Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 234 Views | 10.11.2018 | 12:14 Uhr
geschrieben von Dagmar Herzog

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

BEV schickt keine Endabrechnung und gibt keine Auskunft

Bestell-/Kundennummer: 681141

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

nach mehreren Telefonaten und E-Mails haben Sie mir bis heute keine Endabrechnung zukommen lassen. Ich fordere Sie hiermit erneut auf, mir die Endabrechnung unverzüglich zukommen zu lassen!

Der Stromvertrag mit Ihnen endete bereits zum 17.09.2018. Da Sie gem. § 40 Abs. 4 EnWG gesetzlich verpflichtet sind, die Endabrechnung spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Vertragsende zuzustellen, verhalten Sie sich bereits zum jetzig eigen Zeitpunkt vertragswidrig und verstoßen mit Ihrem Vorgehen auch gegen § 4 Nr. 11 UWG sowie gegen verbraucherschützende Vorschriften nach § 2 UKlaG.

Die Kundendienstmitarbeiter Ihres telefonischen Kundendienstes sind nicht in der Lage, eine qualifizierte Antwort zu erteilen, sondern behelfen sich nach meinem Empfinden grundsätzlich einer Ausredetaktik. Eine sinnvolle Kundenbetreuung stellt man sich tatsächlich anders vor. Auf meine E-Mails reagieren Sie seit Monaten ebenfalls nicht.

Ich fordere Sie hiermit auf, die Endabrechnung aufgrund des am 18.09.2018 übermittelten Stromverbrauches und gemäß der vertraglichen Bestimmungen mir zukommen zulassen und ein ggf. entstandenes Guthaben zu erstatten!

MfG

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Zustellung der Endabrechnung und Erstattung eines evtl. Guthabens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.11.2018 | 11:13
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Kundin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


14.11.2018 | 11:38
von Dagmar Herzog gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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