Von voxenergie beantwortete Beschwerde. | 161 Views | 30.10.2018 | 12:45 Uhr
geschrieben von Birgit Hut

voxenergie GmbH (Berlin)

Lehnen Sonderkündigungsrecht ab

Bestell-/Kundennummer: 8790209215

Mein Mann hat einen Vertrag für Festnetz/Internet/Strom abgeschlossen, nachdem er nach einer Teilnahme eines Gewinnspiels bequatscht wurde.

Der Vertrag läuft nun auf mich mit drei verschiedenen Kundennummern, weswegen ich nun drei Beschwerden schreibe.

Dieses Unternehmen erreicht man weder telefonisch noch reagieren sie auf mehrfache E-Mails.

Die Verträge wurden am 20.04.18 abgeschlossen und sollten erst zum Januar 2019 beginnen. Da wir nun zum 01.11.18 umziehen, haben wir von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und dieses per Einschreiben mit Rückantwort gesendet.

Von voxenergie kam per Post eine Antwort, in der nur gesagt wird, dass das Widerrufsrecht abgelaufen ist.

Wir möchten umgehend eine Kündigungsbestätigung für alle drei Kundennummern zu sofort per E-Mail erhalten!

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Kündigungsbestätigung zu sofort!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.11.2018 | 10:26
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Hut,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihres Vollanschlusses. Wie wir Ihnen bereits in unserem Schreiben mitgeteilt haben, liegt kein Grund für die Rückabwicklung Ihres Vertragsabschlusses vor. Gerne schalten wir Ihren Tarif an Ihrem neuen Wohnort. Von Ihrem bisherigen Anbieter wurde uns ein Termin zur Übernahme der Rufnummer übermittelt. Bitte melden Sie sich dringend telefonisch, damit die entsprechenden Daten von Ihrem neuen Wohnort übernommen werden und die Schaltung zum Portierungstermin erfolgen kann. Ein Recht auf Sonderkündigung besteht durch einen Umzug nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie - Serviceteam

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Kommentare und Trackbacks (1)


03.01.2019 | 17:20
von Birgit Hut noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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