Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 302 Views | 17.10.2018 | 15:48 Uhr
geschrieben von Kerstin Kühl

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Mahnung von E.ON für eine Wohnung, wo ich gar nicht mehr wohne

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 242 104 226 779

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich habe von Ihnen am 27.09.2018 eine Schlussrechnung (211 281 091 184) Zeitraum 05/2017-08/2018 für o. a. Vertragskonto erhalten. Daraufhin habe ich sie angerufen (27.09.2018) und habe ihnen mitgeteilt, dass ich unter der genannten Adresse seit Ende April 2017 nicht mehr wohne.

Ich habe mich dort 2017 ordnungsgemäß abgemeldet. Meinen Stromanschluss ordnungsgemäß gekündigt (Zählerstand bei Auszug wurde dem Stromanbieter mitgeteilt und die Schlussrechnung bezahlt!). Ich schulde Ihnen kein Geld, denn ich wohne dort nicht mehr. Dies habe ich am Telefon erklärt und mir wurde mitgeteilt, dass der Vorgang storniert wird und ich eine Gutschrift erhalte. Stattdessen erhalte ich heute eine Mahnung über 400,00 Euro. Ich erwarte von Ihnen eine Mitteilung, dass das Thema erledigt ist und eine Gutschrift.

Mein Nachmieter scheint es versäumt zu haben, sich zeitnah, um einen Stromanbieter zu kümmern oder bei Ihnen im System ist was falsch gelaufen! Wegen evtl. Forderungen wenden sie sich bitte an meinen Nachmieter, bzw. meinen alten Vermieter.

MfG

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Zusendung der Gutschriften / keine Mahnungen mehr


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.10.2018 | 15:48
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Kühl,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Gern prüfen wir den von Ihnen geschilderten Sachverhalt und melden uns anschließend gern bei Ihnen zurück. Bis dahin bitten wir Sie um ein klein wenig Geduld. Herzlichen Dank!

Freundliche Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (7)


17.10.2018 | 17:26
von H. Carmaker | Regelverstoß melden
Dieser Fall kommt leider immer wieder vor.
Meist liegt der Grund für diesen Fall in einer falschen Meldung an den bisherigen Stromversorger.
Es soll ein Auszug mitgeteilt werden, der Mieter meldet aber eine Kündigung. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Bei einem Auszug wird der Vermieter auf den Zähler angemeldet, bei einer Kündigung wird davon ausgegangen, dass der Kunde dort weiter wohnt und lediglich den gewählten Anbieter wechseln wollte. Findet keine Anmeldung bei einem Anbieter statt, so wird der Kunde beim Grundversorger angemeldet, in dem Fall wohl EON.
Dafür kann aber der Grundversorger überhaupt nichts, er kann nicht erkennen, dass der Kunde dort eigentlich einen Auszug hätte melden müssen.

18.10.2018 | 17:33
von Kerstin Kühl | Regelverstoß melden
Hallo E.ON, statt einer Gutschrift erhalte ich heute eine korrigierte Rechnung, die geringfügig geringer ausfällt, denn vorher war der Verbrauch geschätzt und jetzt wurde er abgelesen! Von wem wurde der Strom denn bitte abgelesen? Von mir nicht ich vermute von meinem Nachmieter, also wenden Sie sich bitte an den bzgl. ihrer offenen Forderungen.

18.10.2018 | 18:30
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


18.10.2018 | 18:32
von Kerstin Kühl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher noch nicht. Statt einer Gutschrift habe ich eine korrigierte Rechnung erhalten?


22.10.2018 | 09:33
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Sehr geehrte Frau Kühl,

bitte entschuldigen Sie, dass wir Sie erneut bei uns angemeldet haben. Wir haben nun gern alles für Sie korrigiert.

Die Bestätigung darüber, erhalten Sie schriftlich in Kürze separat. Konnten wir Ihr Anliegen klären? Bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte bei uns.

Freundliche Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH



23.10.2018 | 13:28
von Kerstin Kühl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe jetzt eine Gutschrift erhalten, die vom Betrag aber nicht zu den erhaltenen Rechnungen passt! Ich hätte gerne eine schriftliche Bestätigung, dass von Ihnen angelegte Kundenkonto auf Null ist und ich keine weiteren Mahnungen bekomme!


23.10.2018 | 15:17
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Hallo Frau Kühl,

ein Bestätigungsschreiben, dass keine Forderung mehr besteht, ist schon auf den Weg zu Ihnen.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH



24.10.2018 | 19:36
von Kerstin Kühl gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe heute ein Schreiben erhalten, in dem mir bestätigt wurde, dass alles storniert wurde und keine Forderung mehr gegen mich besteht. Danke an Reclabox, ich vermute sonst hätte es doch um einiges länger gedauert. LG




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