STROGON GmbH (Bonn)
Jahres-Abrechnung mit falschem Grund- und Arbeitspreis
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: VN11115VN1730
Ich habe vorher bereits versucht, mehrfach Kontakt per Fax/Brief/E-Mail aufzunehmen. Das Problem konnte nicht geklärt werden. Es kommen stets lapidare Antworten, welche aus Standart-Textbausteinen bestehen.
Die Rechnungen vom 19.01.2017 und vom 13.03.2018 weisen erhebliche Fehler auf. Der Preis pro kWh und der Grundpreis sind nicht korrekt, daraus ergibt sich ein nicht korrekter monatlicher Abschlag. Daher habe ich am 15.10.2018 per E-Mail (info.bnstrogon.de) gebeten, diese Rechnungen umgehend zu korrigieren. Ich setzte eine Frist von 14 Tagen. Seitdem erfolgte überhaupt keine Reaktion.
Meine Begründung:
Laut meinen Berechnungen wurde in der Zeit vom 15.01.2016 bis 14.01.2018 8091,7 kWh zu je 20,980 ct (brutto) verbraucht. Das ergibt 1697,64 Euro.
Der Grundpreis beträgt 24 x 5,10 Euro (brutto) = 122,40 Euro
Summe der angefallenen Kosten: 1820,04 Euro
Ihre Rechnungen enthalten jedoch 2236,20 Euro (brutto).
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Somit ergibt sich eine Überzahlung von 416,16 Euro für den Zeitraum von 15.01.2016 bis 14.01.2018.
Weiteres Problem: Meinen SEPA-Lastschriftmandat habe ich per Fax und einen eingeschriebenen Brief vom 18.06.2017 widerrufen. Darauf erfolgte keine Reaktion. Die monatlichen Abschläge wurden weiterhin in voller Höhe abgebucht. Daraufhin habe ich die Lastschriften bei der Bank zurückbuchen lassen.
Es kam zeitnah eine Mahnung, welcher ich per E-Mail (infostrogon.de) widersprochen habe. Es kam keine Reaktion/Antwort auf den Widerspruch und die Fragen, die in dieser E-Mail enthalten, waren bezüglich der einzelnen Bestandteile der Mahnung. Stattdessen kam heute ein Brief von der Inkasso.
Die Kommunikation mit STROGON funktioniert überhaupt nicht, deswegen wende ich mich jetzt an ReclaBox.
Ohne die Schlichtungsstelle wird sich hier nichts mehr klären lassen.
Es ist nicht klar, ob die nicht bezahlten Abschläge, welche von der Inkasso immer noch eingetrieben werden, bereits bei dieser Abrechnung verrechnet wurden oder nicht. So wie ich das überschlägig berechnet habe, kommt es ungefähr hin.
Es kam trotzdem noch eine neue Forderung von der Inkasso-Firma "agilis". Hoffen wir mal, dass es nur eine überschneidung ist.
Von STROGON kam ja schließlich eine neue Rechnung, woraus nicht hervorgeht ob alles richtig verrechnet wurde. Diese Abrechnung kam kommentarlos, ohne auf unsere Schreiben einzugehen. Daher müssen wir bis zu der Jahresabrechnung für 2018 abwarten. Wir vorher ist es nicht klar.
Spannend finde ich den letzten Satz in der Abrechnung: "Strogon ist nicht Mitglied der Schlichtungsstelle Energie e. V. und empfiehlt stattdessen eine Einigung über vergleichsstellestrogon.net". Jeder Energieversorger ist doch verpflichtet an dem Schlichtunhsverfahren teilzunehmen oder bin ich da falsch informiert?