Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 1 View | 07.11.2018 | 08:42 Uhr
geschrieben von Lothar Förster

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Falsche Endabrechnung + 15% Bonus aus Jahresumsatz fehlen

Bestell-/Kundennummer: 634228

Uns wurde von der BEV Energie keine korrekte Endabrechnung geschickt und die 15% Bonus auf den Jahresumsatz wurden ebenfalls nicht berücksichtigt. Unsere Kündigung ist allerdings schon bestätigt

Lothar Förster

SCHLAGWORTE

Am Wasserbogen 13

82166 Gräfelfing

München, den 06.11.2018

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

Kundenservice

Nymphenburger Str. 154

80634 München

  1. Widerspruch gegen die Rechnung (1 S. 542127-LF. 1APADA90915165Z/914658) vom 29.10.2018 (Brief-Zugang, lt. Poststempel) über 68,61 Euro (Guthaben aus niedrigerem Verbrauch)
  1. Forderung des Neukundenbonus von 15% des Jahresumsatzes (188,46 Euro) sowie Rückzahlung an uns aus niedrigerem Verbrauch (336,58 Euro) von insgesamt 525,04 Euro

Kundennummer: 634228

Vertragsnummer: 542127

Zählernummer: 1APADA90915165

Rechnungs-ID: 1 S. 542127-LF. 1APADA90915165Z/914658

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich der oben benannten Endabrechnung widerspreche.

Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt: Die Endabrechnung beinhaltet nur den Zeitraum vom 28.05.2018 bis 31.07.2018. Da uns bis jetzt nicht eine einzige Jahresabrechnung zugestellt wurde, ist aber der Zeitraum ab dem Lieferbeginn bis zum Lieferende (31.05.2017 bis 31.07.2018) von Ihnen zu berücksichtigen.

Dies wurde uns telefonisch zugesichert, nachdem Sie uns keine Jahresabrechnung für 2017 zukommen ließen und wir uns telefonisch bei Ihnen beschwert hatten. Zu diesem Zeitpunkt war meine Kündigung bereits von Ihnen bestätigt und Sie wollten uns eine Gesamt-Endabrechnung über den kompletten Lieferzeitraum zustellen.

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Daher ist ein Gesamtbetrag von 525,04 Euro sofort an uns zu überweisen. Ebenso erwarte ich eine Korrektur der Endabrechnung mit korrekten Beträgen.

Seit Vertragsbeginn wurden 14 Abschläge von je 126,00 Euro im Zeitraum vom 31.05.2017 bis 31.07.2018 von unserem Konto abgebucht. Wir haben daher in 14 Monaten 1.764,00 Euro an Sie bezahlt.

Der Verbrauch betrug in diesen 14 Monaten 4.772 kWh. Daraus resultiert ein Grundpreis von 238,23 Euro sowie ein Verbrauch von 1.189,18 Euro, in der Summe 1.427,42 Euro.

Daher liegt der Betrag aus geringerem Verbrauch bei 336,58 Euro.

Bei einem Jahresverbrauch von 4.222,20 kWh (lt. Zählerstand am 31.05.2018) ergibt sich, vertraglich zugesichert, ein Betrag von 188,46 Euro aus 15% vom Jahresumsatz.

Daher fordern wir Sie ein letztes Mal auf, den uns zustehenden Betrag von 525,04 Euro sofort nach Erhalt dieses Einschreibens zu überweisen! (Neukundenbonus von 15% des Jahresumsatzes von 188,46 Euro + Restguthaben aus niedrigerem Verbrauch von 336,58 Euro)

Ebenso erwarten wir innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Einschreibens die Zusendung einer korrekten Rechnung.

Sollten Sie diese Angelegenheit wieder mit einer falschen Rechnung beantworten oder uns den Betrag von 525,04 Euro nicht sofort überweisen, werden wir definitiv die Schlichtungsstelle Energie e. V sowie unseren Anwalt einschalten.

Mit freundlichen Grüßen,

Lothar Förster

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Überweisen des fälligen Betrages i. H. v. 525,04 Euro + Zustellung korrekte Endabrechnung + Berücksichtigung der 15% Bonus auf Jahresumsatz


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.11.2018 | 08:42
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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