Deutsche Bahn AG (Berlin)
Geldnachforderung trotz Kündigung & Ohne Zusendung der Bahncard
Vorab eine kurze Info: Ich bin ein sehr gewissenhafter Mensch & wenn ich eine vertragliche Pflicht eingehe, dann wird Diese auch von mir eingehalten und komme jeder meiner Pflichten nach
Im November 2017 gab es eine Aktion, wonach man eine Bahncard 25 zu vergünstigten Konditionen erhält. Da ich recht wenig Bahn fahre, wollte ich dem eine Chance geben und es einmal ausprobieren.
Bis zum heutigen Tag (02. November 2018) ist die Karte, deren Summe mir vorab in Rechnung gestellt und sogleich von mir beglichen wurde, nicht bei mir eingetroffen.
Ich weiß, dass den Mittelpunkt des Lebens die Deutsche Bahn bildet, aber hin und wieder gibt es mal Momente, wo man auch anderen Aspekten seines Lebens etwas Achtung schenkt.
Ich gebe zu, dass ich anfangs gespannt war und irgendwann habe ich nur noch gedacht, dass es auf jeden Fall irgendwann eintrifft.
Anschließend bekomme ich von der Deutschen Bahn Post, da ich wohl gute Erfahrungen mit der Bahn gemacht habe, freuen sie sich, dass ich noch ein Jahr bei der DB bleibe und ich bitte die nächste Gebühr entrichten soll.
Habe mich direkt mit der Bahn in Verbindung gesetzt, wie das bitte sein kann, da ich nicht ein einziges Mal gefahren bin, geschweige denn, meine Karte vom letzten Jahr nicht erhalten habe.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Die Hotline meinte, ich solle doch bitte alles schriftlich machen und den Fall schildern, was ich auch tat. Anschließend bekomme ich eine sehr unverschämte E-Mail der DB, dass sie meine Karte am 07. November 2017 versendet hatten und somit sie davon ausgegangen sind, dass es bei mir angekommen ist. Und da ich so spät gekündigt habe, verlängert sich das Ganze um ein weiteres Jahr. Auf meine Frage hin, sie mögen mir die Sendungsnummer zusenden bzw. im System prüfen, ob und wie oft ich den von der (fehlenden) Karte Gebrauch mache, bekam ich keine Antwort.
Solche Geschäftspraktiken sind mir gänzlich fremd, insbesondere von der DB hätte ich das nicht erwartet.
Sollte über diesen Weg die Forderung weiterhin bestehen, werde ich meine Rechtsschutzversicherung einschalten, damit diese den Sachverhalt prüft.