Durch Deutsche Post endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 274 Views | 19.10.2018 | 08:16 Uhr
geschrieben von Ralf Kluge

Deutsche Post AG (Bonn)

Einschreiben 2-mal innerhalb einer Woche verschwunden

Bestell-/Kundennummer: keine

Verlust von 2 Einschreiben, von der Deutschen Post kommen nur pauschale Antworten

Ich habe am 21.09.2018 ein Einschreiben mit dem Inhalt einer fristgerechten Kündigung mit der deutschen Post versendet. Der letzte Tag der Kündigung war der 10.10.18, der Vertrag verlängert sich danach um 12 Monate. Als ich dann Anfang Oktober im Sendungsverlauf las, dass die Sendung in Oldenburg lagert, wurde ich stutzig. Wohlgemerkt sollte das Einschreiben von Leipzig nach Berlin gesendet werden, was sucht es dann in Oldenburg?

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Die Antwort der Beschwerdestelle; ich solle mich gedulden, es würde geklärt werden. Leider auf Grund der Trägheit der Deutschen Post der Termin überschritten. Eine Nachfrage bei der Postagentur ergab- "ich solle doch besser das nächste Mal das Einschreiben mit Rückschein versenden".

Komisch, als ich das Einschreiben aufgab, wurde mir gesagt, wenn der Empfänger nur ein Postfach als Adresse hat, kann nur ein Einwurfeinschreiben und keines mit Rückschein versendet werden, da man bei Postfächern ja schließlich keine Unterschrift bekäme. Für mich einleuchtend. Danach wurde genau andersherum argumentiert.

SCHLAGWORTE

Da stellt sich bei mir die Frage, werden dann normale Einschreiben bei der Deutschen Post nicht zugestellt, oder gar weggeworfen?

Nun das 2. Einschreiben mit Datum 26.09.2018, auch hier wurde das Einschreiben nicht zugestellt, sondern lagert seit dem irgendwo.

Liebe Deutsche Post, dafür dass ihr eure Preise erhöht habt, ging ich bisweilen davon aus, dass zumindest Einschreiben beim Empfänger ankommen. Aber offenbar ist euch der Preis zu gering.

Es stellt sich dann die Frage, was passiert hier mit den Einschreiben, werden die "entsorgt", weil ich gefälligst mit Rückschein versenden soll?

Stimmt hier eure Statistik noch, gehen doch nach eigenen Angaben nur weniger als 0,2% der Sendungen verloren?

Ich gehe mal davon aus, dass ihr aus Kostengründen billiges und ungeschultes Personal und unseriöse Drittanbieter beschäftigt.

Deutsche Post, durch euer Fehlverhalten ist mir ein Schaden wegen nicht fristgerechter, bzw. gar keiner Zustellung, in Höhe von =467,91Euro entstanden.

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: Erstattung des Schadens in Höhe von 467,91 Euro


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


26.10.2018 | 08:59
von Ralf Kluge noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis zum heutigen Tag keine Reaktion


30.11.2018 | 09:03
von Ralf Kluge endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es erfolgte nach mehreren Briefen und Telefaxen nach über 2 Monaten eine teilweise Regulierung. Der angerichtete Schaden wurde nicht Ansatzweise entschädigt lediglich Porto vom Einschreiben, das meiner weiteren Schreiben mangels Entschädigungen nicht.




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