Durch Lidl Dienstleistung gelöste Beschwerde. | 365 Views | 10.10.2018 | 06:44 Uhr
geschrieben von Jasmin Ahmed

Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG (Neckarsulm)

Beschuldigung des Ladendiebstahls mit Baby in der Trage

Ich habe eine Mütze für mein 5 Monate altes Baby gekauft, angekommen am Auto stellte ich fest, dass es die falsche Größe war, da mein Baby quengelte und weinte eilte ich zurück zur Filiale.

SCHLAGWORTE

Erst wollte ich mit der Kassiererin sprechen, jedoch wurde ich ignoriert, deshalb bin ich selbst mit Kassenbon in der Hand und habe die richtige Größe geholt, erneut habe ich eine Mitarbeiterin angesprochen auch die sagte, fragen Sie an der Kasse.

Dann an der Kasse angekommen, erneut versuchte ich, in Eile zu schildern, dass ich die Mütze wegen der falschen Größe umtauschen möchte.

Die Kassiererin holte mich nach vorne und Beschuldigte mich des Diebstahls und dass es egal wäre, ob ich ein Kassenbeleg habe oder nicht. Sie war unfreundlich und die Mimik und Gestik von ihr waren verurteilend. Das war eine Bloßstellung vor allen Kunden, das nenne ich miserablen Kundenservice, noch nie ist mir sowas passiert.

Ich werde keinen Fuß mehr in eure Filiale setzen. Ein Hoch auf Kaufland, ALDI und Co da sind die Mitarbeiter kundenorientiert, da könnt ihr euch eine dicke Scheibe von abschneiden.

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Kommentare und Trackbacks (3)


10.10.2018 | 11:01
von ReclaBoxler-9585046 | Regelverstoß melden
Hallo,

ich kann das Unternehmen sehr gut verstehen, denn wie Sie selber schrieben:

[…] Erst wollte ich mit der Kassiererin sprechen, jedoch wurde ich ignoriert […]
Sind Sie denn auf die Kassiererin aktiv zugegangen, oder standen Sie nur passiv daneben? Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden Die Kassiererin kann ja nicht riechen, was Sie möchten. Ansonsten wird die Kassiererin sicherlich etwas wie „einen Moment bitte“ gesagt haben. Der Kassiervorgang geht vor und Rücknahmen werden nur nebenher getätigt, wenn dafür „Zeit“ ist. In den meisten Unternehmen werden die Kassierer nämlich dazu aufgefordert schneller zu arbeiten und nicht so schnell eine weitere Kasse zu öffnen. Sie hätten sich auch Alternativ einfach anstellen können.

[…] deshalb bin ich selbst mit Kassenbon in der Hand und habe die richtige Größe geholt […]
Und genau da liegt der Fehler. Sie müssen immer vorher mit einem Mitarbeiter sprechen. Sie können nicht einfach so mit der Ware rein und mal eben umtauschen wie es Ihnen passt.

[…] Die Kassiererin holte mich nach vorne und Beschuldigte mich des Diebstahls und dass es egal wäre, ob ich ein Kassenbeleg habe oder nicht. […]
Es ist egal, ob Sie mit einer oder beiden Mützen zur Kasse kamen. Sie müssen die Ware die Sie umtauschen an der Kasse lassen. So geht die Kassiererin davon aus, dass Sie die Mütze im Auto haben und versuchen eine weitere Mütze abzugreifen.

[…] Ein Hoch auf Kaufland […]
Alleine mit dem Satz disqualifizieren Sie sich. Denn Kaufland gehört, so wie Lidl auch, zur Schwarz-Gruppe. Quasi ein Unternehmen mit dem Unterschied, dass Kaufland meist größer ist und mehr Auswahl hat.

Die Kassiererin ist vom Diebstahl ausgegangen, da Sie nicht in der Lage waren sich in die Schlange einzureihen oder geduldig zu warten. Ob Ihr Kind quengelt oder nicht tut hier nichts zur Sache. Sie müssen trotzdem warten und erhalten keinen Vorzug. Und erst Recht rechtfertigt es nicht Ihr Benehmen, einfach Dinge umzutauschen.

10.10.2018 | 11:27
von Jasmin Ahmed gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


11.10.2018 | 21:15
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Schöne wenn sich das Problem offenbar gelöst (bzw. gelöst wurde).

 spider monkey ReclaBoxler-9585046:
Ladendiebstahl liegt vor, wenn der Kunde ohne Bezahlung und mit der Ware das Geschäft verlässt. Ausgehend von der Schilderung hier, wurde der Laden nicht verlassen. Ein Diebstahl kann also nicht vorliegen.

Ich verstehe die Schilderung so, dass die Kundin mit gekaufter Mütze und Kassenbeleg in den Laden ist, dort eine weitere Mütze nahm und mit beiden Mützen zur Kasse ist, um dort den Umtausch abzuschließen. Das ist vollkommen OK.

Selbstverständlich kann jeder Kunde mit gekaufter Ware in das Geschäft. Sollte es Streit darüber geben, ob eine Ware bereits zuvor gekauft oder erst jetzt mitgenommen wurde, kann ein Kassenbeleg für einen schnellen Beweis sorgen. Aber ein Diebstahl ist auf jeden Fall nachzuweisen.



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