Groupon GmbH (Berlin)
Einst erwirkte Retouren-Gutschrift wurde bereits mehrmals genullt
Geschäftsmethode von Groupon sieht die Nullung von einem Jahr lang nicht verbrauchtem Kundenguthaben vor. Dagegen ist freilich Einspruch einzulegen! Gelddiebstahl ist das!
Groupon reagiert generell "gerne" mit Schablonen-Anworten, also mürbe machenden, lästigen Ausweichmanövern.
Hier greift aber BGB §812. "Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet." Das erklärte auch hierzu die Verbraucherzentrale schriftlich bereits!
Wenn ein sehr hartnäckig reklamierender Kunde (eine Kundennummer wird auch keine vergeben) mal eine konkrete persönliche Antwort-Mail erhält, die genau auf das eigene reklamierende Vorbringen eingeht, so wie zu meinem vorgetragenen Reklamationsfall, wonach mir mein Kontoguthaben über € 42.30 wieder mit einem Male überraschend storniert wurde, was zuvor schon übrigens dreimal geschah, wohl jedes Jahr aufs Neue, erklärte mir eine Servicekraft von Groupon, daß es sich um einen Gutschein handele, der nur ein Jahr gültig und daher nun genullt worden sei! Alle Korrespondenz habe ich archiviert seit Jahren!
Das es sich um einen Gutschein handele, stimmt erstens nicht, diese einst defekte Ware wurde mir als eingegangene Retoure bestätigt und mir das Geld nach einigem Reklamieren dann im Kundenkonto wieder angezeigt, zur weiteren Verwendung und das Verbrauchen des Guthabens darf nicht unter Zeitdruck geschehen!
,
Dieser Geldwert erlischt nämlich dem Gesetze nach nicht. Es sieht allenfalls vor, dass echte ausdruckbare oder offline-Gutscheine mit Datums-Aufdruck nach drei Jahren optional verfallen dürfen - in solchen Fällen weiß der Kunde allerdings taggenau davon und läuft nicht Gefahr, vom Verfall überrascht zu werden!
Drillisch Telekom unterlag auch in einem ähnlichen Fall, den ich vor Jahren zur Anzeige brachte. So wird es hier zum Groupon-Vorfall auch geschehen können!
Zumal Groupon aus zurückgesandten (defekten) Waren einem die Summe nie überweist, nur gutschreibt, auch wenn man das wie ich extra erbat und Groupon unter Angaben des Bankenkontos dereinst zu wissen bekam! Ich hatte nur diese eine Retoure in meiner gesamten Zeit.
Bis dato 17 mal bereits schrieb ich insgesamt in meiner Kundenzeit den Groupon-"Service" an. Zuletzt vor wenigen Wochen, dass ich um meinen Wohnstandort Bad Reichenhall aus deren Repertoire nichts angeboten, noch angezeigt bekomme und selber ohne Auto bin!
Ich ersuche hierüber entweder um die Überweisung meines Geldguthabens auf mein Bankkonto, wie es landläufig üblich ist!
Zumal wenn man ungute Ware zurück sendet, der Kunde ein betragliches Aufscheinen über das zeitlich nicht zu nullende, noch einzuschränkende Kontoguthaben erwarten darf!
Eine einem zugehörige Summe darf nicht entzogen = gestohlen werden! Diese mir von Groupon widerrechtlich entzogene eigene einbezahlte Guthaben-Summe beträgt hier nun € 42.30! Wie man bei jeder Bank das auch kennt kann diese nicht verfallen!
Bin seit 12.5 Jahren frühpensioniert, budgetär sehr knapp dran. Lasse mir den Geld-Diebstahl durch Groupon nicht gefallen!
Ansonsten suche ich später um Prozesskostenhilfe an und verklage Groupon, ich schalte das WDR ein! Für die Verbraucher (schutz-) sendung "markt"!
Oder für ein anderes TV-Sendeformat. (ich hatte einstmals darüber bereits ein dubios agierendes ausländisches Unternehmen an die Öffentlichkeit gebracht, welches in Deutschland agierte mit der TV-Ausstrahlung am 4.11.2009 beim WDR, Sendung "markt" u danach ebenfalls erneut - die Unternehmen gab es dann Monate später nicht mehr (unter dem Namen), weil sich höhere vermutlich staatliche Stellen zwischenschalteten.)!
Mein Kontoguthabenstand von 42.30 € wurde von Groupon zwar bestätigt und bleibt unstrittig! Dass dieses genullt werde, sei so vorgesehen in ihren Geschäftsbedingungen hieß es!
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Insofern nach einem Jahr ein Guthaben vom Kunden nicht verbraucht werde, wird es gestrichen. Und das geht bitte so garantiert nicht!
Wenn ich bei beispielsweise "Otto" oder anderem Versandunternehmen ein Kunden-Guthaben habe, dann wird es ja auch nach Jahren nicht gestrichen, oder?
Diese neudreiste Routine-Praxis gegenüber (ahnungslosen) Kunden gehört zwingend beendet!
Es wiegt als Skandal schwer, dass sich ein Unternehmen, wie Groupon wohl auf die Jahre hinweg zusätzlich über diese Geschäftsverhaltensmethode zu erdreisten meint, viele Hunderttausende Euro zusätzlich darüber an sich zu reißen.
Eine unrechtmäßige Bereicherung wie diese wird wohl oft vorkommen und viel zu selten angezeigt. Und alsdann nicht verfolgt, sonst wäre das Treiben schon längst nicht mehr üblich! Der Kontoauszug zeigt maximale Intransparenz, jedes Jahr wurde mein Guthaben storniert! Man kann sich nirgends wohin wenden!
Ich behalte mir zudem vor, das für solche Vorkommnisse verfügbare Formular beim EU-Konsumentenschutz auszufüllen und die bisherig archivierten Beweise hochzuladen (dann zeige ich noch andere Ungereimtheiten an).
Ich kämpfe sachlich einwandfrei um's mir zustehende Recht. und damit das Recht nicht länger unter die Räder kommt im Sinne der Ordnung, der Gerechtigkeit und der Allgemeinheit! Entweder die Inkraftsetzung des Gutscheins, oder die Erstattung aufs Konto, so lautet meine Forderungsbitte! Etliche Male konnte dereinst eine bestellte Leistung nicht erbracht werden!
GROUPON schrieb mir mehrfach: "Nicht genutztes Guthaben wird nach 12 Monaten automatisch deaktiviert, bitte entschuldigen Sie die Ihnen dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten. "
So läuft das, und das ist illegal, kein Guthaben kann nach 1 Jahr gelöscht/annuliert werden!
Groupon windet sich chronisch heraus, übergeht den §812, der hier zur Geltung kommen muss!
Karolina B. (Groupon Customer Support - International)
7. März, 09:16 GMT
Sehr geehrter Herr Reinders,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie haben schon von uns die Antwort mehrmals bekommen.
Der Gutschein mit dem Security Code „21AAE97155", aus dessen Stornierung das Guthaben entstanden ist, wurde bereits vor dem 01.01.2014 gekauft, somit ist der Anspruch aus diesem Gutschein aufgrund der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB) zwischenzeitlich verjährt
Wir bitten um Verständnis dafür, dass das Guthaben daher weder erneut gutgeschrieben noch ausgezahlt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass die generelle Gültigkeit zur Einlösung des Gutscheins wie erforderlich auf den Gutscheinen vermerkt ist. Da es sich jedoch bei der Verjährungsfrist nach § 195 BGB um eine gesetzliche Regelung handelt, ist ein separater Vermerk dazu nicht erforderlich.
Zudem wurden Sie als Kunde in der entsprechenden Stornierungsbestätigung darauf hingewiesen, dass das Guthaben für 12 Monate zur Verfügung steht. Das genannten Guthaben wurde im Juni 2016 erneut reaktiviert und stand Ihnen erneut für 12 Monate zur Verfügung.
Da Sie dieses Guthaben innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist nicht verwendet haben, ist der Anspruch zum 31.12.2016 verstrichen.
Ihre Zufriedenheit ist uns am wichtigsten, jedoch müssen Geschäftsbedingungen sowie allgemeine gesetzliche Regelung berücksichtigt werden.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende!
Freundliche Grüße
Karolina B.
ENDE.