voxenergie GmbH (Berlin)
Vertragsabschlüsse Strom und Gas ohne Einwilligung
Bestell-/Kundennummer: 8790214704/87090214706
Ich bekam Ende August 2018 einen Anruf von voxenergie über günstige Tarife Strom und Gas. Ich sagte, ich möchte das Angebot schriftlich haben. Ich bekam ein Schreiben, dass ich einen Strom und Gasvertrag abgeschlossen hätte.
Anfang September nachdem ich eine Nachricht auf dem Handy erhalten habe, ich hätte mein Datenblatt noch nicht abgeschickt, schrieb ich zurück, dass ich weder Strom noch Gas von voxenergie beziehen will. Dann bekam ich einen Anruf der Stadtwerke, wann denn der Strom abgestellt werden soll.
Am 27. September schickte ich zwei Widersprüche per Einschreiben zu voxenergie.
Am 28. September erhielt ich einen Anruf von voxenergie mit dem Wortlaut schönen Dank für ihr Vertrauen usw. Ich sagte, dass ich schriftlich Widerruf per Einschreiben abgeschickt habe. Die Dame sagte mir darauf, sie würde es weitergeben und sich kümmern.
Am 02. Oktober erhielt ich 2 Briefe, die Datenblätter müsste ich noch ausgefüllt abschicken, ansonsten könnte voxenergie nicht liefern (ich wollte und möchte auch nicht von voxenergie beliefert werden).
Am 12. Oktober erhielt ich 2 Briefe, dass die Abschläge von meinem Konto in Höhe von 1x 149,00 Euro u. 1x 116,00 Euro also 265,00 Euro und nicht wie am Telefon mitgeteilt 164,00 Euro abgebucht werden. Daraufhin rief ich bei voxenergie an, und man sagte, der Widerruf wäre zu spät eingegangen (von 2 Verträgen, die ich weder mündlich noch schriftlich abgeschlossen habe).
Ich habe in der Zeit von Juni 2018 bis September 2018 21 Anrufe und Nachrichten auf meinem Handy (incl. Anrufe in Abwesenheit) von 20 verschiedene Telefonanschlüssen erhalten, (auf meinem Handy gespeichert). Ich habe kein Schreiben bezüglich Widerspruchsfrist und Widerspruchsrecht erhalten. Wie kann das man weder schriftlich noch mündlich zusagt, und dann trotzdem angeblich einen Vertrag abgeschlossen hat?
MfG
19.10.2018 | 10:49
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Herr Althoff,
in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre Onlinebeschwerde. Sie haben uns am 22.08.2018 beauftragt, Ihnen unseren Tarif bereitzustellen.
In dem Gespräch ging es gerade nicht um die Zusendung von Informationsmaterial über unsere Tarife, sondern um den Abschluss eines Vertrages. Alle für den gewählten Tarif wesentlichen Informationen wurden Ihnen mitgeteilt und Sie erklärten sich mit der Bereitstellung des Stromtarifes der voxenergie einverstanden.
Richtig ist, dass Sie keinen Auftrag unterschrieben haben. Wie Ihnen jedoch bekannt sein wird, kommen Verträge im Recht sehr häufig ohne Wahrung der Schriftform zustande. Ein Auftrag muss daher nicht notwendig unterschrieben sein. Anders wären beispielsweise Auftragserteilungen über das Internet oder bei Versandhäusern in der heutigen Zeit undenkbar.
Als Vertragsbestätigung erhielten Sie hierzu am 24.08.2018 unsere Auftragsbestätigung mit entsprechender Widerrufsbelehrung. Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht nach Auftragserteilung haben Sie jedoch keinen Gebrauch gemacht, weshalb der Tarif nach Ablauf der Widerrufsfrist entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung für Sie eingerichtet wurde.
Wir dürfen Ihnen hiermit bestätigen, dass wir den Auftrag zu den o. g. Kundennummern aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht rückabgewickelt haben. Der Strom- und Gasvertrag wird somit rückabgewickelt.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, Herr Althoff!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team