Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 121 Views | 16.10.2018 | 08:25 Uhr
geschrieben von Patrick S.

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Fehlende Abrechnung und Guthabenauszahlung

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 385777 Kundenummer: 457341

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

zum 04.08.2018 endete meine Belieferung durch die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH. Bis heute habe ich keine Endabrechnung erhalten.

Somit ist die gesetzliche Vorgabe, die Endabrechnung innerhalb von 6 Wochen zu erstellen (§ 40 Abs. 4 EnWG) verletzt und zudem deutlich überschritten.

Bereits vor Beendigung des Vertragsverhältnisses wurden mehrere Rückfragen zur ausgebliebenen Rückzahlung des Guthabens aus 2017 (198,13 Euro) und des Neukundenbonus (15%) per E-Mail nicht beantwortet.

Aus diesem Grund teile ich Ihnen hiermit mit, dass meine Abschlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG (inkl. Verrechnung des offenen Guthabens und des Neukundenbonus) bis 13. November 2018 fordere.

Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus sofort nach ergangener Schlussabrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.

Bitte beachten Sie:

  • Der Abschlusszählerstand von 9300 wurde am 04.08.2018 an Sie und an die TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG per E-Mail gemeldet.
  • Das Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB). Ich fordere dies für die Abschlussrechnung 2017 hiermit ein.

Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. g. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen, sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.

Diesen Schreiben geht ihnen ebenfalls bei Einschreiben zu.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Abschlussrechnung (inkl. Verrechnung des offenen Guthabens und des Neukundenbonus) und Erstattung des Guthabens bis 13. November 2018


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.10.2018 | 08:25
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


19.10.2018 | 08:41
von Patrick S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


26.10.2018 | 09:06
von Patrick S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Rückzahlung des Guthabens aus 2017 (198,13 Euro) wurde noch nicht getätigt.


09.11.2018 | 16:20
von Patrick S. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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