BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
6 Wochen Frist verstrichen keine Reaktion seitens der BEV
Bestell-/Kundennummer: 741536
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Frist für Ihre korrekt erstellte und zugesandte Endabrechnung gemäß § 40 (4) EnWG ist ergebnislos verstrichen. Ich fordere diese unverzüglich ein. Sie haben die Kündigung zum 31.08.2018 schriftlich bestätigt und es besteht eine gesetzliche Vorgabe, diese dem Verbraucher/Kunden schriftlich auszustellen und zuzusenden. Ich habe Ihnen den Zählerstand am 31.08.2018 per E-Mail geschickt und später per Schreiben. Sie reagieren aber nicht auf E-Mails und Schreiben, geschweige denn bestätigen sie die Eingänge.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussabrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen. Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB). Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht nachkommen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Jahresverbrauch per E-Mail mehrfach, telefonisch und per Schreiben muss ihnen vorliegen.
Auch wurde der Zählerstand immer beim Netzbetreiber hinterlegt.
Mit freundlichen Grüßen
25.10.2018 | 19:17
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrte Kundin,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team