung daraufhin von "Immergrün" jedoch auf den 10.10.2019 bestätigt.

Vertragsbeginn des mit "Immergrün" geschlossenen Vertrags war allerdings der 01.12.2017.

Aus meiner Vertrags- und Auftragsbestätigung von „Immergrün“ geht nichts anderes hervor und es gab diesbezüglich auch keine anderen Vereinbarungen zwischen "Immergrün" und mir.

Nun wird ohne jegliche Vertragsgrundlage von "Immergrün" das Datum des Vertragsabschlusses als Vertragsbeginn herangezogen/unterstellt.

Zudem widerspricht diese Auffassung eindeutig Punkt 1 (5) der meinem Vertrag zugrunde liegenden AGBs von „Immergrün“

Ich fordere "Immergrün" daher eindringlich auf sich an den geschlossenen Vertrag, unter Einhaltung der zugrunde liegenden Vertragsdaten, zwischen „Immergrün“ und mir zu halten und mir insbesondere den vertraglich zustehenden 15% Bonus, auf meinen Gesamtverbrauch am Ende der Vertragslaufzeit zu verrechnen.

Jegliche Kompromissangebote Ihrerseits, welche von den o. g. Angaben abweichen, lehne ich entschieden ab.

Sollten mir finanzielle Nachteile/Mehrkosten durch eine unzulässige Vertragsverlängerung/ eine eventuelle Verweigerung der Bonuszahlung entstehen, werde ich diese gegenüber "Immergrün" rechtlich einfordern.

Grundsätzlich bin ich von "Immergrün" schwer enttäuscht. Ich wechsle regelmäßig den Stromanbieter, um Kosten zu sparen und war bei einigen auch schon mehrmals Kunde. Einen solchen Umgang mit Kunden habe ich zuvor bisher glücklicherweise nirgends erleben müssen.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Anerkennung der Kündigung mit Wirkung zum 30.11.2018 / Verrechnung des 15% Bonus am Vertragsende


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.10.2018 | 12:15
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Lerner,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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