Von primacall beantwortete Beschwerde. | 41 Views | 01.11.2018 | 22:11 Uhr
geschrieben von Schoon

primacall GmbH (Berlin)

Trotz Kündigung weitere Rechnungen

Bestell-/Kundennummer: 3-349067044

Wir waren lange Zeit bei primacall und eigentlich auch immer zufrieden. Da wir umgezogen sind und leider dann zu Kabel Deutschland wechseln mussten, hat Kabel Deutschland für uns bei primacall gekündigt. Die Kündigung ist auch am 17.07.2017 bestätigt worden. Am 08.06.2018 hieß es, dass die Rufnummer nicht übertragbar ist. Das war für uns nicht schlimm.

Jetzt wird aber immer noch der Grundbetrag abgezogen und ich frage mich warum?

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Meine Forderung an primacall GmbH: Erstattung der zu viel eingezogenen Grundbeträge


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.11.2018 | 11:29
Firmen-Antwort von: primacall GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Schoon,

wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.
Wir möchten uns hiermit für etwaige Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Aufgrund der vereinbarten Vertragslaufzeit wurde Ihre Kündigung bereits wirksam.

Wir teilen Ihnen mit, dass primacall zur ordnungsgemäßen Abwicklung Ihrer Kündigung die Ihnen für die Zeit der Nutzung des Tarifes überlassene Hardware (AVM Fritz! Box 7330) zurückbenötigt. Bitte veranlassen Sie die Rücksendung der kompletten Hardware, um eine weitere Verzögerung der Abwicklung bzw. weitere Kosten zu vermeiden, an folgende Anschrift:

A&O Fischer GmbH & Co. KG
c/o primacall GmbH
Maybachstr. 9
21423 Winsen

Bitte versehen Sie Ihr Paket mit einem kurzen Zweizeiler, aus welchem Grund die Rücksendung erfolgt, da eine kommentarlose Rücksendung in unserem Versandzentrum leider nicht zugeordnet werden kann.

Des Weiteren teilen wir Ihnen mit, dass primacall nicht verpflichtet ist, den Kunden explizit auf die Rücksendung der Hardware aufmerksam zu machen.
Wir verweisen hierzu auf die vorliegend in den Vertrag einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Punkt 1.12.

Die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge kommt aufgrund des geschilderten Sachverhaltes nicht in Betracht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primacall - Team

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