89 Views | 03.11.2018 | 21:40 Uhr
geschrieben von Marie Therese

STROGON GmbH (Bonn)

Jahres-Abrechnung mit falschem Grund- und Arbeitspreis

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: VN11115VN1730

Ich habe vorher bereits versucht, mehrfach Kontakt per Fax/Brief/E-Mail aufzunehmen. Das Problem konnte nicht geklärt werden. Es kommen stets lapidare Antworten, welche aus Standart-Textbausteinen bestehen.

SCHLAGWORTE

Die Rechnungen vom 19.01.2017 und vom 13.03.2018 weisen erhebliche Fehler auf. Der Preis pro kWh und der Grundpreis sind nicht korrekt, daraus ergibt sich ein nicht korrekter monatlicher Abschlag. Daher habe ich am 15.10.2018 per E-Mail (info.bn spider monkey strogon.de) gebeten, diese Rechnungen umgehend zu korrigieren. Ich setzte eine Frist von 14 Tagen. Seitdem erfolgte überhaupt keine Reaktion.
Meine Begründung:
Laut meinen Berechnungen wurde in der Zeit vom 15.01.2016 bis 14.01.2018 8091,7 kWh zu je 20,980 ct (brutto) verbraucht. Das ergibt 1697,64 Euro.
Der Grundpreis beträgt 24 x 5,10 Euro (brutto) = 122,40 Euro
Summe der angefallenen Kosten: 1820,04 Euro

Ihre Rechnungen enthalten jedoch 2236,20 Euro (brutto).

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Somit ergibt sich eine Überzahlung von 416,16 Euro für den Zeitraum von 15.01.2016 bis 14.01.2018.

Weiteres Problem: Meinen SEPA-Lastschriftmandat habe ich per Fax und einen eingeschriebenen Brief vom 18.06.2017 widerrufen. Darauf erfolgte keine Reaktion. Die monatlichen Abschläge wurden weiterhin in voller Höhe abgebucht. Daraufhin habe ich die Lastschriften bei der Bank zurückbuchen lassen.

Es kam zeitnah eine Mahnung, welcher ich per E-Mail (info spider monkey strogon.de) widersprochen habe. Es kam keine Reaktion/Antwort auf den Widerspruch und die Fragen, die in dieser E-Mail enthalten, waren bezüglich der einzelnen Bestandteile der Mahnung. Stattdessen kam heute ein Brief von der Inkasso.
Die Kommunikation mit STROGON funktioniert überhaupt nicht, deswegen wende ich mich jetzt an ReclaBox.

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Meine Forderung an STROGON GmbH: Verrechnung der Überzahlung und Anpassung des monatlichen Abschlages


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (3)


11.11.2018 | 12:12
von Marie Therese noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher überhaupt keine Reaktion. Trotzt mehreren Briefen per Einschreiben. Stattdessen kam wieder eine Mahnung.

Ohne die Schlichtungsstelle wird sich hier nichts mehr klären lassen.


26.11.2018 | 12:08
von Marie Therese noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mittlerweile haben wir tatsächlich eine korrigierte Abrechnung erhalten. Diese kam komplett Komentarlos: "Hier ist Ihre Abrechnung. Bitte bezahlen Sie noch den restlichen Betrag von 8x, xx €. "
Es ist nicht klar, ob die nicht bezahlten Abschläge, welche von der Inkasso immer noch eingetrieben werden, bereits bei dieser Abrechnung verrechnet wurden oder nicht. So wie ich das überschlägig berechnet habe, kommt es ungefähr hin.

Es kam trotzdem noch eine neue Forderung von der Inkasso-Firma "agilis". Hoffen wir mal, dass es nur eine überschneidung ist.


19.12.2018 | 12:21
von Marie Therese noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir haben auf das Schreiben von der Inkasso "agilis" vor ein paar Tagen geantwortet (Die Mahnung im letzten Kommentar erwähnt). Mal sehen ob eine Reaktion kommt. Auf das letzte Schreiben kam keine Reaktion, jedoch keine weitere Mahnung. Wir müssen aber noch abwarten, da die Lage nicht klar ist. Vielleicht werden die Widersprüche gegen die Mahnungen noch bearbeitet, das können wir nicht beurteilen solange keine Reaktion kommt.
Von STROGON kam ja schließlich eine neue Rechnung, woraus nicht hervorgeht ob alles richtig verrechnet wurde. Diese Abrechnung kam kommentarlos, ohne auf unsere Schreiben einzugehen. Daher müssen wir bis zu der Jahresabrechnung für 2018 abwarten. Wir vorher ist es nicht klar.

Spannend finde ich den letzten Satz in der Abrechnung: "Strogon ist nicht Mitglied der Schlichtungsstelle Energie e. V. und empfiehlt stattdessen eine Einigung über vergleichsstelle spider monkey strogon.net". Jeder Energieversorger ist doch verpflichtet an dem Schlichtunhsverfahren teilzunehmen oder bin ich da falsch informiert?




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