E.ON Energie Deutschland GmbH (München)
Mahnung von E.ON für eine Wohnung, wo ich gar nicht mehr wohne
Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 242 104 226 779
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe von Ihnen am 27.09.2018 eine Schlussrechnung (211 281 091 184) Zeitraum 05/2017-08/2018 für o. a. Vertragskonto erhalten. Daraufhin habe ich sie angerufen (27.09.2018) und habe ihnen mitgeteilt, dass ich unter der genannten Adresse seit Ende April 2017 nicht mehr wohne.
Ich habe mich dort 2017 ordnungsgemäß abgemeldet. Meinen Stromanschluss ordnungsgemäß gekündigt (Zählerstand bei Auszug wurde dem Stromanbieter mitgeteilt und die Schlussrechnung bezahlt!). Ich schulde Ihnen kein Geld, denn ich wohne dort nicht mehr. Dies habe ich am Telefon erklärt und mir wurde mitgeteilt, dass der Vorgang storniert wird und ich eine Gutschrift erhalte. Stattdessen erhalte ich heute eine Mahnung über 400,00 Euro. Ich erwarte von Ihnen eine Mitteilung, dass das Thema erledigt ist und eine Gutschrift.
Mein Nachmieter scheint es versäumt zu haben, sich zeitnah, um einen Stromanbieter zu kümmern oder bei Ihnen im System ist was falsch gelaufen! Wegen evtl. Forderungen wenden sie sich bitte an meinen Nachmieter, bzw. meinen alten Vermieter.
MfG
17.10.2018 | 15:48
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrte Frau Kühl,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Gern prüfen wir den von Ihnen geschilderten Sachverhalt und melden uns anschließend gern bei Ihnen zurück. Bis dahin bitten wir Sie um ein klein wenig Geduld. Herzlichen Dank!
Freundliche Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH
Meist liegt der Grund für diesen Fall in einer falschen Meldung an den bisherigen Stromversorger.
Es soll ein Auszug mitgeteilt werden, der Mieter meldet aber eine Kündigung. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Bei einem Auszug wird der Vermieter auf den Zähler angemeldet, bei einer Kündigung wird davon ausgegangen, dass der Kunde dort weiter wohnt und lediglich den gewählten Anbieter wechseln wollte. Findet keine Anmeldung bei einem Anbieter statt, so wird der Kunde beim Grundversorger angemeldet, in dem Fall wohl EON.
Dafür kann aber der Grundversorger überhaupt nichts, er kann nicht erkennen, dass der Kunde dort eigentlich einen Auszug hätte melden müssen.
Sehr geehrte Frau Kühl,
bitte entschuldigen Sie, dass wir Sie erneut bei uns angemeldet haben. Wir haben nun gern alles für Sie korrigiert.
Die Bestätigung darüber, erhalten Sie schriftlich in Kürze separat. Konnten wir Ihr Anliegen klären? Bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte bei uns.
Freundliche Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH
Hallo Frau Kühl,
ein Bestätigungsschreiben, dass keine Forderung mehr besteht, ist schon auf den Weg zu Ihnen.
Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH