BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Falsche Verbrauchsabrechnung - Sonderkündigung nicht bestätigt
Bestell-/Kundennummer: 678137
Ich habe mittlerweile mehrfach erfolglos mit dem Kundenservice telefoniert. Des Weiteren habe ich an die BEV per Fax sowie Einwurf-Einschreiben einen Widerruf gegen die falsche Verbrauchsabrechnung für den Zeitraum 15.09.2017 - 14.09.2018 eingelegt, sowie eine Sonderkündigung aufgrund der Grundpreiserhöhung ausgesprochen.
In der Verbrauchsabrechnung kommen Sie auf geleistete Abschläge in Höhe von 760,00 Euro bei einer Stromlieferung in Höhe von 1.049,56 Euro und errechnen somit eine Restzahlung in Höhe von 289,56 Euro. Dies entspricht für den Berechnungszeitraum 8 Abschlägen à 95,00 Euro. Tatsächlich wurden in dem Zeitraum 13 Abschläge á 95,00 Euro per SEPA Lastschriftmandat geleistet. Dies entspricht in Summe 1.235,00 Euro bereits von mir geleisteter Zahlungen. Legt man nun Ihre Berechnung von 11 Abschlägen für den Zeitraum zu Grunde, macht dies noch immer eine Summe in Höhe von 1.045,00 Euro und eine Restzahlung in Höhe von 4,56 Euro. Telefonisch wurde mir mitgeteilt, man könne meine Rechnung nicht einsehen oder man wollte mir den Widerruf nicht bestätigen. Der Betrag sollte nun per SEPA am 03.10. trotz Widerruf eingezogen werden.
Dies geschah jedoch nicht. Mit Schreiben vom 15.10. sendete man mir stattdessen eine Zahlungsaufforderung mit dem Hinweis der Betrag in Höhe von 289,56 Euro würde nun am 22.10. per SEPA eingezogen. Daraufhin legte ich erneut per Fax und Einwurf-Einschreiben Widerspruch gegen die falsche Abrechnung sowie Zahlungsaufforderung ein. Auch diese Schreiben wollte und konnte man mir weder telefonisch noch schriftlich bestätigen. Stattdessen wurde heute versucht, den falschen Betrag abzubuchen. Ihr Kundenservice hatte mir jedoch zwischenzeitlich telefonisch bestätigt, dass die Verbrauchsabrechnung falsch ist und man mir eine Korrektur zukommen lassen würde. Bis dahin sollte kein Einzug stattfinden.
Des Weiteren wurde von mir eine frist- und formgerechte Sonderkündigung zum 02.11.2018 aufgrund der Grundpreiserhöhung ab 03.11.2018, ebenfalls per Fax sowie Einwurf-Einschreiben, ausgesprochen. Beim heutigen Telefonat wurde mir nun der Eingang einer Kündigung, die angeblich per E-Mail versendet wurde, zum 14.09.2019 bestätigt.
Mittlerweile reicht es mir jetzt. Für sämtliche hier genannten Schreiben liegen Fax-Sendeberichte sowie Einlieferungsbelege der Einwurf-Einschreiben vor. Für die Abbuchung der Abschläge liegen die jeweiligen Kontoauszüge vor. Des Weiteren habe ich 7 mal mit Ihrem Kundenservice telefoniert.
Ich benötige umgehend eine korrigierte Abrechnung sowie eine Kündigungsbestätigung der Sonderkündigung.
24.10.2018 | 18:17
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Der Abrechnungszeitraum (Ablesung alter Zählerstand, Ablesung neuer Zählerstand) hat überhaupt nichts damit zu tun, in welchem Zeitraum Zahlungen verbucht worden sind. Die Verrechnung von Zahlungen erfolgt immer ab dem Datum der letzten Rechnung bis zum Rechnungsdatum.
Die BEV sollte in ihrem System Zahlungen nachweisen können und Informationen darüber geben können, welche Zahlungen in diese Rechnung eingeflossen sind.
Warum wurde nicht abgebucht: Wahrscheinlich hat ihre letzte Zahlung die Rechnung schon beglichen oder teilbeglichen. Bei einem seriösen Stromanbieter kann man ganz schnell nachschauen, ob ein Betrag wirklich noch offen ist. Ein Einblick in eine Abrechnung sollte dem Service-Mitarbeiter stets möglich sein.
Beschwerde ist noch nicht gelöst