Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 170 Views | 24.10.2018 | 17:14 Uhr
geschrieben von Dirk Elsner

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Nicht beantwortete Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG

Bestell-/Kundennummer: 433408

Sehr geehrte Damen und Herren,

nunmehr versuche ich es ein letztes Mal, Sie zu kontaktieren. (Einspruch gegen Endabrechnung vom 18.08.2018 und die Verbraucherbeschwerde vom 22.09.2018 blieben unbeantwortet und der Eingang wurde nicht bestätigt, obwohl verlangt).

Sollten Sie es weiterhin, nicht für nötig erachten, sich dieser Sache anzunehmen und mir mein zustehendes Geld nicht bis zum 31.10.2018 überweisen, werde ich eine Anzeige bei der Polizei aufgeben und ein Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. stellen.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Ich fordere die Neuberechnung der Endabrechnung und sofortige Auszahlung des Guthabens!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.10.2018 | 17:15
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


24.10.2018 | 20:53
von Kay Steeger | Regelverstoß melden
Bei mir das gleich Szenario. Auf meine Verbraucherbeschwerde vom 21.08.2018 erhielt ich bis heute keine Anwort. Dafür kam heute eine immer noch falsche Abrechnung, ohne jeden Bezug auf meine Beschwerde.
Da hilft nur der Rechtsweg, die Schlichtungsstelle Energie und anschließend die Kündigung.

26.10.2018 | 10:58
von Frank Schmitt | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.



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