Von GLS beantwortete Beschwerde. | 122 Views | 26.10.2018 | 18:13 Uhr
geschrieben von Klaus Uhlich

GLS Germany (Neuenstein)

GLS setzt weiter auf Hinhaltetaktik

Bestell-/Kundennummer: 20844715795

GLS will für den Schaden, der verursacht wurde, nicht geradestehen

Zur Erinnerung - das ist passiert:

SCHLAGWORTE

Ich habe am 07.09.18 ein Paket entgegengenommen, wo die Ware innerlich stark beschädigt war, da man den Schaden von außen nicht sehen konnte!
Versand wurde ein Subwoofer mit Schutzhülle und extra noch Karton darum. Dieser Subwoofer ist gemacht für den harten Roadeinsatz, den Versand bei GLS hat er jedoch nicht heil überstanden. Das Paket muss aus größerer Höhe auf den Boden geknallt sein. Hierfür gibt es Fotos!
GLS übergeht jedoch meine Beschwerde bezüglich des Transportschadens vom 07.09.2018.
Weiterhin wird mir erzählt " da der Versender vertraglich mit uns verbunden ist, hat nur er das Recht, einen Schaden bei uns geltend zu machen. "
Der § 421 I des Handelsgesetzbuches berechtigt jedoch sowohl den Käufer als auch den Verkäufer, seinen Schadensersatz gegenüber der Transportperson geltend zu machen.
"§ 421 Rechte des Empfängers (1) Nach Ankunft des Gutes an der Ablieferungsstelle ist der Empfänger berechtigt, vom Frachtführer zu verlangen, ihm das Gut gegen Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Frachtvertrag abzuliefern. Ist das Gut beschädigt oder verspätet abgeliefert worden oder verlorengegangen, so kann der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen; der Absender bleibt zur Geltendmachung dieser Ansprüche befugt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Empfänger oder Absender im eigenen oder fremden Interesse handeln. "
Ich warte immer noch auf die faire Aufarbeitung meines Schadensfalles, werde aber nur mit unwahren Fakten abgetan.
Bitte senden sie mir Vorschläge, wie sie mit der Regulierung des Transportschadens vom 07.09.2018 weiterführend umgehen werden.

Antwort für GLS Germany ist der jeweilige Versender unser Vertragspartner und somit Ansprechpartner für die Bearbeitung und Prüfung von Haftungsfragen. Die hierfür erforderlichen Schadensunterlagen (bspw. Übergabequittungen und / oder Handelsrechnungen) können in den meisten Fällen ausschließlich vom Versender eingereicht werden. Insofern möchten wir an dieser Stelle darum bitten, sich bezüglich des o. g. Paketes an den Versender zu wenden.

Antwort 2, wir möchten noch einmal bekräftigen, dass Schadensfälle bei Verlust des Paketes generell zwischen Versender und Empfänger abgewickelt werden - dieses wurde so in den Rahmenbedingungen vereinbart. Wir möchten Sie daher erneut bitten, sich mit dem Versender in Verbindung zu setzen, um Ihr Anliegen zu klären. "

schön ist: "in den meisten Fällen ausschließlich "oder" generell"

Rückantwort: erstens ist das Paket nicht verloren gegangen und zweitens machen sie Umstände nicht rechtens, nur weil sie diese gebetsmühlenartig wiederholen.

Die Abwicklung für Schadensfälle zwischen Versender und Empfänger mag für den kommerziellen Onlinehandel richtig sein, bei Privatverkauf trifft diese jedoch nicht zu.
Mit dem Wort "generell" sagen sie also, dass sie sich nicht an Gesetze (Handelsgesetzbuch) halten wollen, ja diese vorsätzlich missachten
In ihren AGBs konnte ich für diese Art der Abwicklung auch nichts finden und von welchen Rahmenbedingungen sprechen sie. Können sie mir diese vorlegen?
Wenn ich eine Paket bekomme, welches beim Transport beschädigt wurde (es gibt Fotos vor und nach dem Transport durch GLS) kann ich mich ja nicht an den Versender halten, denn dieser hat das Paket ja ordnungsgemäß versendet. Bei GLS wurde ein Fehler gemacht!
Außerdem möchte ich sagen, dass auch der Versender eine Reklamation gestellt hat, die mit einem Standartbrief abgetan wurde.
Sie spielen auf Zeit und rechnen damit, dass der Kunde genervt aufgibt. Ich an ihrer Stelle würde mich schämen diese unlauteren Praktiken von GLS zu vertreten!

Antwort: die Bearbeitung der Schadensfälle wird sowohl bei Beschädigungen als auch bei Verlust generell zwischen Versender und Empfänger abgewickelt. Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob dies ein Online- oder Privatkauf war. Sofern sich diesbezüglich Ihr Absender seinen zuständigen Kundenservice kontaktierte, war dies bereits der richtige Schritt. Aufgrund der unten genannten Vorgehensweise begrüßen wir es, wenn sich Ihr Versender erneut an seinen zuständigen Kundenservice wendet, um dort alles Nötige zu klären.

Rückantwort: sie stellen Behauptungen auf, die sie in keiner Weise beweisen. “Die Bearbeitung der Schadensfälle wird sowohl bei Beschädigungen als auch bei Verlust generell zwischen Versender und Empfänger abgewickelt” ist bisher eine Behauptung, den Beweis (AGB / Rahmenbedingungen) sind sie mir noch Schuldig. Sie gehen in keiner Weise auf den § 421 I des Handelsgesetzbuches ein, der ihrer Behauptung wiederspricht. Ich denke sie wissen, dass sie im Unrecht sind. Und da ich den Schaden beim Versender bereits angezeigt habe und dieser wiederum den Schaden bei GLS angezeigt hat, wäre es doch am einfachsten, sie regulieren den Schaden mit dem Versender, sodass dieser den Schaden mit mir regulieren kann. Paketnummer und Versender sind ihnen bekannt. Mir scheint es aber eher so, dass dies alles nur eine Hinhaltetaktik von GLS ist. Sie wollen für den Schaden, den sie verursacht haben, nicht geradestehen. Das scheint Firmenpolitik zu sein. Ich fordere sie also auf, sich mit dem Versender in Verbindung zu setzen, um den Schaden zu regulieren. Paketnummer, Versender und Schaden sind ihnen bekannt, da eine Reklamation mit Bilder bereits eingereicht wurde.

Jetzt wird der Fall angeblich weitergeleitet. (2 Wochen sind vergangen)

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Meine Forderung an GLS Germany: 150,00 Euro für die Reparatur des Subwoofers


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.10.2018 | 18:13
Firmen-Antwort von: GLS Germany
Abteilung: Customer Service Schwerin

Sehr geehrter Herr Uhlich,

bitte kontaktieren Sie Ihren bisherigen Ansprechpartner und erfragen dort, wie der Stand der Bearbeitung ist. Wir können Ihnen von hier aus bedauerlicherweise nicht mehr weiterhelfen, da Sie bereits mit der zuständigen Reklamations-Abteilung in Kontakt stehen.

Mit freundlichen Grüße

Ihr GLS-Service-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


29.10.2018 | 18:15
von Klaus Uhlich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


05.11.2018 | 20:25
von Klaus Uhlich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.11.2018 | 20:56
von Klaus Uhlich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


10.12.2018 | 21:28
von Klaus Uhlich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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